Damit fallen auch manche Wohnmobile
und Caravans unter die Vorschrift. Klar bestimmt ist auch der Ort der Anbringung
des Hinweises am Fahrzeug. Vorgeschrieben ist die Anbringung an beiden Seiten, vertikal in einer Höhe von 0,9 bis 1,5 Meter, horizontal innerhalb des ersten Meters von der Fahrzeugfront ausgehend. Am Fahrzeugheck muss
das Schild auf der rechten Seite kleben, ebenfalls zwischen 0,9 und 1,5 Meter
hoch. Verglaste Flächen und Teile der Fahrzeugbeleuchtung dürfen nicht damit
beklebt werden. Betroffen von der Vorschrift sind auch nicht in Frankreich
zugelassene Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, also auch Wohnmobile
und Wohnwagen in dieser Gewichtsklasse.
Ist der Aufkleber nicht korrekt angebracht, so hat die Polizei in Frankreich in
diesem Jahr noch einen Ermessensspielraum.
Wer allerdings ohne Schild unterwegs ist, muss mit bis zu 135
Euro Strafe rechnen.
Woher bekomme ich den Warnhinweis?
Die Hinweisschilder mit der Aufschrift „Attention! Angles Morts“ (französisch für „Achtung! Toter Winkel“) bekommt man an zahlreichen ÖAMTC Stützpunkten, online, aber auch an Tankstellen in Grenznähe zu Frankreich. Es gibt mittlerweile schon 4 Versionen, davon 2 mit Wohnmobilen. Neben einer für Lkw und einer für Busse gibt es schon ein Alkoven-Design und eines, das einen Vollintegrierten abbildet. Sie sind als Aufkleber oder Magnetschilder erhältlich, die Kosten für die Aufkleber beginnen bei unter zehn Euro.