Maut-Ratgeber für Camper

Eine erste Orientierungshilfe
Die meisten europäischen Autobahnen und Schnellstraßen sind kostenpflichtig. Die Art und Weise, wie die Maut erhoben wird, sowie die Höhe der Gebühren sind europaweit nicht einheitlich geregelt. Es gibt also verschiedene Varianten wie eine Vignette zum Aufkleben, einer elektronische Vignette (es wird lediglich das Fahrzeugkennzeichen registriert) oder die Erhebung der Maut je nach zurückgelegter Strecke.
 
Die wichtigste Unterscheidung für Camper bei Fragen zur Maut ist, ob es sich beim Campingfahrzeug um ein Gespann, ein leichtes Wohnmobil bis 3,5 t oder um ein schweres Wohnmobil über 3,5 t handelt. Die Maut- und Vignettenpreise können sich demnach stark voneinander unterscheiden.
 

Eine Übersicht über die Bestimmungen in den wichtigsten europäischen Reiseländern:

 

Slowenien:

Gespanne und Wohnmobile unter 3,5 t benötigen eine Vignette. Leichte Wohnmobile unter 3,5 t werden unabhängig ihrer Höhe in die PKW-Klasse eingestuft, das heißt in die Vignettenkategorie 2A (egal ob mit oder ohne Anhänger). Bei Gespannen ist die Vignettenkategorie von der Höhe des Zugfahrzeuges abhängig: Gespanne mit einem Zugfahrzeug mit einer Höhe unter 1,3 Meter an der Vorderachse werden ebenfalls in die Kategorie 2A eingestuft. Handelt es sich beim Zugfahrzeug nicht um ein Wohnmobil und es hat eine Höhe über 1,3 Meter (zum Beispiel Transporter oder Kleinbusse), werden diese höher bemautet, nämlich nach der Kategrie 2B. Wiegt das Zugfahrzeug unter 3,5 Tonnen  reicht eine Vignette unabhängig ob ein Anhänger gezogen wird oder nicht. Für den Anhänger fällt jedoch keine gesonderte Maut an. Schwere Wohnmobile über 3,5 t müssen eine streckenabhängige Maut bezahlen (Kategorie 3). Seit April 2018 funktioniert die Bezahlung nur noch mittels eines Transponders namens „DarsGo unit“. Dieser ist an allen Servicestationen der autobahngesellschaft DARS oder online über die Website der Gesellschaft erhältlich (www.darsgo.si) und wird an der Innenseite der windschutzscheibe befestigt. Für den Erwerb fällt eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro an. Zudem ist eine Registrierung erforderlich, die über eine Servicestation oder online erfolgen kann.

Beim Erwerb des Gerätes an den Servicestationen müssen sowohl der Zulassungsschein, als auch ein EURO-Emissionsklasse-Zertifikat vorgelegt werden. Wenn der Benutzer die Emmissionsklasse nicht nachweisen kann, wird das Fahrzeug in die Emissionsklasse EURO 0 eingestuft. 
 

Kroatien:

Auf den Autobahnen ist eine streckenabhängige Maut zu bezahlen. Die Höhe richtet sich in Kroatien sowohl bei Gespannen als auch bei Wohnmobilen nach dem höchstzulässigen Gesamtgewicht und nach Anzahl der Achsen. Die Maut kann bar (in der Landeswährung oder in Euro), mit Kredit- oder EC-Karte oder bargeldlos mittels Electronic Toll Collect (ETC) gezahlt werden. Der Transponder kostet 122 Kuna, bringt einen Preisvorteil, ist wiederaufladbar und zeitlich unbefristet. Mehr Infos: www.hac.hr


Italien:

In Italien wird die Maut nach der Höhe und der Anzahl der Achsen (unabhängig vom Gesamtgewicht) bemessen. Zu bezahlen ist die Gebühr bei den Mautstationen beim Verlassen der Autobahn. Alle Autobahnen auf dem Festland sind mautpflichtig, außer die A3 von Salerno nach Reggio di Calabria.
Die Maut kann bar oder mit Bankomat- oder Kreditkarte bezahlt werden. Die Fahrspuren sind dementsprechen beschildert.

In zahlreichen italienischen Innenstädten gibt es verkehrsberuhigte Zonen, sogenannte „Zona Traffico limitato“ (ZTL). In diese Zonen darf nur mit Sondergenehmigung gefahren werden.
In Mailand, Bologna und Palermo ist für die Fahrt in die Stadt eine City Maut zu entrichten.


Deutschland:

In Deutschland gibt es auf Autobahnen keine Mautgebühren (nur für LKW ab 7,5 Tonnen). Eine Besonderheit sind die sogenannten Umweltzonen in mittlerweile über 50 deutschen Städten. In die Umweltzonen dürfen nur Fahrzeuge fahren, bei denen eine Umweltplakette signalisiert, dass ein bestimmter Schadstoffausstoß nicht überschritten wird. In den meisten Zonen ist das Einfahrtskriterium die „grüne“ Umweltplakette. Das heißt, dass beispielsweise Dieselfahrzeuge mindestens die Euroklasse 4 erfüllen müssen. Die Plakette ist beim ÖAMTC erhältlich.


Schweiz:

Gespanne und Wohnmobile bis 3,5 t benötigen auf den Schweizer Autobahnen eine Vignette. Bei Gespannen benötigt man für den Anhänger eine eigene Vignette. 
 
Schwieriger ist es für schwere Wohnmobile und Gespanne über 3,5 t: Sie benötigen keine Vignette, denn sie müssen auf allen Straßen eine pauschale Schwerverkehrsabgabe bezahlen. Bei Urlaubsreisen in oder durch die Schweiz kann die Schwerverkehrsabgabe in Form einer Pauschale entrichtet werden.

Maut auf der Route nach Griechenland:

Ungarn:

Alle Fahrzeuge benötigen eine e-Vignette, das Kennzeichen wird vor der Fahrt auf die Autobahn registriert, es gibt keine Vignette zum Aufkleben auf die Windschutzscheibe.
Gespanne und Wohnmobile werden unterschiedlich bemautet: Gespanne bis 3,5 t werden wie Pkw in die Kategorie D1 eingeordnet. Hat das Zugfahrzeug mehr als sieben Sitze, muss zusätzlich für den Anhänger eine Vignette der Kategorie U gekauft werden. Wohnmobile benötigen unabhängig vom Gesamtgewicht eine e-Vignette der Kategorie D2.

Die E-Vignette kann beim ÖAMTC Nickelsdorf, an Tankstellen in Ungarn sowie online unter ematrica.nemzetiutdij.hu erworben werden. Der Kassenbeleg oder die Bestätigungsnachricht beim Onlinekauf, müssen unbedingt aufbewahrt werden. 

Auf bestimmten Autobahnen, Auto- und Nationalstraßen gilt eine elektronische Mautpflicht für alle Lkw über 3,5 Tonnen. Von diesem System, dem sogenannten HU-GO-System, sind Wohnmobile über 3,5 Tonnen und Reisebusse nicht betroffen. 


Serbien, Mazedonien & Griechenland:

Für die Autobahnen in allen drei Ländern ist eine kilometerabhängige Maut an den Mautstationen zu bezahlen. Die Höhe der Gebühr wird bei Gespannen nach der Gesamthöhe bemessen. Bei Wohnmobilen richten sich die Kosten in Serbien nach dem höchstzulässigen Gesamtgewicht, in Mazedonien nach der Anzahl der Achsen und in Griechenland nach der Gesamthöhe des Fahrzeuges

Die Maut kann in bar oder mit Kreditkarte bezahlt werden.

Weitere Nachbarländer Österreichs:

Tschechien:

Wohnmobile unter 3,5 t benötigen eine Vignette auf allen Autobahnen und Autostraßen. Auch alle Gespanne benötigen eine Vignette, auch wenn das Gewicht des Zugfahrzeuges und des Anhängers zusammen mehr als 3,5 Tonnen beträgt. . Verkauft wird die Vignette an verschiedenen ÖAMTC Stützpunkten, sowie an den tschechischen Granzübergängen, Postämter und Tankstellen in Tschechien und beim tschechischen Automobilclub.

Für Wohnmobile über 3,5 t wird eine streckenabhängige Maut mittels elektronischem Sendegerät erhoben. Für sie sind auch zusätzliche Strecken mautpflichtig. Mehr Infos: www.mytocz.eu
 

Slowakei:

In der Slowakei gilt die e-Vignette mittels Registrierung des Kennzeichens. Dies kann entweder über die Homepage www.eunamka.sk oder an fast allen Tankstellen, sowie an Selbstbedienungsautomaten an der Grenze erfolgen.

Liegt das Gesamtgewicht des Gespanns unter 3,5 t, ist eine Vignette nur für das Zugfahrzeug notwendig. Sobald das Gespann mit Zugfahrzeug und Anhänger über 3,5 t wiegt, benötigt der Anhänger zusätzlich eine eigene Vignette. Wohnmobile benötigen immer eine Vignette, unabhängig vom Gesamtgewicht. Für Fahrzeuge über 3,5t gilt eine streckenbezogene Maut auf allen Autobahnen, Schnell- und Bundesstraßen. Mehr Infos: www.emyto.sk

Weitere beliebte Reiseländer:

Spanien:

In Spanien ist auf den privat betriebenen Autobahnen „Autopistas“ eine kilometerabhängige Gebühr zu entrichten. Die Höhe richtet sich nach der Anzahl der Achsen. Die von öffentlicher Hand betriebenen „Autovias“ sind hingegen mautfrei.


Frankreich:

Auf allen Autobahnen fällt eine kilometerabhängige Maut an. Sowohl bei Gespannen als auch bei Wohnmobilen ist die Mautgebühr ab einer Gesamthöhe von drei Metern höher. Die französischen Autobahngesellschaften bieten eine Broschüre mit einer Übersichtskarte und den wichtigsten Tarifen zum Download an. Die Bezahlung erfolgt meistens beim Verlassen der Autobahn, bei ein paar Abschnitten wird bei der Einfahrt das abgezählte Geld für die Strecke in einen Trichter geworfen - der Betrag wird rechtzeitig angezeigt.
 
In mehreren französischen Städten wurden Umweltzonen eingerichtet. Es darf nur mit einer Plakette, die signalisiert, dass ein bestimmter Schadstoffausstoß nicht überschritten wird, in die Zone gefahren werden. Eine dauerhafte Umweltzonen bestehet derzeit in Paris. Weitere Umweltzonen, unter anderem in Grenoble, Straßburg, Toulouse und Lyon treten erst bei Smogalarm in Kraft.
Die französische Umweltplakette, die sogenannte „Vignette Crit’air“, kann nur per Online-Bestellung gekauft werden: www.certificat-air.gouv.fr/demande-ext/cgu

Skandinavien:

Norwegen:

Es sind zahlreiche Autobahnstrecken, Tunnel und Brücken mautpflichtig, dabei fallen für Gespanne als auch für Wohnmobile keine höheren Gebühren als für Pkws an. Die Bezahlung erfolgt vollelektronisch, das Kennzeichen wird an den Mautstationen erfasst und man erhält per Post eine Rechnung über die zu bezahlenden Gebühren. Eine Barzahlung ist nicht möglich. Wohnmobile über 3,5 t benötigen zwingend einen „AutoPASS-Chip“ zum Bezahlen der Gebühren. 

Verschiedene Stadtzentren (zum Beispiel: Bergen, Haugesund, Oslo und Trondheim) dürfen nur nach dem Entrichten einer City Maut befahren werden.


Schweden:

Nur für das Fahren in die Städte Göteborg und Stockholm ist eine City-Maut zu bezahlen. Für Autobahnen fällt keine Gebühr an. Wer für die Fahrt nach Skandinavien von Dänemark nach Schweden die Öreseund-Brücke benutzen möchte, sollte die Kosten nicht unterschätzen: 100 Euro kostet die einfache Fahrt für Wohnmobile und Gespanne.

Bitte beachten Sie, dass in dieser Liste nicht alle Länder augezählt sind.
Mehr Infos zum Thema Maut und Vignetten finden Sie auf der Webseite des ÖAMTC in der Rubrik Reiseplanung www.oeamtc.at/thema/reiseplanung oder auch in unseren Länderinfos
Tipp: Im ÖAMTC Routenplaner können die Mautkosten vorab auch für Gespanne und Wohnmobile unter 3,5 t berechnet werden www.oeamtc.at/routenplaner



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Stand der Informationen: 28.02.2019

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