Verwendung der Gasgeräte unterwegs

Dürfen der Kühlschrank und die Heizung während der Fahrt auch mit Gas betrieben oder müssen die Gasflaschen abgeschlossen und zugedreht werden? Wir verraten es Ihnen!
 
 
Die Nutzung von Gasgeräten bzw. Verbrennungsheizgeräten während der Fahrt  wurde europaweit harmonisiert und ist nun auch in Frankreich, wo es bisher ausdrücklich verboten war, erlaubt. Allerdings müssen bestimmte Richtlinien eingehalten werden.
 
Die Verwendung von Heizgeräten wird von der Heizgerätrichtlinie 2001/56/EG geregelt und umfasst sowohl Verbrennungsheizgeräte (= Heizung) als auch Verbrennungsheizgeräte als Bauteil (= z.B. ein Gasbrenner als Teil des Kühlschrankes). Gemäß dieser Richtlinie ist ein Betrieb nur dann erlaubt, wenn die Geräte in Verbindung mit einem Gasregler nach EN 12864 (z.B. Truma MonoControl CS, Secomotion, Mono Control CS, usw.) genutzt werden. Diese Regler besitzen einen Crash Sensor und garantieren somit, dass bei einem eventuellen Unfall kein Gas aus der Anlage austreten kann. Außerdem regeln sie den zulässigen Betriebsdruck (30 mbar bzw. 50 mbar), die Abschaltung bei Schlauchbruch oder Beschädigung, sowie die zulässige und erforderliche Durchflussmenge bzw. die sofortige Abschaltung wenn diese Überschritten wird. 
 
Diese Richtlinie gilt für alle entsprechend ausgestattete Fahrzeuge ab Erstzulassung 2007. Für ältere Anlagen bzw. Gasregler gelten andere Normen. Da jedoch eine altersbedingte Austauschpflicht für Gasregler nach spätestens 10 Jahren besteht, sollten diese Regleranlagen in der Praxis bereits verschwunden sein.
 
Quelle: https://www.schurian.at

Brauchen Sie für Ihren Urlaub noch eine Campingführer oder ein Rabattsystem? Dann besuchen Sie unseren SHOP!


Stand der Informationen: 06.08.2018

Jetzt Mitglied werden
RegistrierenLogin