David gegen Goliath
von Ursula Zelenka
Wir alle kennen das Gefühl: Wir sind unzufrieden mit „der Gesamtsituation“, wir wünschen uns eine Änderung. Aber wir wissen nicht, wie wir es anpacken sollen. Drum ist es in dieser trüben Jahreszeit jetzt einmal Zeit für eine andere Geschichte, eine echte Erfolgsstory, die ausnahmsweise kein Märchen ist Im Spätsommer 2018 habe ich mir, als Juristin des ÖAMTC, folgende Fragen gestellt: Warum sind 3.5 t seit ca. 100 Jahren (!) die Obergrenze für den Pkw-Führerschein? Warum müssen (freiwillige) Feuerwehr und Rettung sich in den EU-Staaten Sonderregelungen basteln, weil sie zu wenig ausgebildete Lkw-Fahrerinnen und Fahrer finden? Warum sind Familien beim Wohnmobil-Urlaub schnell einmal illegal unterwegs, weil Papa oder Mama nun mal nur den B-Schein haben? Und weil ich wusste, dass die EU-Kommission die Führerscheinrichtlinie bald überarbeiten würde, habe ich mir gedacht: Schreiben wir doch einen Brief.In diesem Brief regten wir an, die nicht mehr zeitgemäßen Gewichtsgrenzen für den Pkw-Führerschein in einem verantwortungsvollen Maße anzuheben. Und wir suchten uns Verbündete. Wir sprachen mit unserem Partnerclub dem ÖCC und anderen europäischen Autofahrerclubs, kontaktierten Rettungsorganisationen, allen voran die Johanniter, damit sie weitere österreichische und europäische, Großteils auf Freiwilligkeit gestützte Hilfsorganisationen mit ins Boot holen. Wir machten in- und ausländische Camperinnen und Camper auf diese einmalige Chance aufmerksam, einmal selbst der EU ihre Meinung zu sagen und etwas zu verändern.
Das ist dann auch passiert. Im Februar 2022 veröffentlichte die Kommission einen ersten Entwurf für die neue Richtlinie und mehr als 7.500 Einzelpersonen und Institutionen nahmen dazu Stellung. Sensationelle 97 % der Teilnehmenden befürworteten die Anhebung des Gewichts für den B-Schein auf 4,25 t, verbunden mit einem Training! Allerdings war noch einiges zu tun, um diesen Zwischenerfolg abzusichern. Der Richtlinienentwurf musste den Verkehrsausschuss der EU-Parlaments passieren, wo er abgeändert wurde. Die Benutzerkreise, die in den Genuss der Gewichtserhöhung kommen sollten, wurden zuerst eingeschränkt, dann wieder durch den Rat erweitert. Zwei Lesungen im Plenum des Parlaments waren erforderlich, aber am 5. November 2025 war es dann soweit: Sieben Jahre nach dem Brief an die damalige Verkehrskommissarin wurde der finale Text veröffentlicht.
Gemeinsam mit unseren Mitgliedern haben wir – als ÖAMTC und ÖCC – über viele Jahre hinweg dafür gekämpft, dass eine praxistaugliche Lösung gefunden wird. Jetzt ist sie Teil der EU-Reform. Es war ein langer, steiniger Weg, aber gemeinsam haben wir es geschafft!
Neue Gewichtslimits für die Klasse B im Detail
Blaulichtorganisationen
Voraussetzung:
Test und/oder Training im Ausmaß von mind. 7 Stunden, Code 96.01
ab 26.11.2027
Wohnmobile
Voraussetzung:
Test und/oder Training im Ausmaß von mind. 7 Stunden, Code 96.02
ab 26.11.2029
Fahrzeuge mit alternativem Antrieb bis 4.250 kg
Zwei Jahre nach Ersterteilung ohne weitere Voraussetzung mit B-Schein lenkbar
Voraussetzung:
Als Gespann bis 5.000 kg mit Test und/oder Training im Ausmaß von mind. 7 Stunden, Code 96.03
ab 26.11.2027
Zur Führerscheinrichtlinie: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202502205
März 2025:
Eine zentrale Forderung des ÖCC und des ÖAMTC und wichtiger Schritt zu zeitgemäßen Rahmenbedingungen für Wohnmobilisten ist in Brüssel beschlossen worden: Die Anhebung des Gewichtslimits des B-Führerscheins auf 4,25t.Sie kommt mit 26. November 2029 unter bestimmten Voraussetzungen und ist Rückenwind für die Debatte um die Ausnahme für Wohnmobile von der kilometerabhängigen Go-Maut. Für diese muss bis Ende 2025 in einer Studie die Auswirkungen auf den Tourismus erhoben werden, um eine Regelung für ab 1.2.2029 zu finden. Bis dahin besteht noch der Bestandsschutz für alle Fahrzeuge, die bis 1.12.2023 erstmalig zugelassen oder abgelastet wurden.
Mit Fahrzeuge von mehr als 3,5 Tonnen Gesamtmasse unterwegs zu sein bedeutet neben der kilometerabhängigrn Maut-Pflicht auch, dass die Höchstgeschwindigkeiten von Fahrzeugen über 3,5 Tonnen eingehalten werden müssen. Das bedeutet 70 km/h auf Freilandstraßen und 80 km/h auf Autobahnen. Hier braucht es - spätestens zum Inkrafttreten der 4,25 Tonnen - ebenfalls Anpassungen. Bis 2029 werden zehtausende Fahrzeuge mit den entsprechenden Eigenschaften davon betroffen sein. Die Anpassung des Gewichts hat damit weitreichende Auswirkungen auf unterschiedlichste Anwendungsbereiche. Es liegt an unserer Regierung die Bestimmungen und Gesetze mit Rücksicht darauf zu evaluieren und anzupassen.
Änderungen, den B-Führerschein betreffend
Auszug aus den Ergebnissen des Trilog-Verfahrens zur Führerschein-Richtlinie• Erhöhung des Gewichts von Fahrzeugen, die ganz oder teilweise mit alternativen Kraftstoffen (Kommentar) betrieben werden:
• Wohnmobile: bis 4,25 t + Anhänger (Komm.), unabhängig vom Antriebssystem (= Technologieneutralität), mit Kategorie B, Voraussetzung: spezielle Schulung und/oder Prüfung gemäß den Festlegungen der Mitgliedstaaten. Bei vollständigem oder teilweisem Antrieb mit alternativen Kraftstoffen: 4,25 t zwei Jahre nach Erhalt der Kategorie B (ohne Anhänger), um die Zulassung solcher Fahrzeuge zu erleichtern.
• Einsatzfahrzeuge: Fahrzeuge wie Polizeifahrzeuge, Krankenwagen, Katastrophenschutz- und Rettungsfahrzeuge oder Feuerwehrfahrzeuge der Kategorie B bis 5 t (zulässiges Standardgewicht 3,5 t!), inkl. Anhänger bis 3,5 t, für Fahrer ab 20 Jahren, Voraussetzung: spezielle Schulung und/oder Prüfung gemäß den Festlegungen der Mitgliedstaaten. Solche Fahrzeuge können im grenzüberschreitenden Kontext gegenseitig anerkannt werden.
Kommentar
So sehr wir uns zum Letztstand freuen, steht eine überarbeitete Richtlinie
nach dem Trilog leider NOCH NICHT zur Verfügung.
Die bisherigen Informationen sind zwar detaillierter und glücklicherweise
weitreichender als bisher (bspw. Ambulanzen -> Einsatzfahrzeuge, + Fahrzeuge auch mit teilweisem alternative Antrieb),
jedoch noch nicht endgültig ausforumliert und in einer neuen Richtlinie zusammengefasst. Das zeigt sich in den Aussendungen
zu den Gesprächen u. A. an den alternativen Kraftstoffen. Hierbei kann es sich
nur um ein Missverständnis handeln, da von Beginn der 4,25t-Thematik an von alternativen
Antrieben (elektrisch) gesprochen wurde und dies so auch in der letzten Version der Richtlinie vermerkt ist. Alternative
Kraftstoffe würde Gas oder E-Fules bedeuten. Auch an der nicht genau formulierten Bezeichnung "bis 4,25 t + Anhänger" bei Wohnmobilen besteht noch Klärungsbedarf.
Es wird sich wohl um leichte Anhänger
bis 750 kg handeln, formuiert wurde das jedoch in den Aussendungen leider nicht eindeutig.
Das zeigt lediglich, dass
wir erst ganz genau wissen was, wie und wann genau gültig sein wird, sobald die letztendliche Richtlinie veröffentlicht
wird.
Das wird hoffentlich bald passieren und damit kommen wir zum nächsten Punkt:
Nächste Schritte
Die vorläufige Einigung muss noch vom Rat und dem Parlament bestätigt werden.
Die EU-Mitgliedstaaten haben vier Jahre Zeit - Ausnahme ist der digitale Führerschein -, um die neuen Vorschriften in nationales
Recht zu überführen und sich auf die Umsetzung vorzubereiten. Welche Art Schulung und/oder Prüfung für Österreicher:innen
notwendig sein wird, steht noch in den Sternen und muss auch nicht ehestmöglich festgelegt werden.
Weitere Führerschein-Regelungen
Quelle: ÖAMTC► L17: In anderen Bereichen, die durch die Reform nun EU-weit kommen, wurden bewährte, österreichische Regelungen aufgegriffen. So soll die "L17"-Ausbildung künftig in allen Mitgliedsstaaten Standard werden. Außerdem wird es eine mindestens zweijährige Probezeit inklusive Alkoholverbot geben (in Österreich sind es bereits jetzt drei Jahre).
►Senior:innen im Straßenverkehr: Wichtig im Sinne des diskriminierungsfreien Zugangs zur Mobilität wird es auch künftig keine verpflichtenden medizinischen Checks für Senior:innen geben. Hier kommt das auch vom ÖAMTC favorisierte - und im Rahmen der "Fahrfitness-Checks" bereits praktizierte - Programm für die Selbsteinschätzung der persönlichen Pkw-Fahrfähigkeiten zum Einsatz. "Bei der Führerschein-Verlängerung soll es ein offenes, flexibles System geben, das den EU-Staaten zugesteht, bestehende Regelungen beizubehalten - oder anlassbezogen, z. B. bei entsprechender Vorgeschichte des:der Lenker:in, zu reagieren", so ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka.
►Digitaler Führerschein: In Österreich schon länger im Einsatz, kommt nun auch auf EU-Ebene spätestens 2030 der digitale Führerschein. Wichtig aus Sicht des ÖAMTC: Der "physische" Führerschein bleibt weiterhin gültig, um niemanden auszuschließen und ein "Backup" bei technischen Problemen zu haben.
Wermutstropfen Traktoren
Bei allen positiven Ergebnissen sieht die ÖAMTC-Expertin auch einen Wermutstropfen: "Leider wurde keine einheitliche Führerschein-Klasse für landwirtschaftliche Fahrzeuge geschaffen. Traktoren gibt es aber in der gesamten EU, allerdings mit sechs verschiedenen Führerscheinbezeichnungen. Entsprechende Unklarheiten gibt es bei grenzüberschreitender Verwendung."
Quellen und Infos:
Europäische Kommission f. Mobilität und Verkehr
https://transport.ec.europa.eu/news-events/news/commission-welcomes-provisional-agreement-modernised-driving-licences-rules-2025-03-25_en?prefLang=de&etrans=de
Europäisches Parlament, Pressemitteilung: Einigung über Reform der EU-Führerscheinregeln
https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20250324IPR27462/verkehrssicherheit-einigung-uber-reform-der-eu-fuhrerscheinregeln
ÖAMTC, Pressemitteilung: ÖAMTC begrüßt Einigung auf Reform der EU-Führerscheinrichtlinie
https://www.oeamtc.at/presse/oeamtc-begruesst-einigung-auf-reform-der-eu-fuehrerscheinrichtlinie-78278759
An dieser Stelle möchten wir an unsere Mitglieder ein großes DANKESCHÖN für all E-Mails und Anrufe zu diesem Thema ausrichten. Ebenso für die tatkräftige Unterstützung bei den Einmeldungen an die EU-Kommission. Wir stehen heute durch Ihre Unterstützung, an diesem Punkt.
Herzlichen Dank!
Frühjahr 2024
Am 28. Februar 2024 fand im EU-Parlament die Abstimmung über den Bericht des Verkehrsausschusses zur Überarbeitung der Führerschein-Richtlinie
statt. In dieser sogenannten Ersten Lesung wurde die Position des EU-Parlaments für den beginnenden Trilog festgelegt. Im Trilog verhandeln die EU-Institutionen (Kommission, Rat und Parlament) über die endgültigen Inhalte
der Richtlinie.
Der Zwischenstand ist dabei höchst erfreulich: Die Volksvertreter
haben sich für eine Anhebung des Gewichtslimits beim B-Führerschein auf 4.250 kg höchst zulässigem Gesamtgewicht ausgesprochen,
sofern damit Wohnmobile oder Rettungsfahrzeuge gelenkt werden! Anders als für sonstige schwerere Fahrzeuge ist
dies nicht an die Verwendung eines alternativen Antriebs gebunden. Einzige Bedingung
ist der vorherige Besitz des B-Scheins für mindestens zwei Jahre. Insgesamt
ein Riesenerfolg für die Initiative von ÖAMTC und ÖCC.
Fahrplan zum B-Führerschein bis 4,25t zum Lenken von Wohnmobilen
und Ambulanzen
Stand: 18.2.2025
Mit einer finalen Beschlussfassung der 4. EU-Führerschein-Richtlinie, welche die neuen Regelungen enthalten soll, wird für diesen Sommer (2025) gerechnet. Da danach die Mitgliedstaaten noch Zeit haben, um die Regelungen umzusetzen und ihre Gesetze anzupassen, treten die Neuerungen mit einigen Jahren Verzögerung in Kraft.
Die KollegInnen des ÖAMTC (Konsumentenschutz & Mitgliederinteressen) weisen darauf hin, dass die Richtlinie noch nicht fertig verhandelt ist und daher eine generelle Anhebung des Gewichtslimits für den B-Führerschein - wie von ÖAMTC & ÖCC gefordert - noch keineswegs gesichert ist. Auch bei der Frist zur Umsetzung gibt es derzeit noch unterschiedliche Standpunkte; die Rede ist von 3 oder 4 Jahren.
Das bedeutet in Summe, dass die neuen Regelungen - wie auch immer sie aussehen werden, frühestens 2028 oder 2029 gelebte Praxis auf den Straßen Europas sein werden.
Alle Details zu den Änderungen des Entwurfs der Führerschein-Richtlinie lesen Sie unter Entwurf der FS-RL und Änderungen zum Entwurf der FS-RL.
Betreffend der Anhebung der Gewichte für Wohnmobile und Ambulanzen für Sie zusammengefasst:
Seite 30, Abänderung 39:
11a. „Krankenwagen“ gemäß „Kriterien für die Klasseneinteilung von Fahrzeugen“, „Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung“ in Anhang I Teil A Nummer 5.3 der Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates1a ein Fahrzeug der Klasse M, das für die Beförderung Kranker oder Verletzter bestimmt und zu diesem Zweck mit besonderer Ausrüstung ausgestattet ist;
__________________
1a Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 715/2007 und (EG) Nr. 595/2009 und zur Aufhebung der Richtlinie 2007/46/EG (ABl. L 151 vom 14.6.2018, S. 1).
Seite 30, Abänderung 40:
11b. „Wohnmobil“ gemäß „Kriterien für die Klasseneinteilung von Fahrzeugen“, „Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung“ in Anhang I Teil A Nummer 5.1 der Verordnung (EU) 2018/858 ein Fahrzeug der Klasse M mit einem Wohnbereich, der Sitzgelegenheiten und einen Tisch, getrennte oder durch Umstellung von Sitzen geschaffene Schlafgelegenheiten, Kochgelegenheiten und Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen umfasst, die alle im Wohnbereich fest anzubringen sind;
seite 44, abänderung 83:
ha) für die Klasse B ausgestellte Führerscheine gelten zwei Jahre nach ihrer erstmaligen Ausstellung für Krankenwagen im Sinne von Artikel 2 [Absatz 11a] und für andere Sonderfahrzeuge sowie Wohnmobile im Sinne von Artikel 2 [Absatz 11b] dieser Richtlinie, sofern diese Fahrzeuge 4 250 kg nicht überschreiten; In den periodischen Berichten an das Europäische Parlament und den Rat gemäß Artikel 20 dieser Richtlinie überprüft die Kommission die Auswirkungen von technologischen Fortschritten im Bereich der Notfallmedizinausstattung und/oder der Nutzung von alternativen Kraftstoffen auf die Gesamtmasse von Krankenwagen. Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 21 delegierte Rechtsakte zur Änderung dieser Richtlinie zu erlassen, um das zulässige Höchstgewicht von Krankenwagen basierend auf den abschließenden Erklärungen dieser periodischen Berichte zu aktualisieren. Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 21 delegierte Rechtsakte zur Änderung dieser Richtlinie zu erlassen, um das zulässige Höchstgewicht der in Unterabsatz 1 dieses Buchstaben genannten Fahrzeuge zu aktualisieren und den Auswirkungen der technologischen Neuerungen und der Entwicklung alternativer Energieträger für Krankenwagen Rechnung zu tragen;
Weitere Themen aus der FS-RL, bei denen eine Änderung stattfand: ÖAMTC vorsichtig positiv zur Abstimmung zu EU-Führerscheinrichtlinie | ÖAMTC (oeamtc.at)
Frühjahr 2023
2022 konnten EU-Bürger:innen sich mittels Fragebogen zur Überarbeitung der EU Führerschein-Richtlinien zu
Wort melden.
Dafür wurden von Verkehrsteilnehmer:innen Erfahrungen und Meinungen zum Thema Führerschein eingeholt.
Neben der Überprüfung der Straßenverkehrssicherheit und der Unterstützung des freien Personen- und Warenverkehrs sind die Verbesserung
der Digitalisierung und eine umweltfreundlichere Fahrweise Ziel
des Fragebogens der öffentlichen Konsultation.
Auch die vom ÖCC und vielen weiteren
europäischen Campingvereinen gestellte Forderung zur Anhebung des Höchstgewichts bei der Führerscheinklasse B war Teil des
Fragebogens.
"Eine zentrale Forderung der ÖCC Interessenvertretung ist die Anhebung des
Höchstgewichts für den Führerscheinklasse B. Die EU-Kommission legt nun einen Gesetzesentwurf für 4250 kg vor, jedoch nur
für Fahrzeuge mit alternativem, emisionsfreiem Antrieb. Dem ÖCC geht das nicht weit genug.", Tomas Mehlmauer, Präsident
des ÖCC.
VORSCHLAG FÜR NEUE FÜHRERSCHEINRICHTLINIE
Aus den Erkenntnissen der zahlreichen Rückmeldungen veröffentlichte die Kommission
nun einen Vorschlag zur neuen Führerscheinrichtlinie (Link zum Download). Dieser schließt ein, dass mit dem Führerschein der
Klasse B in Zukunft Fahrzeuge mit bis zu 4.250 kg gelenkt werden dürfen,
alllerdings nur dann, wenn diese mit einem alternativem Antrieb motorisiert sind
und der Lenker mindestens 2 Jahre im Besitz der Klasse B ist.
Artikel 9 (2) h):
"für die Klasse B
ausgestellte Führerscheine gelten zwei Jahre nach ihrer erstmaligen Ausstellung für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb gemäß
Artikel 2 der Richtlinie 96/53/EG des Rates13 mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, jedoch nicht mehr als
4250 kg, ohne Anhänger."
Begründung der Maßnahme:
"Durch die Aufnahme neuer Vorschriften für Fahrzeuge mit Automatikgetriebe und die Erhöhung
der zulässigen Gesamtmasse der meisten emissionsfreien Fahrzeuge der Klasse B wird der Vorschlag die Einführung solcher Fahrzeuge
erleichtern und so zu den Zielen des Europäischen Klimagesetzes und zum Null-Schadstoff-Ziel des europäischen Grünen Deals,
d. h. zur Klimaneutralität bis 2050, beitragen."
MEINUNG ZUM ENTWURF GEFRAGT
Da diese Richtlinie noch nicht gesetzeskräftig ist und es sich noch um einen Vorschlag
einer Richtlinie handelt, wurden bis 31. Mai 2023 Rückmeldungen aus der ganzen EU eingeholt. Jede:r EU-Bürger:in hatte dazu
die Möglichkeit. Mehr als 2.500 Rückmeldungen zum Entwurf wurden bis 31. Mai entgegengenommen.
Derzeit wurden die
Rückmeldungen ausgewertet und ggf. in die Richtlinie eingearbeitet. Eine neue Version wurde mit 4. Quartal 2023 bis 1. Quartal 2024 erwartet.
Hier können Sie die
Rückmeldungen und den Status der Überarbeitung der Führerscheinrichtlinie einsehen: ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12978-Uberarbeitung-der-Fuhrerscheinrichtlinie_de
Wir werden Sie hier am Laufenden halten und berichten, sobald es etwas Neues gibt.
Ihr ÖCC Team
Stand der Informationen: 28.11.2025