Änderung der motorbezogenen Versicherungssteuer für Wohnmobile ab 1.6.2023
Die motorbezogene Versicherungssteuer wird seit 1. Oktober 2020 für erstmalig zugelassene Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen nach
kW und den eingetragenen CO2-Emissionen bemessen. Der ÖCC war seit Ankündigung des Gesetzgebers über diese Änderung
in Abstimmung mit anderen Interessensvertretungen und kritisierte das Ausmaß der Erhöhung. Am 19. Juli 2022 hat der
Gesetzgeber eine Änderung im Kraftfahrzeug- und Versicherungssteuergesetz verlautbart, die ab 1. Juni 2023 in Kraft tritt
und den Forderungen des ÖCC entspricht.