
Beiträge
Kategorie | Beitrag 2022 | Beitrag 2023 |
ÖCC Mitgliedschaft | € 0,00 | € 44,60 |
ÖCC Mitgliedschaft als ÖAMTC Mitglied | € 0,00 | € 38,90 |
ÖCC Mitgliedschaft für Menschen mit Behinderung * * Nachweis: Behindertenpass | € 0,00 | € 33,70 |
ÖCC Mitgliedschaft für Menschen mit Behinderung als ÖAMTC-Mitglied
* * Nachweis: Behindertenpass | € 0,00 | €29,20 |
ÖCC Mitgliedschaft für Studenten bis 27 Jahre ** ** bei
Vorweis der Inskriptionsbestätigung | € 0,00 | € 33,70 |
ÖCC Mitgliedschaft für Student bis 27 Jahre als ÖAMTC-Mitglied ** ** bei Vorweis der Inskriptionsbestätigung | € 0,00 | € 29,20 |
Einschreibegebühr Entfällt bei Erteilung eines
Einziehungsauftrages | € 5,50 | € 5,70 |
Auszug aus den Statuten
Name, Sitz und
Tätigkeitsbereich, Funktionen, Grundsätze
Der Verein führt den Namen Österreichischer Camping Club, abgekürzt
ÖCC.
Er hat seinen Sitz in Wien und erstreckt seine Tätigkeiten auf das Gebiet der Republik Österreich sowie alle
Länder der Welt, soweit dies zur Verfolgung der Vereinszwecke erforderlich ist.
Der ÖCC betätigt sich in zweifacher
Form:
- er vertritt die satzungsgemäßen Interessen seiner Mitglieder
- er koordiniert als Verband die Interessen von Vereinen gleicher Zielsetzung
Zweck
Der ÖCC verfolgt gemeinnützige Ziele und
ist keine auf Gewinn gerichtete Vereinigung.
Der ÖCC bezweckt die Förderung des Camping- und Caravaningwesens.
Aufbringung der Mittel
Einschreibegebühren, Mitgliedsbeiträge;
Erträgnisse aus Insertionen im Clubmagazin und erstelltem
Informationsmaterial und -broschüren sowie aus nationalen und internationalen Veranstaltungen;
Insbesondere auch
Erträgnisse aus dem Verkauf von der CCI-Karte, Camping Karte oder ähnlichem und sonstigem vom Verein erstellten Informationsmaterial;
Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft
Natürliche oder juristische Personen können
auf eigenen Antrag von der Clubleitung in den ÖCC aufgenommen werden.
Jugendliche unter 18 Jahren können Clubangehörige
werden, über deren Aufnahme entscheidet die Clubleitung.
Die Mitglieder haben die Vereinsstatuten, die Vereinsinteressen,
die Clubdisziplin und die Beschlüsse der Organe zu beachten.
Der Austritt wird mit Ende des Kalenderjahres rechtswirksam,
wenn die Abmeldung schriftlich bis spätestens 31. Oktober des gleiches Jahres beim ÖCC (Clubleitung) einlangt.
Rechte und Pflichten der Mitglieder
Alle Mitglieder, die ihren Verpflichtungen dem Verein gegenüber nachgekommen
sind, sind berechtigt, die Einrichtungen des ÖCC und seine Begünstigungen satzungsgemäß in Anspruch zu nehmen.
Über
Art und Umfang der Leistungen – allenfalls unterteilt nach Art der Mitgliedschaft – entscheidet die Clubleitung unter Ausschluss
des Rechtsweges und der Schiedsgerichtbarkeit.
Sämtliche Mitglieder haben die Interessen und das Ansehen des Vereins
stets voll zu wahren. Insbesondere haben die Mitglieder die Mitgliedsbeiträge zu leisten und für den Fall des Verzuges die
Mahnspesen zu tragen.
Stand der Informationen: 14.09.2022