Länderinfo

Reisepass
oder Personalausweis ist erforderlich.
Mehr Infos: www.help.gv.at
Kinder
Gültiger Reisepass oder gültiger Personalausweis erforderlich. Minderjährige Kinder,
die ohne oder nur mit einem/einer Obsorgeberechtigten verreisen, sollten eine Einverständniserklärung mitführen. Legen Sie
der Vollmacht eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes sowie eine Kopie des Reisepasses des gesetzlichen Vertreters bei. Bei
verschiedenen Nachnamen empfiehlt sich die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern.
Österreichischer Führerschein und Zulassungsschein.
Die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte wird empfohlen (erhältlich bei Ihrer Versicherung).
Falls nicht mit dem eigenen Fahrzeug gefahren wird ist eine Vollmacht notwendig (beim ÖAMTC erhältlich).
Mit Ihrer Clubkarte
sparen Sie bei zahlreichen Mietwagenfirmen Geld. Informieren Sie sich bereits vor Ihrer Reise über die ÖAMTC Vorteilspartner.
Mehr Infos: www.oeamtc.at/vorteilspartner
Die notwendigen Anmietbedingungen (wie z.B. benötigtes Mindestalter, Führerschein, Kreditkarte als Kaution, Versicherungsschutz usw.) müssen Sie bei Ihrer Autovermietung erfragen.
Die Mitnahme einer Grünen Versicherungskarte wird dringend empfohlen (erhältlich bei Ihrer Versicherung).
Mehr Infos: www.oeamtc.at/versicherung
Mehr Infos: www.chipkarte.at
Der
Abschluss einer Zusatzversicherung wirddringendempfohlen. Einen umfassenden Schutz im Krankheitsfall, bei
Krankenrücktransport, Fahrzeug-Rückholung undvielem mehr bietet derÖAMTC Schutzbrief.
Mehr Infos:www.oeamtc.at/schutzbrief
Informationen zu Gepäck- und Stornoschutz* finden Sie unter:www.oeamtc.at/versicherung(*Versicherungsagent: ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H.,GISA-Zahl: 23409217, Versicherer: Europäische Reiseversicherung AG)
In Frankreich gilt Rechtsverkehr.
Im Ortsgebiet: 50 km/h.
Kraftfahrzeug | außerorts | Schnellstraße* | Autobahn* |
Motorrad,
Pkw, Gespanne**, Wohnmobil (bis max. 3,5 t) | 80 km/h** | 110 km/h | 130 km/h |
Gespanne über 3,5t | 80 km/h | 90 km/h | 90 km/h |
Wohnmobil (über 3,5t) | 80 km/h | 100 km/h | 110 km/h |
* wer seinen Führerschein weniger als drei Jahre
besitzt, sowie bei Regen und anderen Niederschlägen: 100 km/h auf der Schnellstraße, 110 km/h auf Autobahnen
** Auf Straßen
ohne trennenden Mittelstreifen: 80 km/h; Straßen mit zwei Spuren in jede Richtung: 90 km/h
Besondere Verkehrsschilder
Toutes Directions = alle Richtungen
Rappel = Erinnerung, Mahnung (meist in Verbindung mit Tempolimits)
Ralentir
= langsam fahren
Centre Ville = zur Stadtmitte; Déviation = Umleitung
Passage interdit = Durchfahrt verboten; Serrez
à droite = Rechts halten
Vous n'avez pas la priorité = Sie haben keine Vorfahrt
Fin d'interdiction de dépasser =
Ende des Überholverbots
Einspurige Kraftfahrzeuge müssen auch am Tag mit
Licht fahren. Licht am Tag ist jedoch für alle Kraftfahrzeuge auf allen Straßen empfohlen. Abblendlicht ist bei Regen- und
Schneefällen sowie in Tunnels und Galerien vorgeschrieben.
Verwendung von "Tagfahrlicht" reicht bei guten
Licht- und Sichtverhältnissen aus
Seit Februar 2011 müssen alle Pkw, die innerhalb der EU typengenehmigt werden,
mit sogenanntem "Tagfahrlicht" standardmäßig ausgerüstet sein. Die Verwendung dieser Tagfahrleuchten ist als Alternative zum
Abblendlicht zulässig, sofern die Licht- und Sichtverhältnisse ausreichend gut sind. Bei schlechtem Wetter bzw. bei Dämmerung
sollte auch im Ausland das Abblendlicht verwendet werden. Denken Sie auch bei einem Mietwagen an die richtige Lichtverwendung!
Verbandszeug | Warnweste | Warndreieck | Feuerlöscher | Ersatzlampenset | Sonstiges |
Empfehlung | Mitführpflicht, Tragepflicht (alle Insassen) | Pflicht | - | Pflicht* | Alkoholtest (Nichtmitführen straffrei) |
* Fahrzeuge mit Xenon- oder Neonleuchten, LED‘s benötigen keine Ersatzlampen für diese Lampenart, jedoch für Bremsleuchten, Blinkerleuchten usw.
Verbandszeug | Warnweste | Warndreieck | Ersatzlampenset | Sonstiges |
- | Tragepflicht | - | Pflicht* | Alkoholtest (Nichtmitführen straffrei), Feuerlöscher empfohlen |
* Fahrzeuge mit Xenon- oder Neonleuchten, LEDs benötigen keine Ersatzlampen für diese Lampenart, jedoch für Bremsleuchten, Blinkerleuchten usw.
Gut zu wissen: Fahrer und Mitfahrer von Motorrädern (auch Roller, Mofas, Quads etc.) müssen CE-zertifizierte Handschuhe tragen. Davon betroffen sind auch ausländische Biker.
Zum Thema Warnweste: In jedem Kraftfahrzeug mit vier oder mehr Rädern muss mindestens eine Warnweste mitgeführt werden. Jede Person, die bei Unfall oder Panne das Fahrzeug verlässt, muss eine Warnweste anlegen. Zudem muss die Warnblinkanlage betätigt werden. Das Nichtbefolgen dieser Vorschrift zieht eine Geldstrafe nach sich. Für Radfahrer besteht die Tragepflicht nachts sowie tagsüber bei schlechter Sicht außerhalb von Orten.
Zum Thema Alkotest:
Es muss ein Alkoholtestgerät mitgeführt werden und bei Kontrollen auf Verlangen vorgezeigt werden. Das Nichtmitführen wird
jedoch nicht bestraft.
Mitführpflicht: Der Fahrer ist verpflichtet, die
vorgeschriebene Anzahl Warnwesten im Fahrzeug mitzuführen.
Tragepflicht: Im Unfall- oder Pannenfall
ist der Fahrer (oder alle Insassen) verpflichtet, eine Warnweste beim Verlassen des Fahrzeugs anzulegen. Eine Tragepflicht
kann unabhängig von einer Mitführpflicht verordnet sein.
Fahrradträger auf Anhängerkupplung
Das
in Österreich zulässige rote Kennzeichen ist im Ausland oft unbekannt. Der ÖAMTC empfiehlt daher primär die Verwendung solcher
Heckträger, durch die das Kennzeichen nicht verdeckt wird oder – wenn das Kennzeichen verdeckt wird – das Umstecken des weißen
Kennzeichens.
Blaue
Markierungen auf der Straße oder am Bordsteinrand weisen auf das begrenzte und kostenlose Parken mit Parkscheiben in den sogenannten
"Zones Bleues" hin. Gelbe, unterbrochene Streifen am Fahrbahnrand bedeuten Parkverbot, durchgezogene gelbe Streifen bedeuten
Halte- und Parkverbot. Kurzparkzonen sind durch Verkehrszeichen gekennzeichnet und gebührenpflichtig. In Wohngebieten ist
Parken oft nur auf einer Straßenseite erlaubt, ohne dass eine Beschilderung in den betreffenden Straßen angebracht wird. Dabei
kann es sein, dass die Straßenseite im Zweiwochenrhythmus gewechselt wird. Das parken und halten unter Brücken sowie das Parken
in Tunnels oder Unterführungen ist verboten. Ordnungswidrig parkende fahrzeuge werden mit einer Autokralle versehen oder abgeschleppt.
Mehr Infos: Parken in Paris: www.paris.fr/stationnement
Informationen für mobilitätseingeschränkte Reisende zur Gültigkeit des Parkausweises für Behinderte finden Sie hier:www.disabledmotorists.eu/de/weltkarte/europe/frankreich.htm
0,5 Promille (Für Lenker mit weniger als drei Jahren Fahrpraxis und Busfahrern Promille-Grenze von 0,2)
Das Telefonieren am Steuer
ist nur noch mit Freisprecheinrichtung erlaubt. Die Verwendung von Kopfhörern, Ohrstöpseln oder Headsets zum Telefonieren
ist verboten. Eine Freisprecheinrichtung darf nur verwendet werden, wenn die Sprachübertragung über externe Lautsprecher im
Fahrzeug oder den Telefonlautsprecher erfolgt.
Auch die sonstige Verwendung von Kopfhörern oder Ohrstöpseln, z.
B. zum Musik oder Radio hören, ist verboten.
Winterreifen: Bei schnee- und eisbedeckten Straßen sind Winterreifen mit einer Profiltiefe von mindestens 3,5 mm empfohlen. Für Gebirgsstraßen kann die Benutzung von Winterreifen (franz. "pneus neige") oder Schneeketten kurzfristig durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden.
Schneeketten:
Für das Befahren von Gebirgsstraßen kann kurzfristig durch entsprechende Schilder eine Schneekettenpflicht angeordnet werden.
Schneeketten müssen auf die Räder der Antriebsachse montiert werden. Bei Missachtung dieser Verordnung drohen Strafen. Während
des Tauwetters werden spezielle "Tau-Absperrungen" an manchen Straßen aufgestellt, um deren Oberfläche vor der Beschädigung
durch Fahrzeuge mit Schneeketten (vor allem Lkw) zu schützen. Es gilt ein Tempolimit von 50 km/h.
Spikereifen: Vom Samstag vor dem 1. November bis zum letzten Sonntag im März erlaubt (für Fahrzeuge mit
maximal 3,5 t Gesamtgewicht und Fahrzeuge des gewerblichen Personentransports). Wenn es die Wetterlage verlangt, kann sich
dieser Zeitraum ausdehnen. Geschwindigkeitsbeschränkung: 90 km/h. In Frankreich zugelassene Fahrzeuge benötigen einen Aufkleber
"90". Nicht in Frankreich zugelassene Fahrzeuge müssen diesen Aufkleber zwar nicht zwingend tragen, sich aber in jedem Fall
an das bei 90 km/h festgesetzte Tempolimit halten.
Bitte beachten Sie auf jeden Fall die jeweiligen Verkehrsbestimmungen! Wird eine Geldstrafe nicht bereits vor Ort bezahlt, kann diese in Österreich zwangsweise eingefordert werden. Bei Fragen zu einem ausländischen Strafzettel kontaktieren Sie die ÖAMTC Rechtsberatung - für Mitglieder kostenlos!
Es besteht keine Helmpflicht für Radfahrer.
Gut ausgebautes Netz mit rund 10.000 km Autobahnen. Mit Ausnahme der Stadtautobahnen
und -umfahrungen von Paris, Lyon, Bordeaux, Marseille und Toulouse sind die meisten jedoch mautpflichtig. Autobahnen (A) sind
blau, Nationalstraßen (N) grün und Départmentstraßen (D) weiß beschildert.
Aktuelle Verkehrsinfos Webseiten
Das französische Autobahnnetz
wird von verschiedenen Gesellschaften betrieben und ist mit Ausnahme von Teilen der Stadtautobahnen und -umfahrungen von Paris,
Lyon, Bordeaux, Marseille und Toulouse sowie einiger Teil- und Zubringerstrecken mautpflichtig. Die französischen Autobahngesellschaften
bieten eine Broschüre mit einer Übersichtskarte und den wichtigsten Tarifen zum Download an.
Mehr Infos:
www.autoroutes.fr
Klasse 1: Kfz bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht auch mit Anhänger (Falt-, Gepäck-,
Klappwohnanhänger), Gesamthöhe* bis 2 m
Klasse 2: Kfz bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht mit einer Gesamthöhe*
zwischen 2 und 3 m (z.B. Wohnmobile) sowie Gespanne mit einem Gesamtgewicht bis zu 3,5 t (Zugfahrzeug und Gespann).
Klasse
3: Zweiachsige Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t oder mit einer Gesamthöhe* ab 3 m
Klasse
4: Dreiachsige Kfz** mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t oder mit einer Gesamthöhe ab 3 m, Gespanne
über 3,5 t (Zugfahrzeug und Gespann).
Klasse 5: Motorräder (auch mit Beiwagen) und Trikes
*
Bei der Höhe werden Dachgepäck, Dachboxen, Antennen, Solarpanels, Rundumlichter (Blaulicht, Gelblicht), Beleuchtungseinrichtungen,
Taxischilder etc. in der Regel nicht, feste Aufbauten wie die Aggregate von Klimaanlagen o.ä. mit eingerechnet. ** Tandemachsen
werden als zwei Einzelachsen gezählt.
Bezahlung
nach Verlassen der Autobahn
Zumeist entnehmen Sie per Knopfdruck ein Ticket aus einem Automaten und bezahlen
den Tarif erst, wenn Sie die Autobahn wechseln oder verlassen. Dabei wird das Ticket vorgelegt und das Fahrzeug in eine der
Klassen eingestuft. Bezahlen können Sie bar oder mit Kreditkarte. Auf allen Autobahnen werden die gebräuchlichsten Kreditkarten
wie Mastercard oder Visa angenommen. Nicht akzeptiert werden Bankomatkarten mit Maestro-Zeichen, Prepaid-Kreditkarten oder
American Express.
Bezahlung vor Auffahrt auf die Autobahn
Auf einigen Abschnitten wird bei
der Einfahrt das abgezählte Geld für die Strecke, die Sie benutzen wollen, in einen Trichter geworfen (ausreichend Kleingeld
besorgen!). Der Betrag wird rechtzeitig angezeigt.
Kennzeichnung der Mautstationen
Schalter
mit grünem Pfeil sind personell besetzt, bieten Bezahlmodi in bar oder mit Kreditkarte und stehen allen Fahrzeugkategorien
offen. Gemäß dem vorgelegten Ticket wird das Fahrzeug in eine der Mautklassen eingestuft. Für Fahrzeuge, die eindeutig in
die Gebührenklasse 1 (Pkw und Gespanne mit einer Gesamthöhe bis 2 m) fallen, gibt es auch automatische Schalter, an denen
mit Kreditkarte bezahlt wird (erkennbar an dem Piktogramm »cb«). In diesem Fall schiebt man zuerst das Ticket, anschließend
die Kreditkarte (Magnetstreifen unten rechts) ein. Auf Knopfdruck erhält man eine Quittung.
Télépéage-System
Die mit »t« gekennzeichneten Spuren sind den Kunden des »Télépéage-Systems« vorbehalten. Dabei werden die Fahrstrecken von
Zahlstelle zuZahlstelle mittels eines innen an der Windschutzscheibe aufgeklebtenChips (télébadge) elektronisch erfasst und
die Gebühren automatischabgebucht. Der Chip ist für österreichische Reisende leider nicht anwendbar.
Gut zu wissen:
An den automatischen Zahlstellen können fehlerhafteelektronische Höhenmessungen bei Wohnmobilen und Gespannen mitDachgepäck
zu Einstufungen in eine zu hohe Kategorie führen. Es wirddringend geraten, die Kategorie sofort zu überprüfen und bei Bedarf
perKnopfdruck über die Gegensprechanlage Hilfe durch das Mautpersonalanzufordern.
Mehr Infos: www.autoroutes.fr
Die Liber-t-Box zur elektronischen Bezahlung kann unter www.tolltickets.com angefordert werden.
Mont Blanc Tunnel
Fahrzeug (Gebühren in Euro) | einfach | retour |
Motorrad (auch mit Beiwagen/Anhänger) | 29,40 | 36,90 |
Kfz und Gespanne, Höhe an der Vorderachse unter 1,30 m, Gesamthöhe max. 2 m | 44,40 | 55,40 |
Kfz mit 2 oder mehr Achsen, Gesamthöhe mehr als 2 m jedoch maximal 3 m | 58,80 | 73,90 |
Mehr Infos: www.tunnelmb.com
Frejus Tunnel
Der Tunnel
zwischen Modane (F) und Bardonecchia (I) ist 12,8 km lang und ganzjährig Tag und Nacht befahrbar.
Gebühren in Euro
Fahrzeug | einfach | retour |
Motorrad (auch mit Beiwagen/Anhänger) | 29,40 | 36,10* |
Kfz und Gespanne, Höhe an der Vorderachse unter 1,30 m, Gesamthöhe max. 2 m | 44,40 | 55,40* |
Kfz und Gespanne, Gesamthöhe max. 3 m | 58,80 | 73,90* |
* Rückfahrkarte 7 Tage gültig
Mehr Infos: www.tunneldufrejus.com
Tunnel Maurice
Lemaire, www.aprr.fr
Der Tunnel Maurice Lemaire, auch Tunnel
Sainte-Marie-aux-Mindes genannt, führt durch die Vogesen und verbindet Sainte-Marie-aux-Mines mit Seint-Dié.
Tunnel de Puymorens, www.autoroutes.fr
Der 4820 m lange Pyrenäen-Tunnel in Richtung Andorra verbindet Porté-Puymorens mit Bourg-Madame.
Tunnel
Pradeo Carénage Marseille, www.tunnelprade.com
Der Prado Carénage
Tunnel verbindet die südlichen Bezirke mit dem Stadtzentrum.
Tunnel Prado Sud Marseille, www.tunnelprade.com
Der 1500m lange
doppelstöckige Prado Sud Tunnel mit jeweils zwei Fahrspuren verlängert den vorhandenen Prado Carénage Tunnel in Richtung des
südlichen Stadtteils.
Tunnel Duplex A86, www.duplex86.fr
Rueil-Malmaison-Vaucresson-Vélizey
Eurotunnel (Bahnverladung), www.eurotunnel.com
Tarife sind von
der Art des Fahrzeuges, vom Reisetag sowie von der Reisedauer abhängig.
Information und Buchungsservice:
Tel. +33
(0)3 2100 2061 oder bei ÖAMTC REISEN.
Viadukt von Millau,
www.leviaducdemillau.com
Autobahn A 75 (Clermont-Ferrand - Beziers)
Pont de Normandie,
www.pontsnormandietancarville.fr
Die Brücke über die Seine-Mündung
verbindet Le Havre mit Honfleur.
Pont de Tancarville, www.pontsnormandietancarville.fr
Die Brücke verbindet Tancarville mit Marais-Vernier.
Pont d'Ile de Ré, www.pont-ile-de-re.com
Die 2926 m lange, mautpflichtige Brücke verbindet die Ile de Ré mit
dem Festland (La Rochelle).
Berechnen Sie Ihre Mautkosten
online mit dem ÖAMTC Routenplaner (www.oeamtc.at/routenplaner) oder holen Sie sich eine Routenplanung bei Ihrem ÖAMTC Stützpunkt.
Mehr Infos: www.oeamtc.at/routenplaner
Frankreich ist ein EU-Land.
Bei Reisen innerhalb der EU bestehen keine Zollgrenzen mehr, es werden an diesen Grenzen auch keine Zollkontrollen mehr durchgeführt. Somit können Waren für den persönlichen Gebrauch, die in einem EU-Land mit allen Abgaben gekauft wurden, ohne Beschränkungen mitgenommen werden.
Für die Einfuhr von Waren nach Frankreich aus Nicht EU-Ländern gelten folgende Höchstmengen:
Tabakwaren |
200 Zigaretten oder |
100 Zigarillos oder |
50 Zigarren oder |
250g Tabak |
Alkoholika |
1 Liter über 22% oder |
2 Liter unter 22% oder 2 Liter Wein |
Sonstiges |
50g Parfum, |
250 ml Eau de Toilette |
Andere Waren |
im Wert von 175,- Euro |
Trotz dieser Bestimmungen kann die Einfuhr von Waren nach besonderen gemeinschaftlichen oder einzelstaatlichen Rechtsvorschriften beschränkt oder ganz untersagt sein.
Es gelten die EU-Richtmengen von 800 Stück Zigaretten pro Person.
Weitere Informationen zu den
Einfuhrbestimmungen nach Österreich entnehmen Sie bitte der ÖAMTC Reiseinformation "Praktische Hinweise", welche an jedem
ÖAMTCStützpunkt erhältlich ist.
Mehr Informationen zur Einfuhr nach Österreich aus EU-Ländern
Beliebt sind Kunsthandwerkartikel wie Keramik, Holzwaren, Spitzen oder Korbflechtereien. Die Provence bietet Parfums und Kräuteressenzen. Natürlich eignen sich auch Weine und eingelegte Speisen sehr gut zum Mitnehmen.
Artenschutz
Über
30.000 gefährdete Tier- und Pflanzenarten sind mittels Artenschutzabkommen geschützt. Um sich beim Souvenirkauf nicht strafbar
zu machen, empfiehlt es sich auf tierische und pflanzliche Reisemitbringsel zu verzichten.
Mehr Infos: www.cites.at
EU-Heimtierausweis
mit Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung). Im Heimtierausweis muss eine gültige Tollwutimpfung eingetragen
sein.
Achtung: Jedes Tier muss entweder durch eine deutlich erkennbare Tätowierung oder durch einen
Mikrochip gekennzeichnet sein. Seit dem 3. Juli 2011 dürfen Tiere nur mehr mittels Chip gekennzeichnet werden. Eine vor dem
3. Juli 2011 durchgeführte Tätowierung ist auch weiterhin gültig, sofern sie deutlich lesbar ist.
Bei der Einreise
mit Hund oder Katze aus Nicht-EU-Ländern mit geringerem Tollwutstatus (z.B. Nordafrika) nach Frankreich müssen Tollwut-Antikörper*
nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und muss vom Tierarzt im
EU-Heimtierausweis bestätigt werden.
Die Mitnahme von Kampfhunden (Pittbulls, Boerbulls und Hunde der Tosa-Rasse)
ist verboten, außer sie sind im Stammbuch eines internationalen Hundeverbandes eingetragen (siehe Link). Für Schutz- und Wachhunde
wie z.B. Rottweiler besteht in der Öffentlichkeit Maulkorbpflicht und Leinenzwang. Hunde und Katzen unter 3 Monaten dürfen
nicht mitgenommen werden.
Mehr Infos: http://www.fci.be/de/
Für mehr Infos zum Tollwut-Antikörpertest: Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit
Ein Bluttest (wenn eine Immunisierung
des Tieres gegen Tollwut nachgewiesen wurde), braucht nur einmal im Leben des Tieres durchgeführt zu werden, vorausgesetzt
es erhält immer rechtzeitig die Auffrischungsimpfungen.
nach
Frankreich: +33, dann die regionale Kennziffer, gefolgt von der 8-stelligen Rufnummer
nach Österreich: +43 (+ Ortskennzahl
ohne "0")
Telefonieren in Frankreich: 0, dann die regionale Kennziffer, gefolgt von der 8-stelligen Rufnummer
Für den Nordwesten Frankreichs gilt die regionale Kennziffer 2, für den Nordosten die 3, für den Südosten die 4, für den
Südwesten die 5 und für Paris die 1.
Öffentliche Telefonzellen sind in Frankreich weit verbreitet. Auch viele
Cafés und Bars stellen ihren Gästen Telefone zur Verfügung. Meist handelt es sich um Kartentelefone. Die Karten (télécarte)
mit 50 oder 120 Einheiten erhält man bei der Post oder im Tabak-Laden.
Detailinformationen bezüglich Handynutzung im Ausland erhalten Sie bei Ihrem Netzbetreiber.
Pannenhilfe
& ÖAMTC-Schutzbriefhilfe Pannenhilfe durch ÖAMTC-Partnerclubs kann über die ÖAMTC-Schutzbrief-Nothilfe telefonisch
unter +43 1 25 120 00 angefordert werden.
Als Mitglied mit einem ÖAMTC-Schutzbrief haben Sie besonders
gut vorgesorgt. Nicht nur bei der Pannenhilfe, die im Ausland bis zu 100 Euro durch den Schutzbrief vergütet wird, sondern
auch mit vielen weiteren wichtigen Leistungen von der Fahrzeug-Rückholung bis zum Krankenrücktransport.
Die Schutzbrief-Nothilfe
ist rund um die Uhr für Sie da. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie in jeder Notsituation und organisieren bei
Bedarf die notwendige Hilfe.
Vor Reiseantritt Notrufnummern im Mobiltelefon speichern.
Rund 75 Prozent der Bevölkerung gehören der katholischen Kirche an, 4,5 Prozent sind Muslime. Daneben gibt es 1,4 Prozent Protestanten und etwa 1,3 Prozent Juden. Seit 1905 besteht eine Trennung zwischen Staat und Kirche.
Französische Botschaft in Österreich
Technikerstraße 2
1040 Wien
Tel. +43 (0) 1 502 75 0
E-Mail: secretariat.vienne-amba@diplomatie.gouv.fr
Internet: www.ambafrance-at.org
Konsularabteilung
der Botschaft
Wipplingerstraße 24
1010 Wien
Tel. +43 (0) 1 502 75 200
E-Mail: fransulat@org-france.at
Internet: www.ambaframce-at.org
Österreichische
Botschaft in Frankreich
6 Rue Fabert
75007 Paris
Tel. +33 (0) 1 40 63 30 63
E-Mail: paris-ob@bmeia.gv.at
Internet: www.aussenministerium.at/paris
Die
Kontaktdaten der Honorar- und Generalkonsulate erfragen Sie bitte bei der jeweiligen Botschaft.
ACTA SA
Parc des Tuilleries BP 28
F-69578 Limonest Cedex
Tel. +33 (0) 4 72 17 12 92
Internet: www.acta-assistance.com
Atout France - Französisches Fremdenverkehrsamt
Kein Kundenverkehr!
Tel.
+43 (0) 1 503 28 92 (9 bis 16 Uhr)
E-Mail: info.at@rendezvousenfrance.com
Internet: at.rendezvousenfrance.com/