G107 Gasüberprüfung + Gasprüfstellen in Österreich

Fakten, Fragen und Tipps
Immer wieder erreichen uns Anfragen zur Gasüberprüfung. Wissen Sie Bescheid?
Wir haben für Sie Wissenswertes recherchiert und zusammengefasst:

Die Fakten:


ÖNORM EN 1949

Seit 2002 gibt es die EN 1949, eine Europäische Norm, welche die Installation von Flüssiggasanlagen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen und zu Wohnzwecken in anderen Fahrzeugen festlegt. Sie wurde daraufhin von den EU-Staaten in nationales Recht umgewandelt und gilt seit 2006 auch in Österreich.


Prüfrichtlinie G 107

Im Dezember 2006 wurde von der ÖVGW (Österreichische Vereinigung für das Gas- und Wasserfach) in Zusammenarbeit mit der Flüssiggaswirtschaft und dem Verband der Österreichischen Caravanhändler sowie im Zusammenwirken von Landesregierung und Ministerium eine entsprechende Prüfrichtlinie (G 107) zur Umsetzung dieser neuen Bestimmungen erlassen. Diese Prüfrichtlinie G 107 regelt den Betrieb, die Wartung und die Überprüfung von Gasanlagen in Campingfahrzeugen mit einem Betriebsdruck bis maximal 50 mbar.
 
Es gibt zur Zeit noch keine Durchführungsverordnung des Verkehrsministeriums. Das bedeutet, dass im Moment bei der §57a Überprüfung eine Gasprüfung nicht zwingend erforderlich ist. Weil aber die ÖNORM EN 1949 eine gültige Euro-Norm ist, kann die Prüfwerkstätte eine Gasprüfung sehr wohl verlangen.

Bei Campinggasüberprüfungen G107 ist zwingend der Zulassungsschein des Campingfahrzeugs und die Bescheinigung der Erstabnahme (Erstbescheinigung nach G107) der Gasanlage vorzulegen! Dies dient der Identitätsprüfung, ob es sich um das entsprechende Fahrzeug mit Gasanlage handelt und ist für eine Überprüfung erforderlich.


Die Fragen:


Was passiert bei einer Gasüberprüfung?


Dauer einer Wiederholungsprüfung, 40 Minuten, Kosten ca. 50-70 Euro.
 
  • Die Gasanlage wird auf Richtigkeit und Vollständigkeit des Erstbefundes überprüft.
  • Der Flaschenaufstellraum wird auf Kennzeichnung (Betriebsdruck), Flaschenaufstellung (Halterung), Be- und Entlüftung (keine Zündquelle) kontrolliert.
  • Der Druckregler wird auf Funktion geprüft (nicht älter als 10 Jahre).
  • Die Rohrleitungen werden auf Befestigung und Zustand (Korrosion) geprüft.
  • Die Schlauchleitungen werden auf Zustand geprüft (nicht älter als 10 Jahre).
  • Bei allen Gasgeräten wird die Abgasführung auf Anschluss, Festigkeit und freien Querschnitt auf der gesamten Länge geprüft.
  • Die Absperrhähne im Wohnwagen/Wohnmobil werden geöffnet.
  • Die Anlage wird mit einem Prüfgerät (z. B. Handpumpe) auf 150 mbar aufgepumpt.
  • Der Druck muss nach einer Wartezeit von 5 Minuten für den Temperaturausgleich anschließend 10 Minuten unverändert halten.
  • Die Verbrennungsluftzuführung wird auf freie Querschnitte kontrolliert (Warnhinweise).
  • Alle Gasgeräte (Kühlschrank, Kocher, Heizung, Boiler) werden einer Brenn- und Funktionsprüfung unterzogen (inklusive Kontrolle der Zündsicherung).
  • Sollte ein Flüssiggastank im Fahrzeug eingebaut sein, so ist dieser auf Befestigung, Korrosion und auf Dichtheit der Anschlüsse zu prüfen.
  • Ein Prüfbuch muss vorhanden sein.
 
Wenn alle Punkte in Ordnung sind, wird ein Prüfbefund ausgestellt und eine Prüfplakette angebracht. Wir empfehlen die Überprüfung im Sinne Ihrer eigenen Sicherheit alle zwei Jahre durchführen zu lassen.

Wo kann ich eine Gasüberprüfung durchführen lassen?


Außerdem bietet der ÖAMTC seit 2020 für seine Mitglieder die Überprüfung nach der Richtlinie G107 an einigen Stützpunkten an. Lesen Sie mehr darüber hier.  Diese Karte gibt eine Übersicht zu den Gasprüfstellen des ÖCHV und des ÖAMTC nach G107: 



Sie sind ein zertifizierter Betrieb und möchten in der Karte erscheinen? 
Schreiben Sie uns bitte eine Nachricht.

Ihre Gasflasche ist leer und Sie müssen diese austauschen lassen? 
Alle Gastauschstellen in Österreich finden Sie hier.

Kein zertifizierter G107-Betriebe in Ihrer Nähe dabei?
Witere G107-Prüfstellen finden Sie auch unter www.gasprüfstellen.at
 

Was ist der Unterschied zwischen Prüfbuch und Herstellerbescheinigung?


Mit Prüfbuch ist die Erstbescheinigung gemeint, d.h. die dokumentierte Erstabnahme der Gasanlage (in der Regel durch den Hersteller).

Hintergrund: Europaweit gab es in der Vergangenheit unterschiedlichste Vorschriften bezüglich Aufbau, Betrieb und Wartung von Gasanlagen in Campingfahrzeugen. Aufgrund dieser Tatsache wurde für den gesamten EU Raum eine einheitliche Norm für den Aufbau, Betrieb und Wartung von Gasanlagen in Campingfahrzeugen erarbeitet.
Seit 2006 müssen alle Neufahrzeuge (Reisemobile und Wohnwagen) die in Österreich (sowie auch im sonstigen EU Raum) zum Verkehr zugelassen werden sollen, ausnahmslos diese EN 1949 erfüllen (für Altanlagen gilt Bestandschutz).

Zur Dokumentation der Erstabnahme (Erstbescheinigung nach G107) wird eine Herstellerbescheinigung gemäß EN 1949 ausgestellt.

Beide Begriffe sagen daher das Gleiche aus.

Die Erstbescheinigung nach G107 dient zur Identitätsprüfung und ist somit zwingend für die Gasanlagenprüfung notwendig. Abweichende Installationen an der Gasanlage müssen darin von einer autorisierten Fachstelle dokumentiert werden.


Wie kommt man zu den erforderlichen Unterlagen?


Die Unterlagen betreffend der Gasanlage im Campingfahrzeug werden vom Händler übergeben (beim privaten Kauf besonders darauf achten).

Bei Verlust der Unterlagen an den Händler bzw. Hersteller wegen eines Duplikats wenden. Ist der Ersatz über diesen Weg nicht möglich, hat eine Neuabnahme der Gasanlage zu erfolgen.




Die Praxistipps:  

 
  • Gasflaschen sind immer in dem dafür vorgesehenen Raum und entsprechend gesichert zu transportieren.
  • Gasflaschentransporte im PKW sind, nach Möglichkeit, zu vermeiden.
  • Wussten Sie, dass der Gasdruckregler mittels „Linksgewinde“ an der Gasflasche angeschlossen wird?
  • Verwenden Sie zum Anschließen kein Werkzeug, um die Dichtung am Flaschenventil nicht zu beschädigen.
  • Nach dem Flaschenwechsel können Sie mit Seifenschaum die Dichtheit des Flaschenanschlusses kontrollieren.
  • Die Zündsicherung des Kochers können Sie auch zwischendurch selbst kontrollieren. Kocher in Betrieb nehmen, Gaszufuhr mit dem Bediengriff schließen. Innerhalb einer Minute müssen Sie ein „Klack“ hören, dann ist die Zündsicherung aktiv. Bei geöffnetem Bediengriff (nicht drücken) darf jetzt beim Anzünden keine Flamme entstehen.
  • Die Bedienknöpfe der Gasgeräte müssen leichtgängig sein, damit nicht unbeabsichtigt Gas ausströmen kann.
  • Wollen Sie Ihre Gasheizung oder ein anderes Gasgerät auch während der Fahrt benützen? Hier muss ein Strömungswächter oder ein Aufprallsensor mit Ventil vorhanden sein, der bei einem Unfall die Gaszufuhr unterbricht.
  • Achten Sie darauf, ob die Heizungsverkleidung bei einer Truma  S-Heizung (bei der Gasprüfung) abgenommen wird und die Prüfperson den Sitz des Abgasrohres prüft. Alte Alu-Abgasrohre mit Abgasführung über Dach sind lebensgefährlich und müssen gegen Edelstahlrohre getauscht werden!
  • Bei einer Heizung mit Abgasführung über Dach, also mit Dachkamin, sollte einmal im Jahr die Kaminkappe abgenommen werden und ein eventuell vorhandenes Wespennest im Abgasrohr entfernt werden. Beste Zeit ist vor Saisonbeginn, da gibt es keine Stichverletzungen!
  • Einige Betriebe in Österreich arbeiten und prüfen nach der deutschen Richtlinie G 607. Das ist kein Nachteil, denn die G 607 garantiert ebenfalls einen sicheren Betrieb der Gasanlage.
 


Stand der Informationen: 15.02.2024

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