

Länderinfo für Frankreich
Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus gilt von 19. Dezember, 00:00 Uhr, bis auf Weiteres für fast alle Länder der Welt eine Reisewarnung. Das Außenministerium warnt vor allen touristischen und nicht unbedingt notwendigen Reisen.
Informationen zu Einreisebestimmungen, Grenzkontrollen und zur aktuellen Sicherheitslage aufgrund der Verbreitung des Coronavirus finden Sie in unseren Corona-Reiseinfos unter www.oeamtc.at/urlaubsservice.
- Österreichischer Führerschein
- Zulassungsschein
- Benützungsbewilligung in französischer Sprache, falls nicht mit eigenem Fahrzeug gefahren wird (beim ÖAMTC erhältlich)
Die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte und eines Europäischen Unfallberichts wird empfohlen (erhältlich bei Ihrer Versicherung).
Reisewarnung
Für die Regionen Île-de-France (inkl. Paris) und Provence-Alpes-Côte d'Azur gilt aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus bis 19.12.2020 eine partielle Reisewarnung. Von 19.12.2020, 00:00 Uhr, bis auf Weiteres gilt die Reisewarnung für das ganze Land. Vor allen touristischen und nicht notwendigen Reisen wird gewarnt.
Wichtiger Hinweis
Aktuelle Informationen zu Einreisebestimmungen, Grenzkontrollen und zur Sicherheitslage aufgrund der Verbreitung des Coronavirus finden Sie derzeit in unseren Corona-Reiseinfos unter www.oeamtc.at/urlaubsservice.
Informationen zu weltweiten Reiseeinschränkungen: www.iatatravelcentre.com
Da sich die Sicherheitslage jederzeit ändern kann, empfehlen wir kurz vor Reisebeginn aktuelle Sicherheitshinweise beim Österreichischen Außenministerium einzuholen. Das Bürgerservice des Außenministeriums ist rund um die Uhr erreichbar:
- Aus dem Inland: +43 50 11 50 3775
- Aus dem Ausland: +43 1 90115 3775
Tipp: Mit Hilfe der "Reiseregistrierung" kann Sie das Außenministerium im Krisenfall leicht erreichen und unterstützen, nähere Informationen finden Sie unter www.reiseregistrierung.at.
Impfungen
Informationen zu empfohlenen bzw. vorgeschriebenen Impfungen finden Sie beim Centrum für Reisemedizin sowie weitere Gesundheitshinweise unter www.reisemed.at
Reiseapotheke
Denken Sie daran, für Ihre Reise die passende Reiseapotheke zusammenzustellen.
Mehr Infos zur
ÖAMTC Tipp
Weitere Tipps und Infos finden Sie im Info-PDF "Krankheit und Unfall im Ausland".
EU-Heimtierausweis
mit Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung) ist erforderlich. Im Heimtierausweis muss eine gültige Tollwutimpfung
eingetragen sein. Die Einfuhr gefährlich eingestufter Hunde ist aufgrund von Verboten oder strenger Auflagen für Reisende
nicht möglich.
Mehr Infos: https://at.france.fr/de/nuetzliche-tipps/mit-dem-hund-nach-frankreich
Gut zu wissen: Bei
Einreise über Nicht-EU-Länder mit vermindertem Tollwutstatus (z.B. Nordafrika) muss bereits rechtzeitig vor der Reise (3 -
4 Wochen) ein Tollwut-Antikörper durchgeführt werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe
möglich und muss vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigt werden.
Mehr Infos zum Tollwut-Antikörpertest: www.ages.at/themen/krankheitserreger/tollwut
Kfz-Versicherung
Die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte
und eines Europäischen Unfallberichts wird empfohlen (erhältlich bei Ihrer Versicherung).
Mehr Infos:
www.oeamtc.at/versicherung
Der Abschluss
einer Reise-Vollkaskoversicherung ist empfehlenswert. Sie sichern Ihr Fahrzeug finanziell ab - bei Unfällen,
Wildschäden, Diebstahl und vielen anderen Fällen, die Ihre Kfz-Haftpflicht nicht übernimmt.
Nur für Mitglieder gibt
es die ÖAMTC Reise-Vollkasko* für Motorräder oder mehrspurige Fahrzeuge.
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* Versicherungsagent: ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217; Versicherer: Generali Versicherung
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Reise-Versicherungen
Die Europäische Krankenversicherungskarte
finden Sie auf der Rückseite Ihrer e-card. Damit können Sie bei einem Arzt oder Krankenhaus ärztliche Betreuung
in Anspruch nehmen.
Wird die Europäische Krankenversicherungskarte (etwa aus Unkenntnis oder Behandlung bei einem privaten
Arzt oder Krankenhaus) nicht akzeptiert und die Barzahlung der Behandlung verlangt, lassen Sie sich eine detaillierte Rechnung
inkl. Diagnose ausstellen. Diese kann nachträglich in Österreich bei der Krankenversicherung eingereicht werden.
Mehr
Infos zur e-card und Europäischen Krankenversicherungskarte
Der Abschluss eines zusätzlichen Reiseschutzes
wird dringend empfohlen. Umfassende Hilfeleistungen in ganz Europa - im Krankheitsfall, bei Kranken- und Fahrzeug-Rückholung
und vieles mehr - bietet der Schutzbrief.
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Gepäck- und Stornoschutz*
Der ÖAMTC Gepäck-
und Stornoschutz* ersetzt die Kosten, wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können oder vorzeitig abbrechen müssen und wenn Ihr
Gepäck beschädigt oder gestohlen wird. Eine Reiseprivathaftpflicht ist ebenfalls inkludiert.
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auch online abschließbar
*Versicherungsagent:
ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217
Versicherer: Europäische Reiseversicherung AG
Wichtiger Hinweis
Aktuelle Informationen zu Einreisebestimmungen, Grenzkontrollen und zur Sicherheitslage aufgrund der Verbreitung des Coronavirus finden Sie derzeit in unseren Corona-Reiseinfos unter www.oeamtc.at/urlaubsservice.
Informationen zu weltweiten Reiseeinschränkungen: www.iatatravelcentre.com
Reisedokumente
Ein für die Dauer des Aufenthalts gültiger Reisepass oder Personalausweis ist erforderlich.
Gut zu wissen: Der nationale Führerschein ist kein gültiges Reisedokument.
Mehr Infos zur Ausstellung von Reisepässen: www.oesterreich.gv.at
Sonderdokumente
Für Inhaber von Sonderdokumenten (z.B. Dienst- oder Diplomatenpässe etc.) können
abweichende Bestimmungen gelten. Bitte daher bei der zuständigen Vertretungsbehörde (siehe "Wichtige Adressen") oder auf der
Website des Außenministeriums
informieren.
Kinder
Ein für die Dauer des Aufenthalts gültiger Reisepass oder Personalausweis ist erforderlich.
Vollmacht für alleinreisende Minderjährige
Minderjährige Kinder, die ohne oder nur mit einem/einer Obsorgeberechtigten verreisen, sollten eine Einverständniserklärung mitführen. Legen Sie der Vollmacht eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes sowie eine Kopie des Reisepasses des gesetzlichen Vertreters bei. Bei verschiedenen Nachnamen empfiehlt sich die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Eine Vorlage finden Sie nachstehend zum Download.
Vollmacht für allein reisende Kinder (Französisch).pdf
Wichtig
Informationen zu Einreise und Passbestimmungen gelten nur für österreichische Staatsbürger.
Von Österreich aus erreicht man Frankreich je nach Zieldestination über Deutschland oder die Schweiz bzw. Italien.
Berechnen Sie Ihre Route mit dem ÖAMTC Routenplaner
ÖAMTC Tipp für Camper
Clubmitglieder erhalten beim Österreichischen
Camping Club (ÖCC) 13 % Rabatt auf den Jahresbeitrag. Damit sichern Sie sich unter anderem die Camping Card International
(CCI), 6 x im Jahr das Fachmagazin "Camping Revue" und können mit der ÖCC Clubkarte bei über 200 Partnerbetrieben (z.B. Campingplätze,
Fachhändler, Vermieter) sparen.
Mehr Infos zum Österreichischen
Camping Club oder unter der Telefonnummer +43 1 713 61 51.
Fährfahrten nach Frankreich können von Großbritannien und Irland, den Kanal-Inseln, Marokko, Algerien und Tunesien angetreten werden.
Regelmäßig verkehrende Fähren sind:
- Brittany Ferries
- DFDS Seaways
- P&O Ferries
- Irish Ferries
- Grandi Navi Veloci
- Algerie Ferries
- Corsica Linea
- CTN Ferries
Häufige Fährfahrten
- Plymouth (England) - Roscoff: 5 Stunden
- Portsmouth (England) - Cherbourg: 3 Stunden
- Newhaven (England) - Dieppe: 4 Stunden
- Dover (England) - Dunkerque: 2 Stunden
- Rosslare (Irland) - Roscoff: 17,5 Stunden
- Dublin (Irland) - Cherbourg: 20 Stunden
- Algiers, Bejaia, Oran, Skikda - Marseille: 20 bis 27 Stunden
- Algerien
- Tunis (Tunesien) - Marseille: 23 Stunden
Die Fähren dienen sowohl der Personen - als auch der Fahrzeugbeförderung
Mehr Infos zu Fährverbindungen bei ÖAMTC Reisen
Fähren im Inland
Regelmäßige Fährschiffverbindungen gibt es von Marseille, Nizza und Toulon zu den Häfen der Insel Korsika. Für die Sommermonate ist rechtzeitige Buchung notwendig.
Wichtiger Hinweis
Aktuelle Informationen zu Einreisebestimmungen, Grenzkontrollen und zur Sicherheitslage aufgrund der Verbreitung des Coronavirus finden Sie derzeit in unseren Corona-Reiseinfos unter www.oeamtc.at/urlaubsservice.
Informationen zu weltweiten Reiseeinschränkungen: www.iatatravelcentre.com
Zwischen Frankreich und Belgien, Deutschland, Italien und Spanien herrscht freier Personen- und Warenverkehr
und es finden keine Grenzkontrollen statt. Die Grenzpolizei ist jedoch ermächtigt Identitäts- und Warenkontrollen durchzuführen.
Grenzkontrollen werden jedoch an den Grenzen zur Schweiz durchgeführt.
In Frankreich gibt es in mehreren Städten und Départements Umweltzonen mit Zufahrtsbeschränkungen. Manche bestehen dauerhaft (genannt ZFE = Zone à Faibles Emissions), andere nur zeitweise bei Luftverschmutzungsalarm (genannt ZPA = Zone de Protection de l‘Air). Zum Befahren der Umweltzonen wird die kostenpflichtige Umweltplakette „Crit‘Air“ (certificat qualité de l‘air) benötigt.
Dauerhafte Umweltzonen - ZFE
In diesen Zonen gilt die Zufahrtsbeschränkung ständig, es sind aber zeitliche Ausnahmen vom Fahrverbot (z.B. an Wochenenden) möglich. Die Zonen sind durch Schilder gekennzeichnet. Eine dauerhafte Umweltzone für Pkw gibt es bislang nur im Stadtgebiet von Paris.
Temporäre Umweltzonen - ZPA
Diese Zonen gelten nur temporär nach Ausruf eines Luftverschmutzungsalarms bei Überschreitung bestimmter Schadstoff-Grenzwerte und werden durch elektronische Anzeigen bekanntgegeben. ZPA gibt es in den Metropolregionen Paris, Grenoble, Lille, Lyon, Marseille, Rennes, Straßburg, Toulouse, im Vallée de l‘Arve (Département Haute-Savoie) sowie in zahlreichen weiteren Départements. Auch die Städte Annecy und Chambéry haben eigene temporäre Umweltzonen eingerichtet. Meist erfolgen zuerst reduzierte Tempolimits, bevor Fahrverbote ausgesprochen werden.
Gut zu wissen: In zahlreichen weiteren, französischen Städten und Départements ist die Einführung von Umweltzonen geplant. Reisende sollten sich daher vor Reisebeginn über die aktuelle Lage in der betreffenden Region informieren und gegebenenfalls rechtzeitig die Umweltplakette bestellen.
Umweltzonen Frankreich (Stand Februar 2019)
Umweltplakette "Crit'Air"
Für die Fahrt in eine Umweltzone ist eine Umweltplakette (die sogenannte "Vignette Crit'Air") erforderlich. Die Plakette ist für ganz Frankreich einheitlich und gilt in allen Umweltzonen. Keine Umweltplakette erhalten Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 1. Jänner 1997 und Motorräder mit einer Erstzulassung vor dem 1. Juni 2000. Davon betroffen sind auch Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen und Oldtimer. Für sie gibt es keine Sonderregelungen.
Die sechs verschiedenen Aufkleber sind nach Abgasklassen gestaffelt (grün bis grau) und sind innen an der Windschutzscheibe oder am Motorrad sichtbar anzubringen. Die Plaketten sind fahrzeugbezogen und gelten zeitlich unbegrenzt. Welche Umweltplakette Ihr Fahrzeug benötigt, können Sie hier berechnen oder dieser Übersicht entnehmen.
Folgende Grafiken veranschaulichen die Zuordnung der Plaketten zusätzlich (Infos in französischer Sprache):
Bestellung der Vignette
Die Umweltplakette kostet für nicht
in Frankreich zugelassene Fahrzeuge 4,51 Euro (inklusive Versand), kann nur online bestellt (https://www.certificat-air.gouv.fr/demande-ext/cgu) und mit Kreditkarte bezahlt werden. Eine Schritt für
Schritt Bestellanleitung finden Sie hier.
Fragen zur Umweltplakette und dem Bestellprozess können über das Kontaktformular https://certificat-air.gouv.fr/contact/formulaire an das Umweltministerium gerichtet werden.
Details zu den Umweltzonen:
Paris
Dauerhafte Umweltzone ZFE
Die dauerhafte Umweltzone ZFE umfasst das Stadtgebiet innerhalb des Stadtautobahnrings (Boulevard périphérique) sowie den überwiegenden Teil der angrenzenden Gemeinden innerhalb des äußeren Autobahnrings A86. Der Boulevard périphérique und die A86 selbst sind nicht Bestandteil der Umweltzone. In die Zone einfahren dürfen nur Fahrzeuge mit folgenden Plaketten:
- Innerhalb des Boulevard périphérique benötigen Pkw (Benzin und Diesel) sowie Motorräder mindestens die orange Crit´Air-Plakette Nr. 3.
- Im Großraum Paris innerhalb des Autobahnrings A86 benötigen Pkw (Benzin und Diesel) sowie Motorräder mindestens die dunkelrote Crit´Air-Plakette Nr. 4. Ab Juni 2021 soll hier auch mindestens die orange Crit'Air-Plakette Nr. 3 benötigt werden.
Ältere Fahrzeuge mit nicht ausreichenden Plaketten sowie Fahrzeuge ohne Plaketten dürfen nicht einfahren (es werden Strafen verhängt).
Fahrverbotszeiten
Die Umweltzone ist von Montag bis Freitag von 8 - 20 Uhr in Kraft und mit Schildern gekennzeichnet. Außerhalb
dieser Zeiten dürfen alle Fahrzeuge - auch die ohne Plakette - in die Umweltzone einfahren.
Gut zu wissen: Liegt ein gebuchtes Hotel in der Umweltzone, müssen Hotelgäste, deren Fahrzeug den Anforderungen nicht genügt, auf öffentliche Verkehrsmittel oder Taxis umsteigen oder außerhalb der Fahrverbotszeiten anreisen.
Temporäre Umweltzone ZPA
Zusätzlich ist die gesamte Metropolregion Paris mit Teilen der Region Île-de-France eine temporäre Umweltzone, die nur bei Luftverschmutzungsalarm gilt. Das Gebiet umfasst das Stadtgebiet sowie einige Gemeinden innerhalb des Autobahnrings A86 (die A86 selbst zählt nicht zur Umweltzone). Mittels elektronischer Anzeigen wird angezeigt, wenn die Umweltzone in Kraft ist. Je nach Luftbelastungsgrad werden die Tempolimits reduziert und bestimmte Crit'Air-Plaketten vorgeschrieben.
Grenoble
Dauerhafte Umweltzone ZFE
Die dauerhafte Umweltzone im Großraum Grenoble und 27 umliegenden Gemeinden gilt nur für Fahrzeuge des Lieferverkehrs (leichte Nutzfahrzeuge und Lkw), nicht aber für Pkw. Sie ist von Montag bis Freitag von 6 - 19 Uhr in Kraft (ausgenommen auf Autobahnen).
Temporäre Umweltzone ZPA
Gebiet
In der Metropolregion Grenoble mit seinen 49 Gemeinden gilt bei Luftverschmutzungsalarm
eine temporäre Umweltzone (auch auf Autobahnen innerhalb der Zone).
Wann?
Die
Umweltzone gilt nur, wenn eine bestimmte Luftbelastung überschritten wird. Elektronische Anzeigen weisen darauf hin, wenn
die Umweltzone in Kraft ist.
Maßnahmen
Werden die Schadstoffwerte mehr als zwei Tage überschritten,
wird die Höchstgeschwindigkeit auf Land- und Schnellstraßen sowie auf Autobahnen um 20 km/h reduziert. Ab fünf Tagen dürfen
nur noch Fahrzeuge mit Crit'Air-Plakette fahren, ab sieben Tagen wird eine Plakette der Stufe 1, 2, 3 oder grün benötigt.
Mehr Infos
Lille
Dauerhafte Umweltzone ZFE
Das Stadtzentrum von Lille soll künftig zur dauerhaften Umweltzone werden. Genaue Daten für die Umsetzung sind derzeit nicht bekannt.
Temporäre Umweltzone ZPA
Gebiet
Im Großraum Lille mit seinen insgesamt 12 Gemeinden gilt bei Luftverschmutzungsalarm eine
temporäre Umweltzone. Betroffen sind auch die durchführenden Autobahnen A1 (nach Paris), A22 (nach Gent),
A25 (nach Dunkerque) sowie die N227 und die D652.
Wann?
Die Umweltzone gilt nur, wenn eine bestimmte
Luftbelastung überschritten wird. Elektronische Anzeigen weisen darauf hin, wenn die Umweltzone in Kraft ist.
Maßnahmen
Werden bestimmte Schadstoffwerte überschritten, dürfen nur noch Fahrzeuge mit den Crit'Air-Plaketten der Stufe 1, 2, 3
oder grün in die Umweltzone einfahren.
Mehr Infos
Lyon
Dauerhafte Umweltzone ZFE
Die dauerhafte Umweltzone im Großraum Lyon gilt nur für Fahrzeuge des Lieferverkehrs (leichte Nutzfahrzeuge und Lkw), nicht aber für Pkw. Betroffene Fahrzeuge benötigen eine Crit'Air-Plakette.
Temporäre Umweltzone ZPA
Gebiet
Die temporäre Umweltzone umfasst den Großteil desStadtgebiets von Lyon sowie
den Ort Villeurbanne. Die durchführenden Autobahnen A6, A7 und A42 sowie die Schnellstraße D383 sind ausgenommen. Dies gilt
auch für die Umfahrungen N346 und A46 sowie den Tunnel Fourvière (A6).
Wann?
Die Umweltzone
gilt nur, wenn eine bestimmte Luftbelastung überschritten wird. Elektronische Anzeigen weisen darauf hin, wenn die Umweltzone
in Kraft ist.
Maßnahmen
Bei Überschreitung bestimmter Schadstoffwerte, wird die Umweltplakette
Crit'Air benötigt. Dauert der Luftverschmutzungsalarm länger an, dürfen nur Fahrzeuge mit einer Plakette der Stufe 1, 2, 3
oder grün in die Umweltzone einfahren.
Mehr
Infos
Marseille
Temporäre Umweltzone ZPA
Gebiet
Die
temporäre Umweltzone umfasst das Stadtzentrum von Marseille.
Wann?
Die Umweltzone gilt nur,
wenn eine bestimmte Luftbelastung überschritten wird. Elektronische Anzeigen weisen darauf hin, wenn die Umweltzone in Kraft
ist.
Maßnahmen
Werden bestimmte Schadstoffwerte überschritten, dürfen nur noch Fahrzeuge mit
einer Crit'Air-Plakette der Stufe 1, 2, 3 oder grün in die Umweltzone einfahren.
Rennes
Temporäre Umweltzone ZPA
Gebiet
Die temporäre Umweltzone umfasst das Stadtgebiet von
Rennes innerhalb des Stadtautobahnrings N136 ("Rocade"). Der Autobahnring selbst gehört nicht zur Umweltzone.
Wann?
Die Umweltzone gilt nur, wenn eine bestimmte Luftbelastung überschritten wird. Elektronische Anzeigen weisen darauf hin,
wenn die Umweltzone in Kraft ist.
Maßnahmen
Werden die Schadstoffwerte mehr als zwei Tage überschritten,
werden die Höchstgeschwindigkeiten um 20 km/h reduziert. Ab dem vierten Tag der Überschreitung dürfen nur noch Fahrzeuge mit
einer Crit'Air-Plakette in die Umweltzone einfahren, ab dem sechsten Tag ist eine Plakette der Stufe 1, 2, 3 oder grün notwendig.
Straßburg
Dauerhafte Umweltzone ZFE
Die dauerhafte Umweltzone im Stadtgebiet von Straßburg gilt nur für Fahrzeuge des Lieferverkehrs (leichte Nutzfahrzeuge und Lkw, Fahrzeugklasse N), nicht aber für Pkw.
Temporäre Umweltzone ZPA
Gebiet
Die temporäre
Umweltzone umfasst den Großraum der Stadt inklusive der 33 dazugehörenden Gemeinden. Auch die Autobahnen A4 und A35
sind betroffen, die durch das Stadtgebiet führen. Ausgenommen sind folgende Ost-West-Verbindungen im Norden und Süden der
Stadt:
- Abschnitte A4-A35 Nord nördlich des Stadtgebiets (Richtung Metz/Paris)
- A35-N38/D1083 südwestlich von Straßburg (Richtung Colmar)
- N353 bis zur Brücke Pont Pflimlin über den Rhein (Richtung Offenburg)
Wann?
Die Umweltzone gilt nur, wenn eine bestimmte Luftbelastung überschritten wird. Elektronische
Anzeigen weisen darauf hin, wenn die Umweltzone in Kraft ist. Zusätzlich können Warnmeldungen abonniert werden.
Maßnahmen
Bei Überschreitung bestimmter
Schadstoffwerte werden zunächst die Tempolimits reduziert. Nach zwei Tagen anhaltendem Luftverschmutzungsalarm dürfen nur
noch Fahrzeuge mit einer Crit'Air-Plakette der Stufe 1, 2 oder grün in die Umweltzone einfahren.
Mehr Infos
Toulouse
Temporäre Umweltzone ZPA
Gebiet
Die temporäre Umweltzone umfasst das Stadtgebiet innerhalb der Ringstraße Périphérique. Die Autobahnen
A61, A62, A620, die die Ringstraße bilden, gehören nicht zur Umweltzone.
Wann?
Die Umweltzone
gilt nur, wenn eine bestimmte Luftbelastung überschritten wird. Elektronische Anzeigen weisen darauf hin, wenn die Umweltzone
in Kraft ist.
Maßnahmen
Werden bestimmte Schadstoffwerte überschritten, dürfen nur noch Fahrzeuge
mit einer Crit'Air-Plakette der Stufe 1, 2, 3 oder grün in die Umweltzone einfahren.
Umweltzonen in Départements
Temporäre Umweltzonen ZPAd
Gebiet
In den französischen
Départements können bei Luftverschmutzungsalarm temporäre Umweltzonen ZPAd ausgerufen werden. Diese können
lokal für einzelne Städte oder Gemeinden, in Einzelfällen aber auch für das gesamte Département gelten (inkl. Autobahnen und
Nationalstraßen).
Wann?
Die Umweltzonen gelten nur, wenn eine bestimmte
Luftbelastung überschritten wird. Elektronische Anzeigen weisen darauf hin, wenn die Umweltzonen in Kraft sind.
Maßnahmen
Werden bestimmte Schadstoffwerte überschritten, können zunächst die Tempolimits reduziert werden. In einem weiteren Schritt
können Fahrverbote für Fahrzeuge ohne Crit'Air-Plakette bzw. für Fahrzeuge, die nicht über eine bestimmte Plaketten-Kategorie
verfügen, ausgesprochen werden.
Betroffene Départements
Bouches-du-Rhône,
Calvados, Côte d' Or, Creuse, Côte d'Armor, Deux-Sèvres, Drôme, Eure, Eure-et-Loir, Finistère, Gers, Gironde, Haute-Savoie, Hérault,
Ille-et-Vilaine, Isère, Loiret, Maine-et-Loire, Manche, Morbihan, Orne, Puy-de-Dôme, Pyrénées-Atlantiques, Savoie, Seine-Maritime, Vendée, Vienne.
Die Städte Annecy im Département Haute-Savoie sowie Chambéry im Département Savoie haben eigene temporäre verkehrsbeschränkte
Zonen (ZCR) in den Innenstädten eingerichtet.
In Frankreich gilt Rechtsverkehr.
Höchstgeschwindigkeiten
Im Ortsgebiet: 50 km/h
Fahrzeug | außerorts | Schnellstraße* | Autobahn |
Motorrad, Pkw, Gespann, Wohnmobil (bis max. 3,5 t) | 80 km/h | 110 km/h | 130 km/h |
Gespann über 3,5 t | 80 km/h | 80 km/h | 90 km/h |
Wohnmobil über 3,5 t | 80 km/h | 100 km/h | 110 km/h |
* 2 Fahrspuren in jeder Richtung
Gut zu wissen: Für Fahrzeuglenker, die ihren Führerschein weniger als 3 Jahre besitzen, sowie bei Niederschlag gelten niedrigere Höchstgeschwindigkeiten (100 km/h auf Schnellstraßen, 110 km/h auf Autobahnen). Ist die Sichtweite auf 50 Meter eingeschränkt, gilt auf allen Straßen ein Tempolimit von 50 km/h.
Kindersicherung
Kinder bis 10 Jahre benötigen einen dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Kindersitz (ECE Regelung Nr. 44/03 oder nachfolgend, oder Norm R129) und dürfen nur dann auf dem Beifahrersitz befördert werden, wenn das Auto keine Rücksitze oder Sicherheitsgurte hat bzw. alle Rücksitze bereits mit Kindern unter 10 Jahren besetzt sind. Bei rückwärtsgerichteten Kindersitzen muss der Beifahrerairbag deaktiviert sein.
Licht am Tag
Für einspurige Kfz vorgeschrieben, für alle anderen Kfz empfohlen. Abblendlicht ist bei Regen, Schneefall und Nebel sowie in Tunneln und Galerien vorgeschrieben.
Mitführpflichten
Pkw | Motorrad |
Warnweste (griffbereit) | Warnweste (für Fahrer und Mitfahrer) |
Warndreieck | Ersatzlampenset (empfohlen) |
Ersatzlampenset (empfohlen) | Alkotest (Nichtmitführen straffrei) |
Alkotest (Nichtmitführen straffrei) |
Gut zu wissen:
- Alkotest: Es muss ein Alkoholtestgerät mitgeführt und bei Kontrollen auf Verlangen vorgezeigt werden. Das Nichtmitführen wird jedoch nicht bestraft.
- Motorräder: Fahrer und Mitfahrer von Motorrädern (auch Roller, Mofas, Quads etc.) müssen CE-zertifizierte Handschuhe tragen. Davon betroffen sind auch ausländische Biker. Helme müssen außerdem mit reflektierenden Elementen oder Aufklebern ausgestattet sein.
Gut zu wissen
Das Tragen einer Warnweste im Falle einer Panne oder eines Unfalles außerhalb von Ortschaften ist für alle Fahrzeuginsassen, die das Fahrzeug verlassen, vorgeschrieben.
Parken
- Blaue Markierungen auf der Straße oder am Randstein weisen auf das begrenzte Parken mit Parkscheiben in den sogenannten "Zones Bleues" hin.
- Gelbe, unterbrochene Streifen am Fahrbahnrand bedeuten Parkverbot. Auch in Tunnels und Unterführungen ist das Parken verboten.
- Durchgezogene gelbe Streifen bedeuten Halte- und Parkverbot. Auch unter Brücken gilt Halte- und Parkverbot.
- Kurzparkzonen sind durch Verkehrszeichen gekennzeichnet und gebührenpflichtig.
- In Wohngebieten ist Parken oft nur auf einer Straßenseite erlaubt, ohne dass eine Beschilderung in den betreffenden Straßen angebracht wird. Dabei kann es sein, dass die Straßenseite im Zweiwochenrhythmus gewechselt wird.
- Parkverstöße: Ordnungswidrig parkende Fahrzeuge werden mit einer Autokralle versehen oder abgeschleppt.
Mehr Infos zum Parken in Paris: www.paris.fr/stationnement
Mobilitätseingeschränkte
Reisende
Mehr Infos über Parkregelungen für
mobilitätseingeschränkte Reisende
Promillegrenze
0,5 Promille (0,2 Promille für Lenker, die den Führerschein weniger als 3 Jahre besitzen)
Radfahrer
Es besteht keine Helmpflicht für Radfahrer. Radfahrer müssen nachts sowie tagsüber bei schlechter Sicht außerhalb der Ortschaften eine Warnweste tragen.
Winterausrüstung
Winterreifen: Bei schnee- und eisbedeckten Straßen sind Winterreifen mit einer Profiltiefe von mindestens 4 mm empfohlen. Bei entsprechenden Wetterverhältnissen kann die Benutzung von Winterreifen (franz. "pneus neige") oder Schneeketten kurzfristig durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden.
Schneeketten: Können durch entsprechende Beschilderung angeordnet werden. Schneeketten müssen auf den Rädern der Antriebsachse montiert werden. Höchstgeschwindigkeit: 50 km/h.
Spikereifen: Vom Samstag vor dem 11. November bis zum letzten Sonntag im März erlaubt (für Kfz bis 3,5 t hzG). Wenn es die Wetterlage verlangt, kann dieser Zeitraum verlängert werden. Höchstgeschwindigkeit: 90 km/h. Ein weißer Aufkleber mit der schwarzen Aufschrift „90“ ist hinten links am Fahrzeug anzubringen.
Zusätzliche Infos
- Ladung: Ragt die Ladung mehr als 1 m über das Fahrzeugheck hinaus, muss eine reflektierende Vorrichtung angebracht werden. Diese muss vertikal, in einer Höhe von 40 - 90 cm über dem Boden befestigt werden. Bei Nacht oder schlechter Sicht ist zusätzlich ein rotes Licht erforderlich (aus 150 m Entfernung erkennbar).
- Ampeln: Ein gelber blinkender Pfeil bedeutet, dass in die angezeigte Richtung weiter gefahren werden darf, auch wenn die Ampel rot zeigt. Der Querverkehr hat allerdings Vorfahrt.
- Rauchen: Ist in Kfz in Gegenwart von Minderjährigen verboten.
- Ablenkung am Steuer: Wer sich am Steuer durch Aktivitäten (z.B. Essen, Schminken, lautes Musik hören etc.), die die Konzentration beeinträchtigen, ablenken lässt, kann bestraft werden.
- Loses Schuhwerk: Fahrer, die mit Flip-Flops oder ähnlichem losen Schuhwerk fahren, müssen ebenfalls mit Strafen rechnen.
- Telefonieren am Steuer: Ist nur mit einer Freisprecheinrichtung erlaubt, bei der die Sprachübertragung über externe Lautsprecher im Fahrzeug oder den Telefonlautsprecher erfolgt. Die Verwendung von Kopfhörern, Ohrstöpseln oder Headsets zum Telefonieren oder Musik hören ist beim Fahren generell verboten.
- Radarwarngeräte: Das Benutzen und Mitführen von Radarwarngeräten im einsatzbereiten Zustand ist verboten. Es drohen hohe Geldstrafen. Das gilt auch für Navigationsgeräte mit entsprechender Funktion. Das Gerät wird eingezogen. Bei festinstallierten Geräten kann das Kfz beschlagnahmt werden.
- Fahrrad-Heckträger: Es wird empfohlen, Fahrrad-Heckträger zu verwenden, durch die das Kennzeichen nicht verdeckt wird oder das „normale“ hintere Kennzeichen umzustecken. Die in Österreich zulässige rote Kennzeichentafel ist im Ausland oft unbekannt und es kann zu Missverständnissen vor Ort führen. Verfügt das rote Kennzeichen nicht über das internationale Unterscheidungskennzeichen "A", muss ein „A“-Pickerl an der Rückseite des Fahrzeugs angebracht werden.
Zusatztafeln & Hinweisschilder
Französisch | Deutsch |
Toutes Directions | = alle Richtungen |
Rappel | = Erinnerung, Mahnung (meist in Verbindung mit Tempolimits) |
Ralentir | = langsam fahren |
Centre Ville | = zur Stadtmitte |
Déviation | = Umleitung |
Passage interdit | = Durchfahrt verboten |
Serrez à droite | = Rechts halten |
Vous n'avez pas la priorité | = Sie haben keine Vorfahrt |
Fin d'interdiction de dépasser | = Ende des Überholverbots |
Tipp der ÖAMTC Juristen bei Strafen
Wenn möglich, sollten Strafen gleich vor Ort
bezahlt werden – sonst wird es oft teurer. Ausländische Strafzettel per Post sollten nicht ignoriert werden. Mitgliedern steht
bei Fragen die
Es gibt Mautpflicht. Je nach gefahrener Strecke sind Mautgebühren zu bezahlen. Ausnahmen gelten z.B.
für die Stadtautobahnen und -umfahrungen von Paris, Lyon, Bordeaux, Marseille und Toulouse.
Mehr Infos:
www.autoroutes.fr
Bezahlung
Bei der Auffahrt auf die Autobahn muss an der Mautstation ein Ticket gezogen werden, das bis zum Verlassen der Autobahn aufzuheben ist. Auf einigen Teilstrecken ist an der Mautstation eine Pauschalgebühr unabhängig von der gefahrenen Strecke zu bezahlen. Die Bezahlung erfolgt in der Regel an Automaten in bar oder mit Kreditkarte. An manchen Zahlstellen kann das abgezählte Geld in einen Trichter eingeworfen werden (Betrag wird rechtzeitig angezeigt). Die Fahrspuren sind je nach Bezahlmöglichkeit und Personal gekennzeichnet. Spuren mit grünem Pfeil stehen für alle Fahrzeugkategorien offen. Mit Personal besetzte Zahlstellen sind am entsprechenden Piktogramm erkennbar. An den automatischen „cb“-Schaltern ("carte bancaire") kann nur mit Kreditkarte bezahlt werden. Die mit „t“ gekennzeichneten Zahlstellen sind Kunden des Télépéage-Systems vorbehalten.
Télépéage-System
Um die „t“-Spuren nutzen zu können, ist
ein Transponder notwendig, der online bestellt werden kann. Damit können die Mautstationen ohne anzuhalten passiert werden,
die Abrechnung der Einzelbeträge erfolgt über Kreditkarte. Der Badge muss aktiviert und an die Windschutzscheibe des Fahrzeugs
geklebt werden. Die Aktivierungsgebühr beträgt 10 Euro pro Badge, für den Versand ins Ausland fallen 10 Euro Versandgebühr
an.
Mehr Infos: www.bipandgo.com/de/
Gut zu wissen: An den automatischen Zahlstellen können fehlerhafte elektronische
Höhenmessungen bei Wohnmobilen und Gespannen mit Dachgepäck zu Einstufungen in eine zu hohe Kategorie führen. Es wird dringend
geraten, die Kategorie sofort zu überprüfen und bei Bedarf per Knopfdruck über die Gegensprechanlage Hilfe durch das Mautpersonal
anzufordern.
Mehr Infos: www.autoroutes.fr
Fahrzeugkategorien
Klasse | Beschreibung |
Klasse 1 | Kfz bis 3,5 t hzG (auch mit Anhänger) mit einer Höhe von max. 2 m |
Klasse 2 | Kfz bis 3,5 t hzG (auch mit Anhänger) mit einer Höhe zwischen 2 und 3 m (z.B. Wohnmobil, Wohnwagengespann) |
Klasse 3 | Kfz mit 2 Achsen und mehr als 3,5 t hzG oder mit einer Höhe von über 3 m |
Klasse 4 | Kfz mit mehr als 3 Achsen* und mehr als 3,5 t hzG oder mit einer Höhe von über 3 m, Gespanne mit einer Höhe von über 3 m oder einem Zugfahrzeug mit mehr als 3,5 t hzG |
Klasse 5 | Motorräder (auch mit Beiwagen) und Trikes |
* Tandemachsen werden als zwei Einzelachsen gezählt.
Gut zu wissen: Dachladungen wie Dachboxen,
Fahrradträger, Antennen etc. werden nicht eingerechnet, feste Aufbauten wie die Aggregate von Klimaanlagen hingegen schon.
Mehr Infos: www.autoroutes.fr
Tunnel & Brücken
Fahrzeug | einfach | retour* |
Motorrad (auch mit Beiwagen) | 30,80 EUR | 38,70 EUR |
Kfz und Gespann, Vorderachsenhöhe unter 1,30 m, Gesamthöhe max. 2 m | 46,60 EUR | 58,20 EUR |
Kfz und Gespann, Gesamthöhe max. 3 m | 61,70 EUR | 77,50 EUR |
*
Rückfahrkarte 7 Tage gültig
Mehr Infos: www.tunnelmb.com, www.sftrf.fr/uk
Tunnel/Brücke | Mehr Infos |
Tunnel Maurice Lemaire | https://voyage.aprr.fr |
Tunnel de Puymorens | www.autoroutes.fr |
Tunnel Prado Carénage und Prado Sud Marseille | https://en.tunnelprado.com |
Tunnel Duplex A86 | www.duplexa86.fr |
Viadukt von Millau | www.leviaducdemillau.com/en |
Pont de Normandie und Pont de Tancarville | www.pontsnormandietancarville.fr |
Pont de I‘lle de Ré | www.pont-ile-de-re.com |
Eurotunnel (Bahnverladung) | www.eurotunnel.com |
Pannenhilfe & Schutzbrief-Nothilfe
Pannenhilfe durch ÖAMTC Partnerclubs kann über die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe telefonisch unter +43 1 25 120 00 angefordert werden.
Als
Mehr Infos zum
Notrufnummern
- Feuerwehr: 18 oder 112
- Polizei: 17 oder 112
- Rettung: 15 oder 112
- ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe in Österreich und im Ausland: +43 1 25 120 00
ÖAMTC Tipp
Vor Reiseantritt Notrufnummern im Mobiltelefon speichern.
Unfall im Ausland - was tun?
Tipps und Infos sowie eine Übersetzungshilfe des europäischen Unfallberichts hier als Download:
Botschaften
Französische
Botschaft in Österreich
Technikerstraße 2
1040 Wien
Tel. +43 1 502 75 0
E-Mail: secretariat.vienne-amba@diplomatie.gouv.fr
https://at.ambafrance.org
Österreichische
Botschaft in Frankreich
6, Rue Fabert
75007 Paris
Tel. +33 1 40 63 30 63
E-Mail: paris-ob@bmeia.gv.at
http://www.bmeia.gv.at/oeb-paris
Notrufnummer
des österreichischen Außenministeriums
+43 1 90 115 3775
Partnerclubs des ÖAMTC
Automobile Club Association (ACA)
www.automobile-club.org
Tourismusvertretung
Atout
France - Französische Zentrale für Tourismus
https://at.france.fr/de
Hauptstadt | Paris. |
Fläche | 551.500 km² |
Einwohner | ca. 67,8 Mio. (inkl. französischer Überseegebiete) |
Kfz-Kennzeichen | F |
Stromspannung | Reisestecker nicht erforderlich. |
Zeit | Ganzjährig kein Zeitunterschied zu Österreich |
Maße & Gewichte | Metrisches System wie in Österreich |
Telefonvorwahl | +33 |
Sprache | Französisch |
Mini-Dolmetscher | |
Währung | Euro |
EU-Land | Frankreich ist Mitglied der europäischen Union |
Nachbarländer |
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