Änderung
der motorbezogenen Versicherungssteuer für Wohnmobile ab 1.6.2023
Die motorbezogene
Versicherungssteuer wird seit 1. Oktober 2020 für erstmalig zugelassene Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen nach kW und den eingetragenen
CO2-Emissionen bemessen. Der ÖCC war seit Ankündigung des Gesetzgebers über diese Änderung in Abstimmung mit anderen
Interessensvertretungen und kritisierte das Ausmaß der Erhöhung. Am 19. Juli 2022 hat der Gesetzgeber eine Änderung
im Kraftfahrzeug- und Versicherungssteuergesetz verlautbart, die ab 1. Juni 2023 in Kraft tritt und den Forderungen des ÖCC
entspricht.