Außergewöhnliche Mitführpflichten in Europa

Alkoholtest, Feuerlöscher & Co – was bei der Fahrt in den Urlaub nicht fehlen darf
Führen Sie einen Alkoholtest im Fahrzeug mit? Das könnte Sie ein Polizist bei der Überprüfung der Fahrzeugausstattung fragen, wenn Sie in Frankreich aufgehalten werden. Welche mitunter skurrilen Mitführpflichten in Europa noch gelten verrät uns die ÖAMTC Expertin. 

Diese Dinge haben Sie als Österreicher bestimmt in Ihrem Fahrzeug: eine Autoapotheke (der ÖAMTC empfiehlt eine ÖNORM V 5101), ein Warndreieck und mindestens eine Warnweste für den Lenker. Die österreichische Mitführpflicht sieht außerdem bei Kraftfahrzeugen und Anhängern mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von über 3.500 kg (ausgenommen Fahrzeuge der Klasse M1, also Pkw, Kombi und Wohnmobile) mindestens ein Unterlegkeil sowie das letzte § 57a KFG-Gutachten vor.  

Bei unseren Nachbarländern und im europäischen Ausland gehören teils andere Utensilien zu den gesetzlich vorgegebenen Mitführpflichten. "Und auch hier gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Ist die Pflichtausstattung nicht komplett, kann man abgestraft werden", warnt ÖAMTC Reise-Expertin Yvette Polasek. Daher sollte man sich vorab informieren, welche Mitführpflichten gelten. "Oft wird vergessen: Die Bestimmungen gelten auch für Mietautos. Daher ist es ratsam, die korrekte Ausstattung bei der Fahrzeugübernahme immer zu überprüfen."
 

Skurrile und besondere Mitführpflichten für im europäischen Ausland


Die Reise-Expertin des Mobilitätsclub kennt die fünf ungewöhnlichsten Mitführpflichten, an die im Europa-Urlaub gedacht werden sollte:

* Alkoholtest: Das Motto "Don’t drink and drive" gilt immer und überall. In Frankreich müssen Autofahrer:innen auch selbst einen Alkoholtest mitführen, um bei einer Kontrolle direkt nachweisen zu können, dass sie nüchtern unterwegs sind.

* Feuerlöscher: U.a. in Bulgarien, Estland, Griechenland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien oder auch in der Türkei gehört ein Feuerlöscher zum Pflichtrepertoire und muss im Fahrzeug mitgenommen werden. In Belgien müssen Reisende im eigenen Auto keinen Feuerlöscher dabeihaben: Die Mitführpflicht bezieht sich nur auf in Belgien selbst zugelassene Pkw – bei Mietautos sollte daher kontrolliert werden, ob ein Feuerlöscher im Auto ist.

* Warndreiecke: Fast überall in Europa ist ein Warndreieck im Auto Pflicht. Die Türkei und Zypern orientieren sich bei Warndreiecken frei nach dem Slogan "Doppelt hält besser" – zwei Warndreiecke müssen im Auto mitgenommen werden. In Spanien gilt dasselbe, allerdings nur für im Land gemeldete Pkw – somit auch für Mietwagen. "In der Schweiz muss zwar nur ein Warndreieck mitgeführt werden, dieses muss aber griffbereit sein. Es reicht nicht aus, wenn es im Kofferraum liegt", weiß die Reise-Expertin.

* Warnweste: „Kniffelig wird es bei Warnwesten, denn hier muss zwischen Mitführpflicht und Tragepflicht unterschieden werden. Die Tragepflicht besagt, dass alle Insass:innen bei einem Unfall oder einer Panne verpflichtet sind, außerhalb des Fahrzeugs eine Warnweste zu tragen. Kurioserweise ist die Tragepflicht aber nicht immer an die Mitführpflicht gekoppelt – so zum Beispiel in Großbritannien, Island, Italien, Moldau und Polen. In diesen Ländern muss trotz fehlender Mitführpflicht im Notfall eine Warnweste getragen werden“, erklärt Polasek.
 

In Italien ist eine Warntafel für z.B. Fahrradträger verpflichtend.
Eine Variante eines französischen Alkoholtests.
Feuerlöscher werden oft im Kofferraum oder unter dem Sitz befestigt.

* Reservereifen: Auch bei viel Urlaubs-Gepäck muss in Albanien und Bosnien & Herzegowina sowie in Montenegro ein Reservereifen verpflichtend mitgenommen werden. Manchmal kann anstelle eines Reservereifens, wenn dieser nicht serienmäßig vorhanden ist, auch ein Reifen-Reparaturset mitgeführt werden – z. B. in Kroatien, Serbien, der Slowakei, Slowenien, Spanien und Tschechien.

* IVK - Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte): Was Sie in Albanien, Montenegro, Belarus (Weißrussland), Nordmazedonien, Montenegro, Moldawien und der Ukraine auch nicht vergessen sollten ist die IV-Karte. Dort ist Sie Pflicht. In manchen anderen Ländern, wie z.B. Tschechien ist die Karte zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber es kann zu Problemen kommen. Die IVK ist für den Kosovo nicht gültig. Es muss an der Grenze eine Grenzversicherung abgeschlossen werden.

* Ersatzlampen: In Kroatien sowie in Serbien, Montenegro, Tschechien, Albanien und Frankreich ist das Mitführen von Ersatzlampen vorgeschrieben. Die Vorschrift gilt nur für Leuchtmittel, die man selbst austauschen kann – also nicht für Xenon- oder LED-Leuchten.

* Abschleppseil: Hat nicht jeder im Fahrzeug ist aber in Albanien, Mazedonien, Montenegro und Serbien Pflicht.

* Warntafel: Sie nehmen Ihr Rad gern in den Campingurlaub? Streng genommen handelt es sich hier mehr um eine Kennzeichnungs- als Mitführpflicht, aber vergessen Sie in Italien nicht auf die Warntafel am Fahrradträger. Denn diese müssen, sowie jede Ladung, die über das Heck ragt, speziell gekennzeichnet sein.

Vor Reiseantritt sollte kontrolliert werden, was verpflichtend im Auto mitzuführen ist und gegebenenfalls sollten die fehlenden Utensilien noch besorgt werden. Eine Liste aller Mitführpflichten für Europa findet man unter: www.oeamtc.at/mitfuehrpflichten

Die nötige Ausstattung, wie z. B. Warndreieck, Warnweste oder auch Feuerlöscher, erhält man an den Stützpunkten des Mobilitätsclubs. Mitglieder bekommen dort zusätzlich auch kostenlos die ÖAMTC Reise-Info-Broschüren für alle europäischen Länder, die sämtliche Mitführpflichten und viele weitere wichtige Infos enthalten.

 




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