Gasanlagenüberprüfung Deutschland Pflicht für ausländische Fahrzeuge?

Gasprüfung in Deutschland
Ab sofort schreibt §60 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung verbindlich vor: „Alle in Deutschland zugelassenen Freizeitfahrzeuge müssen über eine gültige Prüfung ihrer Flüssiggasanlage verfügen, damit sie betrieben werden dürfen.“
Diese Vorschrift gilt ausschließlich für Fahrzeuge mit deutscher Zulassung. Wer mit seinem Camper z. B. aus Österreich oder einem anderen Land nach Deutschland einreist, ist nicht verpflichtet, eine solche Gasprüfung nachzuweisen.

Unsere Empfehlung: Sicherheit kennt keine Grenzen
Auch wenn diese gesetzliche Pflicht für ausländische Fahrzeuge nicht besteht, sprechen wir uns ganz klar für eine regelmäßige Gasprüfung aus. Eine nicht geprüfte oder defekte Gasanlage kann erhebliche Risiken für Insassen, Nachbarn auf dem Campingplatz und das Fahrzeug selbst darstellen.

Ein weiteres Argument: Viele Campingplatzbetreiber in Deutschland machen von ihrem Hausrecht Gebrauch und verlangen eine gültige Gasprüfung. Ohne gültigen Prüfaufkleber kann der Zugang verweigert werden, auch bei ausländischen Fahrzeugen.

Fazit
Wer mit dem Camper sicher unterwegs sein will – egal aus welchem Land –, sollte spätestens jetzt die Gasanlage durch zertifizierte Sachkundige prüfen lassen. (1224Z)

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