Übernachten außerhalb von Campingplätzen
Länderinfo

Mehr Infos: www.help.gv.at
Österreichischer
Führerschein und Zulassungsschein.
Die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte
ist vorgeschrieben (erhältlich bei Ihrer Versicherung).
Achtung: In der Grünen Versicherungskarte muss
seit 1. Februar 2012 die Gültigkeit für Montenegro eingetragen sein. Bei Fehlen muss eine kurzfristige Grenzversicherung abgeschlossen
werden.
Falls nicht mit dem eigenen Fahrzeug gefahren wird ist eine Vollmacht notwendig (beim
ÖAMTC erhältlich).
Die Mitnahme der
Grünen Karte ist vorgeschrieben* (erhältlich bei Ihrer Versicherung). In der grünen Versicherungskarte
muss die Gültigkeit für Montenegro eingetragen sein.
Bei Fehlen muss eine kurzzeitige Grenzversicherung abgeschlossen
werden.
Der
Abschluss einer Zusatzversicherung wird dringend empfohlen. Einen umfassenden Schutz im Krankheitsfall, bei
Krankenrücktransport, Fahrzeug-Rückholung und vielem mehr bietet der ÖAMTC Schutzbrief.
Mehr
Infos: www.oeamtc.at/schutzbrief
Informationen zu Gepäck- und Stornoschutz* finden Sie unter: www.oeamtc.at/versicherung (*Versicherungsagent: ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H.,GISA-Zahl: 23409217, Versicherer: Europäische Reiseversicherung AG)
In Montenegro gilt Rechtsverkehr.
Innerorts 50 km/h (bzw. nach Beschilderung)
Kraftfahrzeug | außerorts | Schnellstraße |
Motorrad,
Pkw, Wohnmobil bis 3,5 t | 80 km/h | 100 km/h |
Gespann, Wohnmobil über 3,5 t | 80 km/h | 80 km/h |
Für junge Fahrer (bis 24 Jahre) und Führerscheinneulinge (bis 12 Monate Fahrpraxis) gelten max. 70 km/h auf allen Straßen und max. 40 Km/h mit Motorrad.
ÖAMTC-Touristik Tipp: Halten Sie sich unbedingt an die Geschwindigkeitsbeschränkungen! Vor allem in den Sommermonaten ist mit kontinuierlichen Radarkontrollen zu rechnen.
Kinder bis 12 Jahre benötigen einen dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Kindersitz.
Wird das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz befördert, muss der Airbag deaktiviert
werden.
Ist ganzjährig
für alle Fahrzeuge vorgeschrieben.
Verwendung von "Tagfahrlicht" reicht bei guten Licht- und Sichtverhältnissen
aus
Seit Februar 2011 müssen alle Pkw, die innerhalb der EU typengenehmigt werden, mit sogenanntem "Tagfahrlicht"
standardmäßig ausgerüstet sein. Die Verwendung dieser Tagfahrleuchten ist als Alternative zum Abblendlicht zulässig, sofern
die Licht- und Sichtverhältnisse ausreichend gut sind. Bei schlechtem Wetter bzw bei Dämmerung sollte auch im Ausland das
Abblendlicht verwendet werden. Denken Sie auch bei einem Mietwagen an die richtige Lichtverwendung!
Wer im Ausland auf Nummer sicher gehen möchte, bevorzugt bei licht am Tag das Abblendlicht, da Tagfahrleuchten teils nur geduldet werden.
Verbandszeug | Warnweste | Warndreieck | Feuerlöscher | Ersatzlampenset | Sonstiges |
Pflicht | Mitführpflicht, Tragepflicht | Pflicht (2tes für Gespannfahrer) | Pflicht | Pflicht* | Abschleppseil, Reservereifen |
* Fahrzeuge mit Xenon- oder Neonleuchten, LED‘s benötigen keine Ersatzlampen für diese Lampenart, jedoch für Bremsleuchten, Blinkerleuchten usw.
Verbandszeug | Warnweste | Warndreieck | Ersatzlampenset | Sonstiges |
Pflicht | Tragepflicht | - | - | - |
Zum Thema Warnweste: Jede Person, die die Fahrbahn oder den Randstreifen im Pannenfall
betritt, muss eine Warnweste anlegen.
Mitführpflicht: Der Fahrer ist verpflichtet, die vorgeschriebene
Anzahl Warnwesten im Fahrzeug mitzuführen.
Tragepflicht: Im Unfall- oder Pannenfall ist der Fahrer (oder
alle Insassen) verpflichtet, eine Warnweste beim Verlassen des Fahrzeugs anzulegen. Eine Tragepflicht kann unabhängig von
einer Mitführpflicht verordnet sein.
Fahrradträger auf Anhängerkupplung
Das in Österreich zulässige
rote Kennzeichen ist im Ausland oft unbekannt. Der ÖAMTC empfiehlt daher primär die Verwendung solcher Heckträger, durch die
das Kennzeichen nicht verdeckt wird oder – wenn das Kennzeichen verdeckt wird – das Umstecken des weißen Kennzeichens.
0,5 Promille
0,0 Promille für Berufskraftfahrer, Lenker von Motorrädern und Mopeds und deren Beifahrer, Trike- und Quadfahrer sowie Fahranfänger
(die den Führerschein nicht mindestens seit einem Jahr besitzen).
Nur unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.
Winterreifen:
Vom 15. November bis 31. März vorgeschrieben. Winterreifen müssen an den Antriebsrädern montiert sein.
Sonstiges: Lkw's
müssen eine Schneeschaufel mitführen.
Spikes: Spikereifen sind in Montenegro verboten.
Schneeketten:
Im Winter können Schneeketten auf einigen Straßen notwendig sein.
Gut zu wissen: Auf Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen
wird besonders geachtet. Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordung (vor allem Missachtung des Überholverbots, Überfahren
von roten Ampeln) muss sich der Fahrer bei einem Schnellrichter melden und sofort eine Geldstrafe bezahlen.
Die ÖAMTC Juristen warnen eindringlich, auf die jeweiligen Verkehrsbestimmungen Rücksicht zu nehmen. Bei Nichtbezahlung einer Geldstrafe kann diese in Österreich zwangsweise eingefordert werden. Bei Fragen zu einem ausländischen Strafzettel kontaktieren Sie die ÖAMTC Rechtsberatung - für Mitglieder kostenlos!
Es besteht Helmpflicht für alle Radfahrer.
Ca. 7.600 Kilometer, davon mehr als die Hälfte befestigt; Autobahnen und Schnellstraßen gibt es jedoch kaum. Die zwei Hauptverbindungsstraßen sind der Adriatic Highway von Herceg Novi nach Ulcinj sowie die Verbindung von Petrovac nach Bijelo Polje (an der serbischen Grenze). Bei beiden Straßen handelt es sich aber um ganz normale Landstraßen mit Gegenverkehr. Die Straßenbenutzung erfordert umsichtiges Fahren, da oftmals schlechte Straßenzustände, ein unübersichtliches Straßenbild, bedingt durch die gebirgige Landschaft mit zahlreichen Schluchten und Kurven und leichtsinniges Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer große Gefahrenquellen darstellen. Nachtfahrten außerhalb der Städte sollten vermieden werden.
Auf der Strecke Podgorica - Bar (E 80) muss für die Benützung
des ca. 4,5 km langen Tunnels Sozina Mautgebühr (Motorrad 1 Euro, Pkw 2,50 Euro und Gespanne 5 Euro) bezahlt werden.
Mehr
Infos: www.monteput.me
Für die Fähre zwischen Kamenari und Lepetane müssen Motorradfahrer 2 Euro, Pkw 4,50 Euro und Gespanne 8 Euro bezahlen.
Berechnen
Sie Ihre Mautkosten online mit dem ÖAMTC Routenplaner (ww w.oeamtc.at/routenplaner) oder holen Sie sich eine Routenplanung
bei Ihrem ÖAMTC Stützpunkt.
Mehr Infos: www.oeamtc.at/routenplaner
Bei Einreise dürfen als Reisegepäck jene
Gegenstände zollfrei mitgeführt werden, die dem Zweck, der Dauer, der Jahreszeit der Reise und dem persönlichen Gebrauch entsprechen.
Dazu gehören auch:
Tabakwaren: 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 100 Zigarillos oder 250 g Tabak
oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren (max. 250 g)
Alkoholika: 1 Liter Wein und 1 Liter über
22% vol. bzw. 2 Liter Wein und 1 Liter über 22 % vol.
Sonstiges: eine geringe Menge Parfum, bzw. 50 ml
in Mazedonien und 250 ml Eau de Toilette
Andere Waren: im Wert von umgerechnet 100 USD
Bei Einreise
müssen Gegenstände, die über den Rahmen des gewöhnlichen Reisegepäcks hinausgehen, mündlich bei den Zollorganen deklariert
werden. Bei Notebooks, Kameras und anderen elektronischen Geräten sollte eine schriftliche Bestätigung verlangt und bis zur
Ausreise aufbewahrt werden. Die Einfuhr von Fleisch-, Fisch- und Milchprodukten ist verboten.
Für die Ausfuhr von Gegenständen mit
archäologischem, historischem, ethnographischem, künstlerischem, wissenschaftlichem Wert, Gold und Goldstücke sowie Jagdtrophäen
ist die vorherige Genehmigung der zuständigen Behörde erforderlich.
Weitere Informationen zu den Einfuhrbestimungen
nach Österreich entnehmen Sie bitte der ÖAMTC Reiseinformation "Praktische Hinweise", welche an jedem ÖAMTC Stützpunkterhältlich
ist.
Mehr Informationen zur Einfuhr nach Österreich aus EU-Ländern
In Montenegro ist das Kunsthandwerk noch wenig verbreitet. Gelegentlich lassen sich volkstümliche
Gegenstände wie Schnitz- und Töpfereiarbeiten, Teppiche und Kelims sowie Kupfer- und Messinghandwerk erwerben. Anklang finden
auch kulinarische Mitbringsel wie Schinken, Schnaps und Honig.
Artenschutz
Über 3.000 Tier-
und 30.000 Pflanzenarten sind mittels Artenschutzübereinkommen geschützt. Um sich beim Souvenirkauf nicht strafbar zu machen,
empfiehlt es sich, auf tierische und pflanzliche Reisemitbringsel zu verzichten.
Mehr Infos: www.cites.at
EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung).
Im Heimtierausweis müssen eingetragen sein:
- gültige Tollwutimpfung (bezüglich etwaiger weiterer Impfungen
fragen Sie bitte Ihren Tierarzt)
- außerdem wird ein Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis benötigt und
ein
- Tollwut-Antikörpertest* muss bereits vor der Reise durchgeführt werden.
Achtung:
Jedes Tier muss entweder durch eine deutlich erkennbare Tätowierung oder durch einen Mikrochip gekennzeichnet sein. Seit
dem 3. Juli 2011 dürfen Tiere nur mehr mittels Chip gekennzeichnet werden. Eine vor dem 3. Juli 2011 durchgeführte
Tätowierung ist auch weiterhin gültig, sofern sie deutlich lesbar ist.
*Mehr Infos zum Tollwut-Antikörpertest:
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit
Ein Bluttest (wenn eine Immunisierung des Tieres gegen Tollwut nachgewiesen wurde), braucht nur einmal im Leben des
Tieres durchgeführt zu werden, vorausgesetzt es erhält immer rechtzeitig die Auffrischungsimpfungen.
nach Montenegro: +382 (+ Ortsvorwahl ohne "0") wählen
nach Österreich: +43
(+ Ortsvorwahl ohne "0") wählen
Von einigen öffentlichen Telefonen kann nach Österreich telefoniert
werden. Sie funktionieren mit Wertkarten, die in Trafiken und bei Postämtern erhältlich sind.
Die Netzabdeckung ist gewährleistet.
Informationen zu den Roamingpartnern erhalten Sie bei Ihrem Netzbetreiber.
Mehr Infos: www.a1.net,
www.drei.at, www.orange.at, www.t-mobile.at,
www.telering.at, www.yesss.at, www.bob.at
Pannenhilfe
durch ÖAMTC-Partnerclubs kann über die ÖAMTC-Schutzbrief-Nothilfe telefonisch unter +43 1 25 120 00 angefordert
werden.
Als Mitglied mit einem ÖAMTC-Schutzbrief haben Sie besonders gut vorgesorgt. Nicht nur bei der Pannenhilfe,
die bis zu 100 Euro durch den Schutzbrief vergütet wird, sondern auch mit vielen weiteren wichtigen Leistungen von der Fahrzeug-Rückholung
bis zum Krankenrücktransport.
Die Schutzbrief-Nothilfe ist rund um die Uhr für Sie da. Die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter beraten Sie in jeder Notsituation und organisieren bei Bedarf die notwendige Hilfe.
Vor Reiseantritt Notrufnummern im Mobiltelefon speichern.
In Montenegro sind vielfältige Kultureinflüsse präsent. Die Gastfreundlichkeit und Kontaktfreudigkeit der Menschen dort ist beinahe schon sprichwörtlich, und oft wird man zu einem türkischen Kaffee eingeladen. Die beste Gelegenheit, etwas über die unterschiedlichen Bräuche des Landes zu erfahren, sind die zahllosen Feste, die über das ganze Jahr verteilt in allen Regionen gefeiert werden. Traditionelle Tänze und Trachten, volkstümliche Musik und kulinarische Köstlichkeiten gehören immer dazu.
Die Mehrheit der Bevölkerung ist mit ca. 75 Prozent orthodox. Außerdem gibt es Muslime und Katholiken.
Botschaft von Montenegro
Niebelungengasse 13
1010 Wien
Tel. +43 (0) 1 715 31 02
Fax +43 (0) 1 715 31 02 20
E-mail: diplomat-mn@me-austria.eu
Österreichische Botschaft in Montenegro
Svetog Petra Cetinjskog 1A / VI
MNE-81000
Podgorica
Tel. +382 (0) 20 201 135 oder +382 (0) 20 201 136
Fax +382 (0) 20 243 544
E-Mail: podgorica-ob@bmeia.gv.at
Österreichisches Honorarkonsulat in Montenegro (ohne Passbefugnis)
Hotel "Mogren",
Mediteranska 1
MNE-85310 Budva
Tel. +382 (0) 33 403 324
Fax +382 (0) 33 403 324
E-Mail: osterreich_counc@t-com.me
Die Kontaktdaten der Honorar- und Generalkonsulate erfragen Sie bitte bei der jeweiligen Botschaft.
Auto-moto savez Crne Gore (AMSCG)
Automobile & Motorcycle Association
of Montenegro
Poslovni centar "Krusevac", Rimski trg 60
MNE-81000 Podgorica
Tel. und Fax +382 (0)
20 234 467
E-Mail: amscg@t-com.me
Internet: www.amscg.org
National
Tourism Organisation of Montenegro
MNE-81000 Podgorica, Bulevar Svetog Petra Cetinjskog 130
Tel. +382 (0) 77 100
001
Fax +382 (0) 77 100 009
E-Mail: info@montenegro.travel
Internet:
www.montenegro.travel