ÖCC Jahresbeiträge 2026
| Kategorie | 2026 | ab 1. Juni 2026 |
| ÖCC Mitgliedschaft | € 53,90 | € 26,95 |
| ÖCC Mitgliedschaft als ÖAMTC-Mitglied | € 47,00 | € 23,50 |
| ÖCC Mitgliedschaft für Menschen mit Behinderung * | € 40,70 | € 20,35 |
| ÖCC Mitgliedschaft für Menschen mit Behinderung als ÖAMTC-Mitglied * | € 35,30 | € 17,65 |
| ÖCC Mitgliedschaft für Studierende bis 27 Jahre * | € 40,70 | € 20,35 |
| ÖCC Mitgliedschaft für Studierende bis 27 Jahre als ÖAMTC-Mitglied * | € 35,30 | € 17,65 |
| ÖCC Mitgliedschaft für 15- bis 19-Jährige ** | gratis | gratis |
Einschreibegebühr | € 6,90 | € 6,90 |
| ÖCC Vorteilspartner (Fördernde Mitgliedschaft) | € 199,50 | € 99,75 |
ÖCC Jahresbeiträge 2027
| Kategorie | 2027 |
| ÖCC Mitgliedschaft | € 55,90 |
| ÖCC Mitgliedschaft als ÖAMTC-Mitglied | € 48,70 |
| ÖCC Mitgliedschaft für Menschen mit Behinderung * | € 42,20 |
| ÖCC Mitgliedschaft für Menschen mit Behinderung als ÖAMTC-Mitglied * | € 36,60 |
| ÖCC Mitgliedschaft für Studierende bis 27 Jahre * | € 42,20 |
| ÖCC Mitgliedschaft für Studierende bis 27 Jahre als ÖAMTC-Mitglied * | € 36,60 |
| ÖCC Mitgliedschaft für 15- bis 19-Jährige ** | gratis |
| Einschreibegebühr Entfällt bei Erteilung eines Einziehungsauftrages | € 7,20 |
| ÖCC Vorteilspartner (Fördernde Mitgliedschaft) | € 206,70 |
* Nachweis: Behindertenpass bzw. Inskriptionsbestätigung
** Altersnachweis erforderlich; Digitale Clubkarte und Camping Revue als E-Book
Information zur Gültigkeit und Dauer der ÖCC Mitgliedschaft
- Gültigkeit
Die ÖCC Mitgliedschaft ist eine "Familienmitgliedschaft".
Der/die Karteninhaber:in muss an der Reise teilnehmen, damit die Rabatte und der Versicherungsschutz Gültigkeit haben.
- Dauer
Ihre ÖCC-Mitgliedschaft bleibt so lange gültig, bis Sie diese kündigen.
Eine Kündigung für das folgende Jahr muss schriftlich bis zum 31. Oktober erfolgen.
Ohne Kündigung verlängert sich Ihre Mitgliedschaft automatisch.
- Clubkarte für Folgejahr
Anfang Dezember erhalten alle Mitglieder die ÖCC Clubkarte inkl. CCI für das Folgejahr.
Auszug aus den Statuten
Name, Sitz und
Tätigkeitsbereich, Funktionen, Grundsätze
Der Verein führt den Namen Österreichischer Camping Club, abgekürzt
ÖCC.
Er hat seinen Sitz in Wien und erstreckt seine Tätigkeiten auf das Gebiet der Republik Österreich sowie alle
Länder der Welt, soweit dies zur Verfolgung der Vereinszwecke erforderlich ist.
Der ÖCC betätigt sich in zweifacher
Form:
- er vertritt die satzungsgemäßen Interessen seiner Mitglieder
- er koordiniert als Verband die Interessen von Vereinen gleicher Zielsetzung
Zweck
Der
ÖCC verfolgt gemeinnützige Ziele und ist keine auf Gewinn gerichtete Vereinigung.
Der ÖCC bezweckt die Förderung des
Camping- und Caravaningwesens.
Aufbringung der Mittel
Einschreibegebühren, Mitgliedsbeiträge;
Erträgnisse aus Insertionen im Clubmagazin und erstelltem
Informationsmaterial und -broschüren sowie aus nationalen und internationalen Veranstaltungen;
Insbesondere auch
Erträgnisse aus dem Verkauf von der CCI-Karte, Camping Karte oder ähnlichem und sonstigem vom Verein erstellten Informationsmaterial;
Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft
Natürliche
oder juristische Personen können auf eigenen Antrag von der Clubleitung in den ÖCC aufgenommen werden.
Jugendliche
unter 18 Jahren können Clubangehörige werden, über deren Aufnahme entscheidet die Clubleitung.
Die Mitglieder haben
die Vereinsstatuten, die Vereinsinteressen, die Clubdisziplin und die Beschlüsse der Organe zu beachten.
Der Austritt
wird mit Ende des Kalenderjahres rechtswirksam, wenn die Abmeldung schriftlich bis spätestens 31. Oktober des gleiches
Jahres beim ÖCC (Clubleitung) einlangt.
Rechte und Pflichten der Mitglieder
Alle Mitglieder, die ihren Verpflichtungen dem Verein gegenüber nachgekommen sind,
sind berechtigt, die Einrichtungen des ÖCC und seine Begünstigungen satzungsgemäß in Anspruch zu nehmen.
Über Art
und Umfang der Leistungen – allenfalls unterteilt nach Art der Mitgliedschaft – entscheidet die Clubleitung unter Ausschluss
des Rechtsweges und der Schiedsgerichtbarkeit.
Sämtliche Mitglieder haben die Interessen und das Ansehen des Vereins
stets voll zu wahren. Insbesondere haben die Mitglieder die Mitgliedsbeiträge zu leisten und für den Fall des Verzuges die
Mahnspesen zu tragen.
Stand der Informationen: 01.01.2026