Campingplätze: www.camping.hr
Länderinfo

Reisepass
oder Personalausweis
Gut zu wissen: Der nationale Führerschein ist kein gültiges Reisedokument.
Bitte beachten: Unbedingt mit gültigem Reisepass reisen. Erfahrungsgemäß verweigern Fluglinien oder Kreuzfahrtschiffe
die Beförderung bei abgelaufenen Dokumenten und auch bei der Anmeldung in Hotels kann es zu Problemen kommen.
Österreichischer Führerschein und Zulassungsschein
Die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte wird empfohlen und ist bei Ihrer Versicherung erhältlich.
Falls nicht mit dem eigenen Fahrzeug gefahren wird ist eine Vollmacht notwendig (beim ÖAMTC erhältlich).
Hinweis für Fahrer von Gespannen:
Obwohl für Kroatien keine Grüne Karte verpflichtend mitgenommen
werden muss, finden Kontrollen bezüglich Versicherungsschutz für den Anhänger statt. Daher Grüne Karte für Zugfahrzeug als
auch Anhänger mitnehmen um Diskussionen mit den Behörden zu vermeiden.
Obwohl rechtlich nicht zulässig, kam es in der Praxis vor, dass Urlauber mit abgelaufenen § 57a-Pickerl Probleme bei der Einreise hatten. Aus diesem Grunde empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Reiseantritt das eingestanzte Überprüfungsdatum zu kontrollieren.
Die Mitnahme einer Grünen Versicherungskarte wird dringend empfohlen (erhältlich bei Ihrer Versicherung).
Hinweis
für Fahrer von Gespannen:
obwohl für Kroatien keine Grüne Karte verpflichtend mitgenommen werden muss, finden
Kontrollen bezüglich Versicherungsschutz für den Anhänger statt. Daher Grüne Karte für Zugfahrzeug als auch Anhänger mitnehmen
um Diskussionen mit den Behörden zu vermeiden.
Mehr Infos: www.oeamtc.at/versicherung
Mehr Infos: www.chipkarte.at
Der Abschluss einer Zusatzversicherung
wirddringendempfohlen. Einen umfassenden Schutz im Krankheitsfall, bei Krankenrücktransport, Fahrzeug-Rückholung
undvielem mehr bietet derÖAMTC Schutzbrief.
Mehr Infos:www.oeamtc.at/schutzbrief
Informationen zu Gepäck- und Stornoschutz* finden Sie unter:www.oeamtc.at/versicherung(*Versicherungsagent: ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H.,GISA-Zahl: 23409217, Versicherer: Europäische Reiseversicherung AG)
Im Ortsgebiet: 50 km/h; auf einigen städtischen Schnellstraßen bis 80 km/h, dies ist ausgeschildert
Kraftfahrzeug | außerorts | Schnellstraße | Autobahn |
Motorrad,
Pkw, Wohnmobile bis 3,5t | 90 km/h | 110 km/h | 130 km/h |
Pkw mit Anhänger, Wohnmobile über 3.5t | 80 km/h | 80 km/h | 90 km/h |
Für Schulbusse
gilt außerorts und auf Autobahnen eine max. Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.
Für junge Fahrer (unter 25 Jahren)
gelten verringerte Höchstgeschwindigkeiten: 80 km/h auf Landstraßen, 100 km/h auf Schnellstraßen und 120 km/h auf Autobahnen.
Achtung: Diese Regelung gilt nur für kroatische Staatsangehörige. Um jedoch Probleme mit den kroatischen Beamten zu vermeiden,
wird empfohlen, dass auch österreichische Junglenker diese Regelung berücksichtigen!
Personen unter 24 Jahren ist es nicht gestattet, mehrspurige Fahrzeuge mit mehr als 75 kW (102 PS) und/oder Motorräder mit mehr als 25 kW (34 PS) zu lenken. Achtung: Diese Verordnung gilt zwar nur für kroatische Fahrzeuglenker, um jedoch Probleme mit den kroatischen Beamten zu vermeiden, wird empfohlen, dass auch österreichische Lenker diese Regelung berücksichtigen!
Ist
vom letzten Sonntag im Oktober bis zum letzten Sonntag im März auf allen Straßen vorgeschrieben, sowohl außerhalb als auch
innerhalb geschlossener Ortschaften. Bei schlechter Sicht gilt die Lichtpflicht auch außerhalb dieses Zeitraumes. Für Motorradfahrer
gilt eine ganzjährige Pflicht. Bei Nichtbefolgung drohen Strafen.
Verwendung von "Tagfahrlicht" reicht
bei guten Licht- und Sichtverhältnissen aus
Seit Februar 2011 müssen alle Pkw, die innerhalb der EU typengenehmigt
werden, mit sogenanntem "Tagfahrlicht" standardmäßig ausgerüstet sein. Die Verwendung dieser Tagfahrleuchten ist als Alternative
zum Abblendlicht zulässig, sofern die Licht- und Sichtverhältnisse ausreichend gut sind. Bei schlechtem Wetter bzw. bei Dämmerung
sollte auch im Ausland das Abblendlicht verwendet werden. Denken Sie auch bei einem Mietwagen an die richtige Lichtverwendung!
Verbandszeug | Warnweste | Warndreieck | Feuerlöscher | Ersatzlampenset | Sonstiges |
Pflicht | Mitführpflicht, Tragepflicht (alle Insassen) | Pflicht (2tes für Gespannfahrer) | Pflicht* | Pflicht** | - |
* Nur gewerbliche Fahrzeuge, ** Fahrzeuge mit Xenon- oder Neonleuchten, LED‘s benötigen keine Ersatzlampen für diese Lampenart, jedoch für Bremsleuchten, Blinkerleuchten usw.
Mitführpflicht:
Der Fahrer ist verpflichtet, die vorgeschriebene Anzahl Warnwesten im Fahrzeug mitzuführen.
Tragepflicht:
Im Unfall- oder Pannenfall ist der Fahrer (oder alle Insassen) verpflichtet, eine Warnweste beim Verlassen des Fahrzeugs anzulegen.
Eine Tragepflicht kann unabhängig von einer Mitführpflicht verordnet sein.
Verbandszeug | Warnweste | Warndreieck | Ersatzlampenset | Sonstiges |
- | - | - | Pflicht* | - |
* Fahrzeuge mit Xenon- oder Neonleuchten, LED\'s oder ähnlichen Leuchten benötigen keine Ersatzlampen für diese Lampenart, jedoch schon für Bremsleuchten, Blinkerleuchten usw.
Zum Thema Warnweste: Kraftfahrzeuglenker (ausgenommen Motorradfahrer) sowie andere Autoinsassen sind verpflichtet, eine Warnweste anzulegen, wenn sie ihren Wagen nach einem Unfall oder einer Panne auf Landstraßen oder Autobahnen verlassen. Bei Nacht oder schlechter Sicht müssen Radfahrer eine Warnweste tragen.
In Kroatien wird die rote Kennzeichentafel von den Behörden anerkannt - wenngleich sie meist unbekannt sein dürfte. Generell ist zu beachten, dass die Kennzeichentafel und das internationale Unterscheidungskennzeichen ("A"-Pickerl) so angebracht sein müssen, dass sie gut sichtbar und lesbar sind und nicht beschädigt werden können. Andernfalls droht eine Strafe zwischen 660 und 2.000 Euro. Da die meisten Routen über Slowenien führen, empfiehlt sich auch hier das Umstecken der originalen hinteren Kennzeichentafel.
Um aber auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt der ÖAMTC entweder die Verwendung von Fahrrad-Heckträgern, durch die das Kennzeichen nicht verdeckt wird oder das „normale“ hintere Kennzeichen bei Fahrten ins Ausland umzustecken.
In einigen Städten bestehen gebührenpflichtige Parkzonen (gekennzeichnet).In Zagreb gibt es zum Beispiel vier markierte Parkzonen. Die Parkzone1 liegt in der Nähe zum Stadtzentrum, die Parkzonen 2-4 befinden sich etwas außerhalb. Wenn Parkverbote nicht beachtet werden, wird das Fahrzeug entweder abgeschleppt, mit einer Radklemme versehen oderes muss eine Geldstrafe bezahlt werden.
Es kann vorkommen, dass für Motorradfahrer - wie z.B. in der Zagreber Innenstadt - andere
Parkbestimmungen gelten, bitte erkundigen Sie sich direkt vor Ort.
Mobilitätseingeschränkte Reisende
Informationen für mobilitätseingeschränkte Reisende zur Gültigkeit des Parkausweises für Behinderte finden Sie unter: www.oeamtc.at/thema/behinderung-mobilitaet/parkregeln-fuer-mobilitaetseingeschraenkte-menschen-im-ausland-19637418.
Achtung: Aufgrund vieler Rückmeldungen von Mitgliedern, sind die Geldstrafen für Falschparken in
Kroatien sehr hoch. Mehr Infos:www.oeamtc.at
Kostenpflichtige Parkzeiten und Preise in Zagreb
Parkgebühren
müssen in der Zone 1 von Mo - Fr von 7 bis 21 Uhr und in den übrigen Zonen von 7 bis 20 Uhr und an Samstagen in allen Zonen
von 7 bis 15 Uhr entrichtet werden.
Zone | Preis/Stunde | max. Parkdauer |
I | 6 Kuna | 2 Stunden |
II | 3 Kuna | 3 Stunden |
III | 1,50 Kuna | keine Einschränkung |
IV 1. (7 bis 16 Uhr) | 5 Kuna | 1 Tag |
IV 2. (7 bis 20 Uhr) | 10 Kuna | 1 Tag |
Mehr Infos: www.zagrebparking.hr
0,5 Promille
0,0 Promille für Berufskraftfahrer, Lenker von Fahrzeugen über 3,5 t und Verkehrsteilnehmer
bis 24 Jahre.
Ein Punkteführerscheinsystem ist in Kraft.
Je nach Verkehrsdelikt drohen auch ausländischen Verkehrsteilnehmern Strafen.
Bitte beachten Sie auch den Tipp der ÖAMTC Juristen bezüglich der Vollstreckung von Verkehrsstrafen (siehe Ende dieser Kategorie).
Nur bei Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.
Winterreifen
Auf einigen Straßen oder Streckenabschnitten gilt witterungsabhängig
eine Winterreifenpflicht. Diese wird per Verkehrszeichen angeordnet. Es müssen mindestens zwei Winterreifen auf der Antriebsachse
montiert sein. Die Mindestprofiltiefe beträgt 4 mm.
Schneeketten
Schneeketten
müssen an Bord sein und bei schnee- und eisbedeckten Straßen benutzt werden. Die Schneeketten müssen an den Antriebsrädern
montiert werden. In der Region von Lika und Gorski Kotar ist unabhängig vom Reifentyp die Verwendung von Schneeketten generell
vorgeschrieben. Bei Verstößen gegen die Winterreifen- bzw. Schneekettenpflicht drohen Strafen.
Spikereifen
Die Verwendung ist verboten.
Bitte beachten Sie auf jeden Fall die jeweiligen Verkehrsbestimmungen! Wird eine Park- oder Mautgebühr nicht bereits vor Ort bezahlt, kann diese in Österreich gerichtlich eingefordert werden. Bei Fragen zu einem ausländischen Strafzettel kontaktieren Sie die ÖAMTC Rechtsberatung - für Mitglieder kostenlos!
Für Radfahrer unter 16 Jahren besteht Helmpflicht.
Gutes, noch im Ausbau befindliches Autobahn-
und Schnellstraßennetz, für welches eine Maut zu entrichten ist. Die Autobahn A3 von der slowenischen bis zur serbischen Grenze
ist durchgehend befahrbar. Ebenfalls besteht eine durchgehende Autobahnverbindung zwischen Zagreb - Zadar - Split. In den
Sommermonaten ist mit langen Wartezeiten an den Mautstationen zu rechnen.
Mehr Infos: www.hac.hr
Aufgrund von Minengefahr ist bei
Fahrten im Landesinneren darauf zu achten, die Straßen nicht zu verlassen. Des Weiteren ist zu beachten, dass Minenwarnschilder
oftmals durch Unwetter zerstört wurden und als solche nicht zu erkennen sind oder gänzlich fehlen. Grundstücke mit verlassenen
Häusern sollten nicht betreten werden.
Mehr Infos: www.hac.hr
Informationen zu den Fährenverbindungen
auf die kroatischen Inseln finden Sie unter www.jadrolinija.hr
Webseiten
Fahrzeugkategorien
Kategorie 1A: Motorräder, Trikes und Quads
Kategorie 1: Fahrzeuge mit 2 Achsen, max.
Höhe von 1,90 m, max. Gewicht von 3,5 t
Kategorie 2: a) Fahrzeuge mit 3 oder mehr Achsen (z.B. Anhänger)
max. Höhe von 1,90 m, b) Fahrzeuge mit 2 Achsen und höher als 1,90 m, max. Gewicht von 3,5 t
Kategorie 3:
a) Fahrzeuge mit 2 oder 3 Achsen, Gewicht über 3,5 t, b) Fahrzeuge mit 2 oder 3 Achsen, Gewicht über 3,5 t, mit einachsigem
Anhänger, c) Kfz mit 2 Achsen bis max. Gewicht von 3,5 t und über 1,9m Gesamthöhe mit Anhänger (unabhängig von der Achszahl)
Kategorie 4: a) Fahrzeuge mit 4 oder mehr Achsen, max. Gewicht über 3,5 t, b) Fahrzeuge mit 2 Achsen, Gewicht
über 3,5 t, mit zwei- oder dreiachsigem Anhänger, c) Fahrzeuge mit 3 Achsen, max. Gewicht über 3,5 t mit mehrachsigem Anhänger
Gut zu wissen: Werden Fahrräder am Autodach eines Pkw's transportiert, wird das Fahrzeug mit der Kategorie 2 bemautet!
Am Beginn der mautpflichtigen Strecke erhalten Sie ein Ticket, das beim Verlassen des Abschnittes vorzuweisen ist. Die Maut kann bar (in Landeswährung oder Euro), mit Kreditkarte oder mit EC-/Maestrokarte bezahlt werden. Bei Bezahlung in Euro kann Rückgeld jedoch in der Landeswährung erfolgen, daher kleine Scheine bzw. Münzen mitnehmen. Euromünzen werden in Stückelungen von 50 Cent, 1 und 2 Euro zur Bezahlung akzeptiert.
Electronic Toll Collect (ETC)
Mehr Infos (in Englisch): www.hac.hr
Die Brücke auf die Insel
Krk, der Ucka Tunnel (Strecke Rovinj - Rijeka) und das Mirna Viadukt (Strecke Rovinj - Umag) sind gebührenpflichtig.
Mehr
Infos: www.hac.hr,
www.bina-istra.com
Kategorie | Gebühren |
Brücke nach Krk | |
Kat.1a | 23 HRK |
Kat.1 | 39 HRK |
Kat.2 | 52 HRK |
Kat.3 | 81 HRK |
Tunnel Ucka | |
Kat.1a | 18 HRK |
Kat.1 | 29 HRK |
Kat.2 | 42 HRK |
Kat.3 | 85 HRK |
Ticketverkäufer vor Ort verkaufen Fährtickets zu einem höheren, als tatsächlich gültigen Wert und der Kunde muss bei der Auffahrt nochmals aufzahlen. Kontrollieren Sie Tickets sofort an der Kassa bezüglich Wert und Gültigkeit um Unregelmäßigkeiten zu vermeiden.
Berechnen Sie Ihre Mautkosten vor der Reise mit dem ÖAMTC Routenplaner (www.oeamtc.at/routenplaner) oder holen Sie sich eine Routenplanung beim ÖAMTC Stützpunkt.
Bei Reisen innerhalb der EU bestehen keine Zollgrenzen mehr, es werden an diesen Grenzen auch keine
Zollkontrollen mehr durchgeführt. Somit können Waren für den persönlichen Gebrauch, die in einem EU-Land mit allen Abgaben
gekauft wurden, ohne Beschränkungen mitgenommen werden. Trotz dieser Vorschriften kann die Einfuhr von Waren nach besonderen
gemeinschaftlichen oder einzelstaatlichen Rechtsvorschriften beschränkt oder ganz untersagt sein.
Bei der Einreise
aus Nicht-EU Ländern gelten folgende Vorschriften:
Tabakwaren (ab 17 Jahren) |
200 Zigaretten oder |
100 Zigarillos oder |
50 Zigarren oder |
250g Tabak |
Alkoholika (ab 17 Jahren) |
1 Liter über 22% und |
2 Liter Likör-, Dessert- oder Schaumwein und 2 Liter Tischwein |
Sonstiges |
50g Parfum, |
250 ml Eau de Toilette |
Andere Waren |
im Wert von umgerechnet 1.000 Kuna |
Fleisch, Fleischprodukte,
Eier, Milch, Käse und andere Produkte aus Milch und Eiern, die im Reiseverkehr nach Kroatien eingeführt werden, unterliegen
einer veterinären Kontrolle. Es darf max. 1 Packung Homöopathische Produkte eingeführt werden.
Mehr Infos:
www.carina.hr
Ausfuhrverbote:
Die Ausfuhr von Kultur- und Kunstgegenständen ohne Genehmigung
des Ministeriums für Kultur ist verboten.
Trüffel, die im losen Zustand, d.h. nicht deklariert und nicht verarbeitet
sind, dürfen ohne Ausfuhrgenehmigung des kroatischen Umweltministeriums aufgrund der geltenden gesetzlichen Bestimmungen nicht
ausgeführt werden.
Weitere Informationen zu den Einfuhrbestimmungen nach Österreich entnehmen Sie bitte der ÖAMTC
Reiseinformation "Praktische Hinweise", welche an jedem ÖAMTC Stützpunkt erhältlich ist.
Mehr
Informationen zur Einfuhr
nach Österreich aus EU-Ländern
Achtung: Seit 1. März 2014 gelten für die Einfuhr von Zigaretten
aus Kroatien reduziert Freimengen. Bis auf Widerruf dürfen nur mehr 300 Stk. Zigaretten zollfrei nach Österreich eingeführt
werden. Zigaretten, die über diese Freimenge mitgeführt werden, müssen deklariert werden. Zudem ist eine Tabaksteuer zu entrichten.
Mehr Infos: www.bmf.gv.at/zoll
Die Einfuhr von Booten ist nur möglich, wenn der Bootsbesitzer mitfährt. Es ist nicht möglich ein Boot ohne dem Beisein des Besitzers nach Kroatien zu bringen.
Hier sind dem Besucher Kristalle
aus Samobor, Porzellan, Folklore- und künstlerische Keramik sowie Handwerksgegenstände empfohlen.
Artenschutz
Über 3.000 Tier- und 30.000 Pflanzenarten sind mittels Artenschutzübereinkommen
geschützt. Um sich beim Souvenirkauf nicht strafbar zu machen, empfiehlt es sich auf tierische und pflanzliche Reisemitbringsel
zu verzichten.
Mehr Infos: www.cites.at
Gut zu wissen: Das Sammeln von fossilen Fundstücken und archäologischen Gegenständen (in küstennahen Gewässern),
aber auch naturgeschützten/wertvollen Muscheln - wie z.B.: Große Steckmuschel (Pinna nobilis) - EU-weit unter Schutz gestellt!
- ist nicht gestattet. Je nach Schwere des Delikts werden sehr hohe Geld-, aber auch Haftstrafen verhängt.
Achtung: Jedes
Tier muss entweder durch eine deutlich erkennbare Tätowierung oder durch einen Mikrochip gekennzeichnet sein. Seit dem 3.
Juli 2011 dürfen Tiere nur mehr mittels Chip gekennzeichnet werden. Eine vor dem 3. Juli 2011 durchgeführte Tätowierung ist
auch weiterhin gültig, sofern sie deutlich lesbar ist.
Ein Tollwut-Antikörpertest* muss bei der Einreise über Länder
mit zu niedrigem Tollwutstatus (z.B. Serbien) bereits vor der Reise durchgeführt werden.
Für mehr Infos
zum Tollwut-Antikörpertest: Hier klicken (Österreichische
Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit)
Ein Bluttest (wenn eine Immunisierung des Tieres gegen Tollwut
nachgewiesen wurde), braucht nur einmal im Leben des Tieres durchgeführt zu werden, vorausgesetzt es erhält immer rechtzeitig
die Auffrischungsimpfungen.
Hunde dürfen nur an eigens dafür gekennzeichneten Stellen den Strand bzw. das Meer betreten, um Zwischenfälle mit Kindern zu vermeiden. An öffentlichen Plätzen besteht Leinen- und Maulkorbpflicht.
nach Kroatien: +385 (+ Ortskennzahl ohne "0")
nach Österreich: +43 (+ Ortskennzahl ohne "0")
Auslandsgespräche führt man am besten von einem Postamt oder von einer Telefonzelle aus. Die öffentlichen Fernsprecher
werden mit einer Telefonkarte bedient, die man bei Postämtern, an Zeitungskiosken und in Hotels kaufen kann.
Detailinformationen bezüglich Handynutzung im Ausland erhalten Sie bei Ihrem Netzbetreiber.
Pannenhilfe durch ÖAMTC-Partnerclubs kann über die ÖAMTC-Schutzbrief-Nothilfe telefonisch unter
+43 1 25 120 00 angefordert werden.
Als Mitglied mit einem ÖAMTC-Schutzbrief haben Sie besonders gut vorgesorgt.
Nicht nur bei der Pannenhilfe, die bis zu 100 Euro durch den Schutzbrief vergütet wird, sondern auch mit vielen weiteren wichtigen
Leistungen von der Fahrzeug-Rückholung bis zum Krankenrücktransport.
Die Schutzbrief-Nothilfe ist rund um die Uhr
für Sie da. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie in jeder Notsituation und organisieren bei Bedarf die notwendige
Hilfe.
Vor Reiseantritt Notrufnummern im Mobiltelefon speichern.
Die meisten Kroaten sind Katholiken. Minderheiten sind serbisch-orthodoxe Christen und Moslems.
Kroatische Botschaft in Österreich
Rennweg 3
1030 Wien
Tel. +43 (0) 1 485 95 24
Fax +43 (0) 1 480 29 42
E-Mail: croemb.bec@mvpei.hr
Internet: at.mfa.hr
Österreichische Botschaft
in Kroatien
Radnicka cesta 80, 9. Stock (Zagreb Tower)
HR-10000 Zagreb
Tel. +385 (0)1 488 10 50
Fax +385 (0)1 483 44 61
E-Mail: agram-ob@bmeia.gv.at
Internet: www.aussenministerium.at/zagreb
Die Kontaktdaten
der Honorar- und Generalkonsulate erfragen Sie bitte bei der jeweiligen Botschaft.
Hrvatski Auto-Klub (HAK)
Avenija Dubrovnik 44
HR-10010
Zagreb
Tel. +385 (0)72 777 777 (Verkehrsauskunft)
Fax +385 (0)1 662 31 11
E-Mail: hak@hak.hr
Internet: www.hak.hr
Kroatische Zentrale für Tourismus
Liechtensteinstr. 22a, 1/1/7,
A-1090 Wien
Tel. +43
(0) 1 585 38 84
Fax +43 (0) 1 585 38 84-20
E-Mail: office@kroatien.at
Internet: www.kroatien.at