HöchstgeschwindigkeitenIm Ortsgebiet: 50 km/h
Kraftfahrzeug | außerorts | Schnellstraße | Autobahn |
Motorrad
bis 149 ccm, Motorrad mit Beiwagen bis 249 ccm | 90 km/h | verboten | verboten |
Motorräder,
Pkw und Wohnmobile bis 3.5t | 90 km/h | 110 km/h * | 130 km/h |
Pkw mit Anhänger | 70
km/h | 70 km/h | 80 km/h |
Wohnmobil über 3,5t | 80 km/h | 80 km/h | 100 km/h |
* Bei wetterbedingten Beeinträchtigungen, wie Regen oder Schneefall, muss die Höchstgeschwindigkeit
auf Autobahnen auf 110 km/h und auf Schnellstraßen auf 90 km/h (bei Nebel 50 km/h) reduziert werden.
Alle
Führerscheinneulinge mit einem Führerschein der Kat. B dürfen innerhalb der ersten 3 Jahre nach Ausstellung auf Autobahnen
nur 100 km/h und auf Schnellstraßen nur 90 km/h fahren. Verkehrsstrafen sind zwischen 22 und 7 Uhr um ein Drittel höher, im
Fall eines Unfalls unter Alkoholeinfluss verdoppelt sich die Strafe.
Fahranfänger dürfen in den ersten drei Jahren
nur Kfz mit einer Leistung bis maximal 55 kW (75 PS) fahren. Achtung: Diese Verordnung gilt zwar nur für italienische Fahrzeuglenker,
um jedoch Probleme mit den italienischen Beamten zu vermeiden, wird empfohlen, dass auch österreichische Lenker diese Regelung
berücksichtigen!
Besondere VerkehrsschilderZona di silenzio | Hupverbot |
Deviazione | Umleitung |
Tenere
la destra | Rechts fahren |
Tutte le direzioni | alle Richtungen |
Rallentare | Langsam
fahren |
Senso unico | Einbahnstraße |
Sbarrato | Gesperrt |
INIZIO
Zona tutelata | Beginn der Parkverbotszone |
KindersicherungKinder unter 9 kg müssen in einem rückwärtsgerichteten
Kindersitz befördert werden. Wird das Kind auf dem Beifahrersitz befördert, muss der Airbag deaktiviert werden.
Kinder
zwischen 9 und 36 kg und kleiner als 1,50 Meter benötigen einem dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Kindersitz.
Licht am TagAußerorts
gilt für alle Kfz tagsüber Lichtpflicht. Für Moped und Motorräder auch im Ortsgebiet. Bei Fahrten durch Tunnel muss das Licht
eingeschalten sein.
Verwendung von "Tagfahrlicht" reicht bei guten Licht- und Sichtverhältnissen aus
Seit Februar 2011 müssen alle Pkw, die innerhalb der EU typengenehmigt werden, mit sogenanntem "Tagfahrlicht" standardmäßig
ausgerüstet sein. Die Verwendung dieser Tagfahrleuchten ist als Alternative zum Abblendlicht zulässig, sofern die Licht- und
Sichtverhältnisse ausreichend gut sind. Bei schlechtem Wetter bzw. bei Dämmerung sollte auch im Ausland das Abblendlicht verwendet
werden. Denken Sie auch bei einem Mietwagen an die richtige Lichtverwendung!
Mitführpflicht
für Pkw- Warndreieck
- Warnweste (für alle Insassen empfohlen)
Es
besteht keine ausdrückliche Mitführpflicht für Warnwesten. Jedoch muss diese im Pannenfall vom Fahrzeuglenker und allen anderen
Personen, die das Fahrzeug verlassen, angelegt werden.Zum Thema Warnweste: Radfahrer sind verpflichtet, eine reflektierende
Warnweste zu tragen, wenn sie nachts außerhalb geschlossener Ortschaften unterwegs sind oder Tunnels befahren.
Motorräder und KleinkrafträderEs
ist verboten, Kinder unter 4 Jahren auf Mopeds oder Motorrädern zu transportieren. Auf Mopeds dürfen Beifahrer nur dann befördert
werden, wenn das Moped auf zwei Personen zugelassen ist und der Fahrer mindestens 18 Jahre alt ist. Motorräder, die eine Geschwindigkeit
über 100 km/h erreichen, müssen mit 2 Rückspiegeln ausgestattet sein. Motorräder können für bis zu drei Monate konfisziert
werden, wenn ohne genormten (der ÖAMTC empfiehlt, Helme der Norm ECE R 22.05 zu verwenden) Helm gefahren (sowohl Fahrer als
auch Beifahrer) oder unerlaubterweise ein Beifahrer mitgeführt wird.
Mitführpflicht für Motorräder
Es bestehen keine Mitführpflichten.
Fahrradträger
auf AnhängerkupplungIn Italien wird die rote Kennzeichentafel offiziell anerkannt. Allgemein ist aber
zu beachten, dass der Fahrradträger nicht mehr als 3/10 der Wagenlänge hinaushängen darf. Außerdem muss die überhängende Ladung
durch eine rote Tafel (50 x 50 cm) mit reflektierenden weißen diagonalen Streifen gekennzeichnet sein.
Um
aber auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt der ÖAMTC entweder die Verwendung von Fahrrad-Heckträgern, durch die das Kennzeichen
nicht verdeckt wird oder das „normale“ hintere Kennzeichen bei Fahrten ins Ausland umzustecken.
ParkenSchwarzgelbe Bodenmarkierungen bedeuten
Parkverbot, welches auch bei gelb gekennzeichneten - z.B. für Taxi und Busse reservierten - Parkflächen gilt. Eine durchgehende
Fahrbahnrand-Linie darf nur in Notfällen überquert werden. Dort besteht Parkverbot. Gebührenpflichtige Parkzonen werden durch
eine entsprechende, blaue Beschilderung gekennzeichnet. Parktickets können bei Automaten und teilweise auch in Trafiken gekauft
werden. In manchen Städten gibt es auch "Grüne Zonen" in denen zu bestimmten Zeiten das Parken verboten ist. Beachten Sie
zeitliche Parkverbote wegen Straßenreinigungen. parken in Landschaftsschutzgebieten ist untersagt.
Mobilitätseingeschränkte
Reisende
Informationen für mobilitätseingeschränkte Reisende zur Gültigkeit des Parkausweises für Behinderte
finden Sie unter: https://www.oeamtc.at/thema/behinderung-mobilitaet/parkregeln-fuer-mobilitaetseingeschraenkte-menschen-im-ausland-19637418.
Promillegrenzen0,5 Promille
Bei Missachtung der Grenzwerte ist eine Mindeststrafe ab 530 Euro fällig (Strafen zwischen 22 und 7 Uhr sind um ein Drittel
höher).
Für Berufskraftfahrer und Personen, die noch keine drei Jahre im Besitz ihrer Fahrerlaubnis
sind, gilt absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille).
Gut zu wissen: Bei mehr als
1,5 Promille kann das Fahrzeug konfisziert werden. Wenn ein Fahrer unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht, verdoppelt
sich die Strafe.
PunkteführerscheinEin Punkteführerscheinsystem ist in Kraft.
Je nach Verkehrsdelikt drohen auch ausländischen Verkehrsteilnehmern
Strafen.
Telefonieren am SteuerIst
nur unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.
WinterausrüstungWinterreifen: Eine
generelle Vorschrift zur Montage von Winterreifen gibt es nicht. Die Regionen können frei bestimmen, ob eine Winterreifenpflicht
generell oder situativ aufgrund der Wetterlage gilt. Auf die jeweiligen Regelungen wird durch entsprechende Beschilderung
hingewiesen. Verstöße gegen die angeordnete Winterreifenpflicht werden zum Teil mit hohen Strafen geahndet.
Im
Aosta-Tal gilt vom 15. Oktober bis zum 15. April des Folgejahres Winterreifenpflicht (alternativ können auch
Schneeketten auf Sommerreifen aufgezogen werden).
Südtirol: In Südtirol dürfen Kraftfahrzeuge
bei winterlichen Straßenverhältnissen generell nur mit Winterreifen unterwegs sein. Auf den Straßen im Stadtgebiet Bozen und
auch auf der Brennerautobahn A22 bis Affi gilt vom 15. November bis 15. April eine allgemeine, witterungsunabhängige Winterreifenpflicht.
Auf den übrigen Straßen der Provinz Bozen besteht lediglich eine situative (witterungsabhängige) Winterreifenpflicht. Motorräder
dürfen in Südtirol bei winterlichen Verhältnissen und bei beginnendem Schneefall nicht fahren und müssen grundsätzlich stehenbleiben.
Winterreifen
in den Sommermonaten:
Vom 16. Mai bis 14. Oktober darf in Italien mit Winter- oder Spezialreifen
nur dann gefahren werden, wenn diese einen Geschwindigkeitsindex aufweisen, der mindestens dem in der Zulassungsbescheinigung
festgesetzten Geschwindigkeitsindex entspricht. Das Verbot gilt grundsätzlich für alle Kraftfahrzeuge und Anhänger. Auch Wohnmobile,
Lkw und Anhänger müssen daher ordnungsgemäß bereift sein. Nur Motorräder sind von der Regelung ausgenommen.
Schneeketten: Schneekettenpflicht kann im Bedarfsfall für bestimmte Strecken mittels gesonderter Beschilderung
verordnet werden. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h. Spikereifen:
Die Verwendung ist vom 15.
November bis 15. März erlaubt. Spikereifen dürfen nur an Kfz bis zu 3,5 t Gesamtgewicht verwendet werden. Tempolimits: 90
km/h (Freiland)/120 km/h (Autobahn). Mit Spikereifen ausgestattete und in Italien gemeldete Fahrzeuge müssen mit einem Spritzschutz
(„Spritzlappen“) ausgestattet sein, selbiger wird jedoch auch für ausländische Fahrzeuge empfohlen. Alle Reifen (inklusive
die des Anhängers, falls vorhanden) müssen mit Spikereifen ausgestattet werden.
Zusätzliche Bestimmungen- Alle Ladungen und Dachlasten, die nach
hinten über die im Kfz-Schein eingetragene Fahrzeuggesamtlänge hinausragen, sind mit einer 50*50 cm großen, rot-weiß schraffierten,
reflektierenden und typengenehmigten Warntafel zu kennzeichnen, die ständig quer zur Fahrtrichtung verbleiben muss. Ladungen,
die die gesamte Fahrzeugbreite abdecken, benötigen zwei Tafeln, die an den seitlichen Enden der Ladung anzubringen sind. Nach
vorne ist keinerlei Überstehen gestattet.
- Mit einer am Fahrzeug montierten und typengeprüften Anhängerkupplung kann
auch ohne Anhänger gefahren werden.
- Privates Abschleppen auf Autobahnen ist verboten.
- Bei sofortiger Bezahlung
einer Geldstrafe innerhalb von fünf Tagen wird eine Reduzierung der Mindeststrafe von 30 % angeboten. Der Rabatt gilt nur
für Verstöße, für die kein Fahrverbot oder keine Kfz-Beschlagnahme vorgesehen ist. in Italien bleiben rechtskräftige Strafen
und Gerichtsentscheidungen weiterhin vollstreckbar. Sie können noch fünf Jahre später eingetrieben werden. Zu einer Vollstreckung
kann es dort z.B. im Rahmen einer Verkehrskontrolle kommen.
- Bei einem Zebrastreifen muss angehalten werden da sonst
eine Strafe zwischen 150 und 600 Euro droht.
- Bei Unfall mit Tieren muss der Lenker unverzüglich anhalten und Hilfe
leisten bzw. diese organisieren. Wer weiterfährt begeht Unfallflucht und wird mit 200 bis 400 Euro bestraft.
- Es gilt
ein Rauchverbot im Pkw, wenn Schwangere oder Minderjährige mitfahren.
Geschwindigkeitsmessungen (Tutor System und Radar)Auf Teilstrecken
der Autobahnen werden - ähnlich der österreichischen Section Control - mittels Überkopf-Messstellen (Tutor System) Geschwindigkeitsmessungen
vorgenommen. Nahezu am gesamten Autobahnnetz finden regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen mit mobilen oder fixen Radargeräten
statt.
Mehr Infos: www.autostrade.it
Tipp der ÖAMTC JuristenBitte
beachten Sie auf jeden Fall die jeweiligen Verkehrsbestimmungen! Wird eine Geldstrafe nicht bereits vor Ort bezahlt, kann
diese in Österreich zwangsweise eingefordert werden. Bei Fragen zu einem ausländischen Strafzettel kontaktieren Sie die ÖAMTC
Rechtsberatung - für Mitglieder kostenlos!
RadfahrerEs besteht keine Helmpflicht.
Außerhalb des Ortsgebietes müssen Radfahrer bei Nacht eine Warnweste
tragen. Eine generelle Tragepflicht für Warnwesten gilt auch für Fahrten durch Tunnels.
Fahrverbote
& Umweltzonen
Fahrverbotszonen "zona traffico limitato" (ZTL)
In vielen italienischen Städten
besteht eine sogenannte "zona traffico limitato" (ZTL). In diese begrenzte Verkehrszone dürfen nur Fahrzeuge mit einer Sondergenehmigung
einfahren. Meistens beschränkt sich die ZTL auf den Innenstadtbereich bzw. auf die historische Innenstadt. Es besteht entweder
ein generelles oder ein auf bestimmte Tageszeiten beschränktes Fahrverbot.
In welchen Städten
gibt es eine ZTL?
In den meisten italienischen Städten, vor allem in den touristisch stark frequentierten,
gibt es diese Zonen. Zum Beispiel bestehen Fahrverbotszonen in folgenden Städten: Arezzo, Bologna, Bozen, Florenz, Genua,
Mailand, Pisa, Rom, Triest, Turin, Verona und viele mehr.
City Maut Mailand
Für
die Umweltzone AREA C innerhalb des Stadtmauerrings »Cerchia dei Bastioni« gibt es eine Zufahrtsbeschränkung.
Von
Mo-Mi, Fr 7.30-19.30 Uhr und Do 7.30-18 Uhr ist der AREA C Pass zum Preis von 5 Euro (Tagespass Standard) erforderlich.
Während dieser Zeit sind grundsätzlich verboten: Benzinfahrzeuge Euro 0, Dieselfahrzeuge Euro 0, 1, 2 und Euro 3 ohne
Partikelfilter sowie Fahrzeuge und Gespanne über 7,50 m Länge.
Freie Einfahrt haben u.a. Motorräder und Elektrofahrzeuge,
Hybridfahrzeuge, Fahrzeuge mit LPG und Erdgasantrieb sowie Fahrzeuge zum Transport von Behinderten.
Der Pass ist
erhältlich in Tabacchi-Läden und Zeitungskiosken, an den Automaten (ATM Points) des öffentlichen Nahverkehrs Milan Transport
Company, an Parkscheinautomaten, an den Schaltern oder Geldautomaten der Banca Intesa, telefonisch unter +39 02 486 840 01
(7 bis 24 Uhr) und online (unter www.areac.it - Servizi online, nur auf Italienisch).
Der Pass muss aktiviert werden:
per
SMS an Telefon +39 339 994 0437 (Text: »PIN. Kfz-Kennzeichen«),
über da Call Center unter Telefon 800 437 437 (7.30-24
Uhr) oder im Internet unter www.areac.it (Servizi online). Beim Kauf an Parkscheinautomaten und bei der Banca Intesa findet
die Aktivierung im Moment der Bezahlung statt. Die Aktivierung muss am selben Tag oder bis spätestens Mitternacht des nächsten
Tages erfolgen.
City Maut Bologna
Für die Einfahrt in die verkehrsbeschränkte
Zone der Innenstadt ist täglich von 7 bis 20 Uhr ein "Ticket per l'accesso alla ZTL" erforderlich.
Das Ticket kostet
6 Euro für einen Tag und 15 Euro für vier aufeinander folgende Tage. Es ist u.a. beim ATC (Trasporti Pubblici Bologna) am
Hauptbahnhof, Piazza Medaglie d'Oro 1, erhältlich. Das Ticket muss bis spätestens 20 Uhr des Benutzungstages per SMS an +39
320 204 32 68 (Text: PIN-Code, Kfz Kennzeichen) oder per Anruf unter o.g. Nummer oder der Tel.: +39 051 290 290 aktiviert
werden.
Mehr Infos zur
City-Maut in Bologna
(in italienischer Sprache)
City Maut PalermoDer Kauf eines Tickets für die Zufahrt
in die verkehrsberuhigte Zone der Innenstadt zwischen 8 und 20 Uhr ist erforderlich.
Ein Tagesticket kostet für
Touristen 5 Euro, ein Monatsticket 20 Euro. Ein Ticket kann entweder online (in italienischer Sprache), bei der Mobilitätszentrale
der Stadt Palermo AMAT (Via A. Borelli 16) oder bei den Geschäftsstellen des italienischen Automobilclubs ACI gekauft werden.
Nach dem Kauf muss das Ticket aktiviert werden: per SMS an +39 33 99 94 29 27 (Text: "ZTL KFZ-Kennzeichen Pincode").
Fahrverbot für Wohnwagen und Wohnmobile auf der Amalfi-Küste
Auf der schmalen Amalfi-Straße
SS163 zwischen Vietri und Positano besteht ein Fahrverbot für Wohnmobile und Wohnwagengespanne. Diese Fahrzeuge dürfen die
Straße zwischen 6:30 und 24 Uhr nicht befahren; das Fahrverbot gilt täglich und ganzjährig. Pkws sind davon nicht betroffen.