Neuerungen für Ihren Campingurlaub 2020

Das ändert sich für Reisende im neuen Jahr

Eine Million österreichische Reisepässe verlieren Gültigkeit – Übersicht über neue Fahrverbote, Umweltzonen sowie geänderte Einreisebestimmungen.

Österreichische Reisepässe

Wer 2020 verreisen möchte, sollte unbedingt kontrollieren, ob der österreichische Reisepass seine Gültigkeit verliert. 2020 ist laut ÖAMTC das "Megapassjahr". Etwa eine Million österreichische Reisepässe verlieren dieses Jahr ihre Gültigkeit. Da somit jeder sechste Besitzer eines österreichischen Reisepasses einen neuen beantragen muss, ist mit langen Wartezeiten zu rechnen. Wir empfehlen Ihnen bis Februar beim Magistrat oder bei der Bezirksmannschaft einen neuen Reisepass zu beantragen, sodass dieser binnen weniger Tage auch bei Ihnen landet. Später im Jahr muss mehr Geduld aufgebracht werden. 

Diesel-Fahrverbot in Berlin

Seit 22. November 2019 ist auf elf Abschnitten - auf insgesamt acht Straßen - in Berlins Innenstadt das Fahren von Diesel betriebenen Pkws und Lkws der Abgasnormen Euro 1 bis 5 verboten. Überhöhte Stickstoffdioxid-Werte haben zu dieser Regelung geführt, die auch Hauptverkehrs- und Verbindungsstrecken wie die Leipziger Straße oder die Friedrichsstraße betreffen. Wer trotz Verbot erwischt wird, muss mit einer Strafe von mindesten 25 Euro rechnen. Mehr Infos hier

Eintrittsgebühr für Venedig

Wie medial bereits bekannt, plant Venedig eine Eintrittsgebühr für Tagestouristen. Da sich die Umsetzung schwieriger als erwartet gestaltet, wird die Einführung sich wohl doch nicht im Mai umsetzen lassen und ist auf einen noch offenen Zeitpunkt im Jahr 2020 verschoben. 

Umweltzonen

Barcelona

Galt bisland die Umweltzone Barcelonas auf den Ringstarßen nur im Falle von Luftverschmutzungsalarm, so wurde nun mit 1. Jänner 2020 das Verbot fürs Fahren folgender Fahrzeuge (jeweils Montag bis Freitag zwischen 7 und 20 Uhr) eingeführt:
Bezinfahrzeuge der Abgasklasse Euro 0 und 1
Dieselfahrzeuge der Schadstoffnorm Euro 0 bis 3 sowie 
Motorräder und Mopeds der Abgasnormen 0 und 1. 
Achtung! Die Umweltplakette kann derzeit nur für in Spanien zugelassene Fahrzeuge erworben werden. Alle ausländischen Fahrzeuge müssen sich vorab registrieren. Die Registrierung ist unter dem Link zberegistre.ambmobilitat.cat möglich. 
Gent
Seit 1. Jänner 2020 ist nun auch im belgischen Gent eine Umweltzone eingeführt worden. Die Grenze bildet der Stadtring R40, der die Innenstadt umgibt. Das Verbot gilt für folgende Fahrzeuge:
Bezinfahrzeuge der Abgasklasse Euro 0 und 1 sowie
Dieselfahrzeuge der Schadstoffnorm Euro 0 bis 3
Achtung! Auch in Gent müssen sich ausländische Fahrzeuge, die die Vorraussetzung für die Einfahrt erfüllen, online registrieren. Die Registrierung ist unter dem Link stad.gent/de/umweltzone-gent-2020 möglich. 
In der zweiten Jahreshälfte 2020 wird voraussichtlich auch in Mechelen eine Umweltzone eingeführt. 

Einreise

Kostenloses Kurzzeit-Visum St. Petersburg

Die Einreise für Kurzaufenthalte von bis zu maximal acht Tagen in die russische Exklaven Kalingrad ,in das Leningrader Gebiet und nach St. Petersburg wurde für österreichische Reisende nun erleichtert, indem sie nun kostenlos ein elektronisches Visum beantragen können. Der Antrag muss auf der Webseite des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der Russischen Föderation unter dem Link electronic-visa.kdmid.ru ausgefüllt werden und ein digitales Foto beigelegt werden.

E-Visum für Neuseeland

Seit 1. Oktober 2019 ist es für Neuseeland-Reisende (auch Transitreisende) verpflichtend, vor der Reise ein E-Visum zu beantragen. Die Beantragung kostet online 12 Neuseeländische Dollar (ca. 7 Euro) - etwas günstiger ist es über eine App am Smartphone. Bei der Beantragung wird auch eine Touristenabgabe i.H.v. umgerechnet rund 20 Euro fällig.

Unkomplizierter nach Südafrika

Der Reiseantritt für Familien mit Kindern ist nun mit deutlich geringerem bürokratischem Aufwand verbunden wie bisher: Es werden neben dem gültigen Reisepass keine zusätzlichen Dokumente mehr benötigt. 
Achtung! Minderjährige ohne Begleitung Erwachsener benötigen nach wie vor zahlreiche Unterlagen - z.B. eine internationale Geburtsurkunde, eine maximal sechs Monate alte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten und Passkopien der Sorgeberechtigten. Eine ausführliche Übersicht finden Sie auf der Webseite des Departement of Home Affairs: www.dha.gov.za


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