
Durch die Umstellung der Gewichtsdefinition vom hzGG zur technisch zulässigen
Gesamtmasse werden tausende Wohnmobile, die jetzt vignettenpflichtig sind, künftig der höheren, fahrleistungsabhängigen Maut
unterliegen und damit eine GO-Box brauchen . Denn viele haben ihr Fahrzeug auf 3,5 Tonnen 'abgelastet', also freiwillig das
höchstzulässige Gesamtgewicht reduziert, um mit einer Vignette und B-Führerschein auf Campingtour gehen zu können und viele
Fahrzeuge wurden bereits 'abgelastet' ausgeliefert.
Die Krux an der Sache: Ein Fahrzeug, welches ein technisch zulässiges Gesamtgewicht von bspw. 3.800 kg und ein höchst zulässiges Gesamtgewicht von 3.500 kg hat, wird damit Maut-pflichtig, obwohl mit B-Führerschein nicht mehr als 3.500 kg möglich ist und obwohl das Fahrzeug tatsächlich nur maximal 3,5 Tonnen wiegen darf.
Neben klassisch gebauten Campervans, Teilintegrierten Wohnmobilen oder Alkoven-Modellen betrifft das auch, wie im Bild oben, umgebaute Kastenwägen.
Für Wohnmobile, die bereits knapp über der magischen 3,5 Tonnen-Grenze liegen, enthält der vorgelegte Entwurf überhaupt kein Angebot. Dabei gestattet die Wegekostenrichtlinie es den EU-Staaten, Wohnmobile günstiger und mittels Vignette zu bemauten. ÖAMTC und ÖCC fordern daher, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und für Wohnmobile eine eigene Vignettenkategorie zu schaffen.
Dass es eine Übergangsfrist von fünf Vignettenperioden geben soll, um die Auswirkungen der neuen Gewichtsdefinition auf Fahrzeuggruppen und die Tourismusbranche zu prüfen, ist zumindest ein kleines Trostpflaster. Dennoch ist es unverständlich, warum nicht sofort die in der Wegekostenrichtlinie mögliche Ausnahme aller Wohnmobile von der Lkw-Maut fix verankert wird, wie dies laut Gesetzesentwurf bei den Bussen vorgesehen ist. Damit erspart man sich die Evaluierung, entlastet die betroffenen Fahrzeugbesitzer:innen und stützt den Tourismus.
Es bleibt zu hoffen, dass der künftige Gesetzgeber nach der Evaluierung die Vignettenkategorie für Wohnmobile schafft und tausenden Wohnmobilbesitzer:innen im In- und Ausland die Reise in und durch Österreich mit zu fairen Konditionen ermöglicht. Auch die im Raum stehenden verfassungsrechtlichen Problem werden durch bloßen Aufschub nicht gelöst.
Der ÖCC wird Sie hier über Entwicklungen am Laufenden halten.
Bitte beachten Sie den Links zum RIS, wo der Entwurf im Hauptdokument und die Erläuterung zum Download bereitstehen.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Begut&Dokumentnummer=BEGUT_6BB06D2F_728C_4510_8055_B54C085E7950
Rückmeldung zu diesem Entwurf konnte bis 13.9.2023 gegeben werden.
Der ÖCC hat hier eingemeldet: www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/SNME/251309/
Ihr ÖCC-Team
Die Krux an der Sache: Ein Fahrzeug, welches ein technisch zulässiges Gesamtgewicht von bspw. 3.800 kg und ein höchst zulässiges Gesamtgewicht von 3.500 kg hat, wird damit Maut-pflichtig, obwohl mit B-Führerschein nicht mehr als 3.500 kg möglich ist und obwohl das Fahrzeug tatsächlich nur maximal 3,5 Tonnen wiegen darf.
Neben klassisch gebauten Campervans, Teilintegrierten Wohnmobilen oder Alkoven-Modellen betrifft das auch, wie im Bild oben, umgebaute Kastenwägen.
Für Wohnmobile, die bereits knapp über der magischen 3,5 Tonnen-Grenze liegen, enthält der vorgelegte Entwurf überhaupt kein Angebot. Dabei gestattet die Wegekostenrichtlinie es den EU-Staaten, Wohnmobile günstiger und mittels Vignette zu bemauten. ÖAMTC und ÖCC fordern daher, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und für Wohnmobile eine eigene Vignettenkategorie zu schaffen.
Maut für Wohnmobile über 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse: Übergangsfrist von 5 Vignettenperioden zur Evaluierung
Dass es eine Übergangsfrist von fünf Vignettenperioden geben soll, um die Auswirkungen der neuen Gewichtsdefinition auf Fahrzeuggruppen und die Tourismusbranche zu prüfen, ist zumindest ein kleines Trostpflaster. Dennoch ist es unverständlich, warum nicht sofort die in der Wegekostenrichtlinie mögliche Ausnahme aller Wohnmobile von der Lkw-Maut fix verankert wird, wie dies laut Gesetzesentwurf bei den Bussen vorgesehen ist. Damit erspart man sich die Evaluierung, entlastet die betroffenen Fahrzeugbesitzer:innen und stützt den Tourismus.
Es bleibt zu hoffen, dass der künftige Gesetzgeber nach der Evaluierung die Vignettenkategorie für Wohnmobile schafft und tausenden Wohnmobilbesitzer:innen im In- und Ausland die Reise in und durch Österreich mit zu fairen Konditionen ermöglicht. Auch die im Raum stehenden verfassungsrechtlichen Problem werden durch bloßen Aufschub nicht gelöst.
Der ÖCC wird Sie hier über Entwicklungen am Laufenden halten.
Bitte beachten Sie den Links zum RIS, wo der Entwurf im Hauptdokument und die Erläuterung zum Download bereitstehen.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Begut&Dokumentnummer=BEGUT_6BB06D2F_728C_4510_8055_B54C085E7950
Rückmeldung zu diesem Entwurf konnte bis 13.9.2023 gegeben werden.
Der ÖCC hat hier eingemeldet: www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/SNME/251309/
Ihr ÖCC-Team
Stand der Informationen: 07.09.2023