Reisen trotz Corona Was
bei Reisen von und nach Österreich zu beachten ist

Was zu beachten ist, wenn Sie derzeit mit Wohnmobil oder Wohnwagen in Österreich unterwegs sind, erfahren Sie hier.
Von Österreich ausgesprochene Reisemaßnahmen
- Tirol: Seit 8. Februar 2021 gilt
für für Tirol eine innerösterreichische Reisewarnung. Seit 12. Februar
benötigt man für die Ausreise aus Tirol einen negativen COVID-Test (PCR- oder Antigen-Test), der nicht älter als 48 Stunden
sein darf. Diese Maßnahme gilt bis 21. Februar. Der Bezirk Lienz ist davon ausgenommen.
Die Durchreise (ohne Zwischenstopp, nur Toiletten-Pausen und Tank-Stopps sind erlaubt) durch Tirol ist
ohne Test möglich. Dies gilt sowohl für den Güter-, als auch für den Personenverkehr.
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- Einreiseregelungen seit 10. Februar 2021: Für die Einreise nach
Österreich aus einem Risikogebiet (in Europa alle Länder außer Finnland, Griechenland, Island und Norwegen) benötigt
man einen negativen PCR- oder Antigen-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Kann bei der Einreise
kein österreichisches Testergebnis oder Gesundheitszeugnis, das einen ausländischen Test bestätigt, vorgelegt werden, ist
innerhalb von 24 Stunden ein Test nachzuholen. Zusätzlich ist nach der Einreise eine 10-tägige Pflichtquarantäne
anzutreten (gilt seit 19. Dezember 2020), die frühestens nach dem 5. Tag nach der Einreise durch einen neuerlichen negativen
Test beendet werden kann. Für alle Personen, die nach Österreich einreisen wollen (egal ob aus Risikogebiet
oder Nicht-Risikogebiet), gilt bereits vor der Einreise eine Registrierungspflicht mittels "Pre-Travel-Clearance-Formular"
(PTC) unter https://entry.ptc.gv.at (gilt seit 15. Jänner 2021). Die Registrierungs-
und Testpflicht gilt nun auch für Pendler, nicht aber die Quarantänepflicht. Durchreisende sind
von den Einreisebestimmungen ausgenommen. Detailinformationen zu weiteren Ausnahmen sind beim Gesundheitsministerium
zu finden.
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- Lockdown: Seit 8. Februar 2021 gilt ein "Lockdown
light". Handel, Schulen, Museen, Bibliotheken und Tierparks sind unter Auflagen geöffnet, die zuvor geltende Ausgangsbeschränkung
gilt nur noch zwischen 20 und 6 Uhr, das Verlassen des privaten Wohnbereichs ist nur unter bestimmten Ausnahmen möglich. Ein
Urlaub gilt nicht als Grundbedürfnis des täglichen Lebens. Gastronomie und Hotellerie bleiben geschlossen.
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- Reisewarnung: Für alle Länder, die als Corona-Risikogebiet eingestuft
werden (Länder mit einer 14-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner von über 100), gilt seit 19. Dezember 2020
bis auf Weiteres eine Reisewarnung. Vor allen touristischen und nicht notwendigen Reisen wird gewarnt.
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- Grenzschließungen: Seit 14. Jänner 2021 bis 27. Februar 2021 ist der Grenzverkehr an vielen Grenzübergängen
zu Tschechien und zur Slowakei eingestellt.
An den geöffneten Grenzübergängen werden Kontrollen durchgeführt. Weiterhin bestehen bleiben auch die Grenzsperrungen
und Einschränkungen beim Grenzübertritt, die Ungarn
verhängt hat.
Die Einreise aus Tschechien ist nur über folgende Grenzübergänge - mit Kontrollen - möglich:- B2, Neunagelberg (NÖ) - Halamky
- B5, Grametten (NÖ) - Nova Bystrice
- B7, Drasenhofen (NÖ) - Mikulov
- B46, Laa a.d. Thaya (NÖ) - Hevlin (Nachtsperre 23 Uhr bis 05 Uhr)
- B47, Reintal (NÖ) - Pastorna
- B126, Weigetschlag (OÖ) - Studanky
- B303, Kleinhaugsdorf (NÖ) - Hate
- B310, Wullowitz (OÖ) - Dolni Dvoriste
- L67, Fratres (NÖ) - Slavonjice (Nachtsperre 24 Uhr bis 06 Uhr)
- L1187, Oberthürnau (NÖ) - Vratenín (Nachtsperre 22 Uhr bis 06 Uhr)
- L1558, Schöneben (OÖ) (Nachtsperre 20 Uhr bis 08 Uhr)
- L8225, Gmünd/Böhmzeil Grenzgasse
Die Einreise aus der Slowakei ist nur über folgende Grenzübergänge - mit Kontrollen - möglich:- A6, Kittsee (Bgld) - Jarvoce/Petrzalka
- L208, Kittsee (Bgld) – Nachtsperre von 22 Uhr bis 06 Uhr
- B9, Berg (NÖ) - Petrzalka
- B48, Hohenau an der March (NÖ) - Moravsky Sväty Jan – Nachtsperre 24 Uhr bis 05 Uhr
Hier finden Sie ausführliche Infos zu den Einreiseregelungen nach Österreich und den von Österreich ausgesprochenen Reisewarnungen aufgrund des Coronavirus.
In den FAQ der ÖAMTC-Juristen finden sich die wichtigsten Fragen und Antworten rund ums Reisen.
Von anderen Ländern ausgesprochene Reisemaßnahmen
- Deutschland: Für Reisende, die sich in den letzten 10 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet (z.B. Österreich) aufgehalten haben, gilt eine Registrierungs-, Test- und Quarantänepflicht. Vor der Einreise ist eine Registrierung unter www.einreiseanmeldung.de erforderlich. Spätestens 48 Stunden nach der Einreise muss man über ein negatives Testergebnis oder ein entsprechendes ärztliches Zeugnis verfügen, das auf Anforderung dem zuständigen Gesundheitsamt vorzulegen ist. Zusätzlich gilt eine Pflichtquarantäne von 10 Tagen, die auch mit einem negativen COVID-Test in der Regel frühestens nach 5 Tagen beendet werden kann. Diese Regelung gilt nicht für die Durchreise, der Transit über z.B. das Deutsche Eck bleibt erlaubt. Für die Einreise aus Hochinzidenz- oder Virusvarianten-Gebieten gelten strengere Einreisebestimmungen. Ab 14. Februar 2021 gilt Tirol als Virusvarianten-Gebiet (Mutationsgebiet). Laut Medienberichten soll die Einreise aus Tirol nur mit einem negativen COVID-Test möglich sein und fixe Grenzkontrollen durchgeführt werden. Detailinformationen zu den neuen Einreiseregelungen aus Tirol und über mögliche Ausnahmen stehen noch aus.
- Italien: Die Vorlage eines negativen PCR- oder Antigentests (nicht älter als 48h) ist erforderlich. Bei Nichtvorliegen eines negativen Tests besteht die Verpflichtung, sich einer 14-tägigen Quarantäne zu unterziehen. Zu beachten sind weiters die Bestimmungen der jeweiligen Regionen, die je nach Einstufung als gelbe, orange oder rote Zone unterschiedlich sind. Die Mitnahme einer Selbstdeklaration ist in ganz Italien obligatorisch (dies gilt auch für die Durchreise).
- Ungarn: Bis 1. März 2021 dürfen ausländische Staatsbürger nur in begründeten Ausnahmefällen bzw. aus triftigen Gründen (jedoch dennoch mit Quarantäne/Testpflicht) nach Ungarn einreisen.
- Schweiz &
Liechtenstein: Personen, die sich innerhalb von 10 Tagen vor der Einreise länger als 24h in einem Risikogebiet
aufgehalten haben, müssen in Quarantäne und sich binnen 2 Tagen bei den kantonalen Behörden melden. Das Bundesland
Salzburg gilt seit 1. Februar 2021 als Risikogebiet, alle anderen österreichischen Bundesländer nicht. Für die Einreise
in die Schweiz muss man zusätzlich einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden
ist (gilt bei Einreise per Flugzeug auch für Nicht-Risikogebiete). Alle Reisende (auch aus Nicht-Risikogebieten), die mit
Flugzeug, Schiff, Bahn oder Bus in die Schweiz einreisen, müssen sich vorab online
registrieren.
- Slowakei: Die Einreise ist nur mehr mit negativem Testergebnis möglich, das nicht älter als 72 h sein darf. Alternativ ist eine Registrierung unter korona.gov.sk/ehranica möglich, gefolgt von Heimisolation bis zum Vorliegen eines negativen PCR-Tests, der frühestens am 5. Tag durchgeführt werden darf. Bei der Einreise aus der Slowakei nach Österreich finden wieder fixe Grenzkontrollen statt, kleinere Grenzübergänge sind geschlossen. Ab 15. Februar 2021 sollen verschärfte Einreisbestimmungen gelten, die eine Pflichtquarantäne von 14 Tagen für alle Einreisende vorsehen (ausgenommen Pendler).
- Slowenien: Bei Einreise ist eine 10-tägige Quarantäne oder ein negativer PCR-Test (nicht älter als 48h) oder Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24h) erforderlich. Die Durchreise (max. Durchreisedauer 6h) ist erlaubt. Hotels, Gastronomiebetriebe, Einkaufszentren, usw. bleiben geschlossen. Ausnahmen gelten z.B. für Pendler.
- Tschechien: Bis voraussichtlich 14. Februar gilt wieder ein strenger Lockdown, somit auch verstärkte Einschränkungen der Bewegungsfreiheit. Touristische Reisen sind verboten. Für die Einreise ist eine Meldung beim Hygieneamt mittels Online-Formular erforderlich. Außerdem wird ein negativer PCR- oder Antigen-Test benötigt, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Nach der Einreise muss innerhalb von 5 Tagen ein neuerlicher Test (PCR-Test) durchgeführt werden, bis dahin gilt Quarantäne. Ausnahmen gelten für Pendler (Grenzpendlerformular) und bei dringenden Gründen. Bei der Einreise aus Tschechien finden wieder fixe Grenzkontrollen statt, kleinere Grenzübergänge sind geschlossen.
Detaillierte Infos zu allen Einreisebestimmungen finden Sie unter "Reisebeschränkungen in Europa" bzw. unter "Einreiseregelungen nach Österreich".
Einreiseregelungen nach Österreich
Testpflicht
Seit 10. Februar 2021 benötigen alle Personen, die aus einem Risikogebiet nach Österreich einreisen, zusätzlich zur Einreiseregistrierung (siehe unten) einen negativen PCR- oder Antigen-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Kann bei der Einreise kein österreichisches Testergebnis oder ein Gesundheitszeugnis (siehe Downloads), das einen ausländischen Test bestätigt, vorgelegt werden, ist innerhalb von 24 Stunden ein Test nachzuholen. Das negative Testergebnis bzw. das Gesundheitszeugnis ist bei einer etwaigen Kontrolle vorzuweisen. Die Quarantänepflicht gilt unabhängig von der Testpflicht weiterhin (siehe unten).
Auch Pendler benötigen einen negativen PCR- oder Antigen-Test, der nicht älter als 7 Tage sein darf. Bei ausländischen Testergebnissen ist ein Gesundheitszeugnis erforderlich. Liegt bei der Einreise kein Testergebnis bzw. Gesundheitszeugnis vor, kann innerhalb von 24 Stunden ein Test nachgeholt werden. Als Pendler gelten Personen, die mindestens einmal pro Monat aus beruflichen Gründen, zu Ausbildungs- oder familiären Zwecken (z.B. Besuch des Lebenspartners) nach Österreich einreisen.
Quarantäne
- Einreise
mit Quarantäne: Seit 19. Dezember müssen alle Einreisenden, die sich in den letzten 10 Tagen vor ihrer Einreise in
einem Corona-Risikogebiet aufgehalten haben, eine 10-tägige Quarantäne antreten. Frühestens am 5. Tag (der
Tag der Einreise zählt als Tag 0) ist ein Freitesten mittels negativen PCR- oder Antigen-Test möglich. Bei der Einstufung
als Risikogebiet orientiert sich das Gesundheitsministerium an der 14-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner. Liegt dieser Wert
über 100, wird das jeweilige Land als Risikogebiet eingestuft (siehe https://reopen.europa.eu/de).
Mit Ausnahme der im nächsten Punkt angeführten Länder zählen alle Länder als Risikogebiete. Zusätzlich muss das ausgefüllte
Formular zur Quarantäneverpflichtung
mitgeführt werden.
- Einreise ohne Quarantäne: Die Einreise ohne Quarantäne ist möglich, wenn man sich in den letzten 10 Tagen ausschließlich in den folgenden Ländern aufgehalten hat: Finnland, Griechenland, Island, Norwegen und Vatikan sowie Australien, Japan, Neuseeland, Singapur und Südkorea.
Registrierungspflicht
Seit Freitag, 15. Jänner, müssen sich alle Personen, die nach Österreich einreisen wollen, unabhängig von ihrer Nationalität vorab über das "Pre-Travel-Clearance-Formular" (PTC) registrieren. Das PTC-Formular ist unter www.oesterreich.gv.at abrufbar (direkter Link) und steht auf Deutsch und Englisch zur Verfügung. Reisende müssen neben ihrem Namen auch Kontaktdaten, ihre Aufenthaltsadresse in Österreich sowie Länder, in denen man sich in den letzten 10 Tagen aufgehalten hat, angeben. Ein im Ausland durchgeführter PCR- oder Antigen-Test bzw. das entsprechende Gesundheitszeugnis kann als Datei angefügt werden. Nach erfolgter Registrierung steht eine Bestätigung im PDF-Format bereit, die bei Kontrollen entweder elektronisch oder ausgedruckt vorzuweisen ist.
Ist die Registrierung über das elektronische Formular nicht möglich, kann auch das Formular Anlage E (deutsch) bzw. Anlage F (englisch) in Papierform ausgefüllt und vorgelegt werden. Dieses wird anschließend von den kontrollierenden Organen an die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde übermittelt.
Ausnahmen
Die Einreiseregelungen (Quarantäne und Registrierungspflicht) gelten nicht
- für die Einreise aus unvorhersehbaren, unaufschiebbaren, besonders berücksichtigungswürdigen Gründen im familiären Kreis (Krankheits- und Todesfälle, Begräbnisse, Geburten sowie die Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen in Notfällen).
- für Transitpassagiere oder die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp (bis auf unerlässlichen Unterbrechungen, wie Tankstopps oder Toilettenpausen).
- für die Einreise zur Aufrechterhaltung des Güter- und Personenverkehrs.
- für Personen, die aus Österreich kommend ausländisches Territorium ohne Zwischenstopp zur Erreichung ihres Zielortes in Österreich queren (z.B. bei einer Fahrt über das deutsche Eck).
- für die Einreise aus zwingenden Gründen der Tierversorgung.
- für die Einreise zur Inanspruchnahme unbedingt notwendiger medizinischer Leistungen in Österreich.
- für die Wiedereinreise nach unbedingt notwendiger medizinischer Leistungen im Ausland, wenn der ausländische Arzt Anlage G (deutsch) oder Anlage H (englisch) ausgefüllt hat. Gut zu wissen: Liegt kein dringender unaufschiebbarer Grund vor (z.B. Zahnhygiene) ist die Person bei der Wiedereinreise nach Österreich nicht von der Quarantänebestimmung befreit.
Für planbare Ereignisse im familiären Kreis,
wie beispielsweise Hochzeiten, Taufen und Geburtstagsfeiern gelten die generellen Einreisebestimmungen.
Darüber
hinaus dürfen folgende Personen ohne Quarantäne nach Österreich einreisen, wenn sie ein ärztliches Zeugnis vorweisen können,
das einen negativen PCR- oder Antigen-Test bestätigt und die Testung nicht länger als 72 Stunden zurückliegt: humanitäre Einsatzkräfte,
Berufsreisende, Einreisende aufgrund einer gerichtlichen Ladung, medizinische Begleitpersonen, Diplomaten mit Legitimationskarte.
Wird die Testung von diesen Personen erst in Österreich durchgeführt, kann die Quarantäne beendet werden, sobald ein negatives
Testergebnis vorliegt.
Weitere Infos erhalten
Sie hier.
Formulare zum Download
- Gesundheitszeugnis Deutsch
- Gesundheitszeugnis Englisch
- Formular zur Quarantäneverpflichtung Deutsch
- Formular zur Quarantäneverpflichtung Englisch
- Bestätigung über Inanspruchnahme medizinischer Leistungen deutsch (Anlage G)
- Bestätigung über Inanspruchnahme medizinischer Leistungen englisch (Anlage H)
- Anlage E (deutsch) Einreiseregistrierung
- Anlage F (englisch) Einreiseregistrierung
Arbeitsrechtliche Fragen für Reiserückkehrer
Hier finden Sie das neue Handbuch des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend (BMAFJ) zum Thema "COVID-19: Urlaub und Entgeltfortzahlung". Bei konkreten Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an die österreichische Arbeiterkammer.
Durchreise
Einreise aus einem sicheren Land bzw.
Gebiet
Die Durchreise durch Österreich ist ohne Einschränkungen möglich. Die Durchreisenden müssen allerdings
glaubhaft machen, dass sie sich in den letzten 10 Tagen in keinem anderen Staat als den genannten Ländern aufgehalten haben.
Einreise aus allen anderen Ländern
Die Durchreise durch Österreich ohne
Zwischenstopp ist erlaubt, sofern die Ausreise sichergestellt ist. "Unerlässliche Unterbrechungen" sind dabei erlaubt, nach
Angesicht des Gesundheitsministeriums betrifft das kurze Tankstopps oder Toilettenpausen - längere Pausen, etwa zur Einnahme
von Speisen in Restaurants sind dagegen untersagt.
Reisebeschränkungen in Europa
Die untenstehende
Einteilung gibt an, in welche Länder touristische Reisen aus Österreich kommend mit Einschränkungen möglich sind, welche Länder
touristische Reisen derzeit nicht erlauben und für welche Länder ab 19. Dezember eine Reisewarnung gilt, da sie als Corona-Risikogebiete
eingestuft werden. Details zu den Einreiseregelungen sowie zu Einschränkungen vor Ort finden Sie beim jeweiligen Land.
Touristische Reisen mit Quarantäne- bzw. Testpflicht möglich
Zwar ist die Einreise für touristische Zwecke in diese Länder aus Österreich kommend möglich, es muss allerdings entweder ein negativer COVID-19-Test vorgewiesen und/oder mit Quarantäne gerechnet werden (teilweise kann diese bei Vorweis eines negativen COVID-19-Tests verhindert oder vorzeitig beendet werden). Die Reisefreiheit ist auch durch Einschränkungen vor Ort eingeschränkt.
- Griechenland
- Island
Die jeweiligen Länderbestimmungen im Detail
In diese Länder sind touristische Reisen derzeit nicht möglich
- Finnland
- Norwegen
Die jeweiligen Länderbestimmungen im Detail
Reisewarnung seit 19. Dezember
Für die folgenden
europäischen Länder gilt bis auf Weiteres eine Reisewarnung, auch wenn die Einreise in manche dieser Länder aus Österreich
kommend prinzipiell möglich ist. Das österreichische Außenministerium rät dringend von touristischen und nicht notwendigen
Reisen ab.
Eine Übersicht über alle weltweiten Reisewarnungen finden Sie beim Außenministerium.
- Albanien
- Andorra
- Belgien
- Bosnien-Herzegowina
- Bulgarien
- Dänemark
- Deutschland
- Estland
- Frankreich
- Großbritannien
- Irland
- Italien
- Kosovo
- Kroatien
- Lettland
- Liechtenstein
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Moldau
- Monaco
- Montenegro
- Niederlande
- Nordmazedonien
- Polen
- Portugal
- Rumänien
- Russland
- Schweden
- Schweiz
- Serbien
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Tschechien
- Türkei
- Ukraine
- Ungarn
- Weißrussland
- Zypern
COVID-19-Tests in Österreich
Labore
Eine Übersicht über Labore, die aktuell Corona PCR-Tests für Privatpersonen direkt oder in Abstimmung mit dem
Hausarzt durchführen, finden Sie hier oder unter www.covid19-labore.at. Zusätzlich
gibt es am Flughafen Wien die Möglichkeit von PCR-Tests.
Teststraßen
Aktuell in Wien und Niederösterreich, situationsabhängig auch in anderen Bundesländern, gibt es sogenannte
"Teststraßen", an denen man sich einem COVID-19 Test unterziehen kann.Gut zu wissen: Bei manchen Teststraßen ist die Testung nur für Personen mit Wohnsitz im jeweiligen Bundesland (der Teststraße) oder durch behördliche Anweisung gestattet.
Wien
Bei Symptomen sollte man sich an das Gesundheitstelefon 1450 wenden. Wienerinnen und Wienern steht auch der "Symptom-Checker" online zur Verfügung. Kommt bei diesem Selbst-Check via Computer oder Smartphone das System zu dem Schluss, dass eine Corona-Infektion eher wahrscheinlich ist, kann unmittelbar eine Testung zu Hause vereinbart werden.
Ohne Symptome:
- Teststraße im Austria Center (Montag bis Sonntag von 07:00 bis 19:00)
- Teststraße Ernst-Happel-Stadion (Montag bis Sonntag von 06:00 bis 21:00 Uhr)
- Teststraße in der Stadthalle (Montag bis Sonntag von 06:00 bis 21:00 Uhr)
- Teststraße Schule Erlaaer Schleife (Montag bis Sonntag von 06:00 bis 21:00 Uhr)
- Teststraße Schloss Schönbrunn (Montag bis Sonntag von 06:00 bis 21:00 Uhr)
Leichte Symptome:
- Teststraße Donauinsel - Floridsdorfer Brücke (Montag bis Sonntag von 06:00 bis 21:00 Uhr)
- Teststraße im Austria Center (Montag bis Sonntag von 07:00 bis 19:00)
- Teststraße Schloss Schönbrunn (Montag bis Sonntag von 06:00 bis 21:00 Uhr)
Mehr Infos: Stadt Wien
Burgenland
- Private Testmöglichkeit nach telefonischer Terminvereinbarung beim COVID-Team des Roten Kreuzes unter 0664 88 98 70 88 auf Selbstkostenbasis.
- Test wird zum vereinbarten Termin an der Drive-in Teststation des Roten Kreuzes durchgeführt (wird täglich in jedem Bezirk angeboten).
- Das kostenlose Testangebot steht allen Personen zur Verfügung, die im Burgenland ihren Wohnsitz oder Arbeitgeber haben, und gilt auch für Reiserückkehrer.
Niederösterreich
- Teststationen in St. Pölten, Wiener Neustadt, Münchendorf, St. Georgen am Ybbsfelde, Zwettl, Korneuburg und Mistelbach. Mehr Infos
Steiermark
- Teststationen vom Roten Kreuz in Graz (Park+Ride Garage Fölling), Bruck an der Mur, Feldbach, Gleisdorf, Liezen, Zeltweg, Wagna und Lannach.
- Anmeldung und Terminvereinbarung unter der Hotline 1450 erforderlich. Bei den Drive-in-Terminen ist das Zeitfenster genau einzuhalten. E-Card und Lichtbildausweis sind mitzuführen.
Vorarlberg
- Hier finden Sie eine Übersicht zu den Testmöglichkeiten in Vorarlberg.
- Eine Anmeldung zu einem Corona-Test ohne Symptome aufzuweisen ist unter https://covid.lwz-vorarlberg.at/LWZ_GesundheitCovid/Covid/Form möglich.
Stand der Informationen: 12.02.2021