Die Nutzung
von Gasgeräten bzw. Verbrennungsheizgeräten während der Fahrt wurde europaweit harmonisiert und ist nun auch in Frankreich,
wo es bisher ausdrücklich verboten war, erlaubt. Allerdings müssen bestimmte Richtlinien eingehalten werden.
Die
Verwendung von Heizgeräten wird von der Heizgerätrichtlinie 2001/56/EG geregelt und umfasst sowohl Verbrennungsheizgeräte
(= Heizung) als auch Verbrennungsheizgeräte als Bauteil (= z.B. ein Gasbrenner als Teil des Kühlschrankes). Gemäß dieser Richtlinie
ist ein Betrieb nur dann erlaubt, wenn die Geräte in Verbindung mit einem Gasregler nach EN 12864 (z.B. Truma MonoControl
CS, Secomotion, Mono Control CS, usw.) genutzt werden. Diese Regler besitzen einen Crash Sensor und garantieren somit, dass
bei einem eventuellen Unfall kein Gas aus der Anlage austreten kann. Außerdem regeln sie den zulässigen Betriebsdruck (30
mbar bzw. 50 mbar), die Abschaltung bei Schlauchbruch oder Beschädigung, sowie die zulässige und erforderliche Durchflussmenge
bzw. die sofortige Abschaltung wenn diese Überschritten wird.
Diese Richtlinie gilt für alle entsprechend
ausgestattete Fahrzeuge ab Erstzulassung 2007. Für ältere Anlagen bzw. Gasregler gelten andere Normen. Da jedoch eine altersbedingte
Austauschpflicht für Gasregler nach spätestens 10 Jahren besteht, sollten diese Regleranlagen in der Praxis bereits verschwunden
sein.
Quelle: https://www.schurian.at
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Stand der Informationen: 06.08.2018