Beiträge / Auszug aus den Statuten

Österreichischer Camping Club
Konstituierendes Mitglied der Fédération Internationale de Camping et de Caravanning (FICC) Mitglied der Fédération Internationale de l'Automobile (FIA)

Jahresbeiträge 2024


Kategorie                 2024
ÖCC Mitgliedschaft 
€ 48,50
ÖCC Mitgliedschaft als ÖAMTC Mitglied 
€ 42,30
ÖCC Mitgliedschaft für Menschen mit Behinderung *
 
€ 36,60
ÖCC Mitgliedschaft für Menschen mit Behinderung als ÖAMTC-Mitglied *
 
€ 31,80
ÖCC Mitgliedschaft für Studierende bis 27 Jahre *
 
€ 36,60
ÖCC Mitgliedschaft für Studierende bis 27 Jahre als ÖAMTC-Mitglied *
 
€ 31,80
NEU: ÖCC Mitgliedschaft für 15- bis 19-Jährige **
 
  gratis
Einschreibegebühr
Entfällt bei Erteilung eines Einziehungsauftrages
 
 € 6,20

















* Nachweis: Behindertenpass bzw. Inskriptionsbestätigung
** Altersnachweis erforderlich; Digitale Clubkarte und Camping Revue als E-Book

Auszug aus den Statuten

 


Name, Sitz und Tätigkeitsbereich, Funktionen, Grundsätze

Der Verein führt den Namen Österreichischer Camping Club, abgekürzt ÖCC.

Er hat seinen Sitz in Wien und erstreckt seine Tätigkeiten auf das Gebiet der Republik Österreich sowie alle Länder der Welt, soweit dies zur Verfolgung der Vereinszwecke erforderlich ist.

Der ÖCC betätigt sich in zweifacher Form:

  • er vertritt die satzungsgemäßen Interessen seiner Mitglieder
  • er koordiniert als Verband die Interessen von Vereinen gleicher Zielsetzung

Zweck

Der ÖCC verfolgt gemeinnützige Ziele und ist keine auf Gewinn gerichtete Vereinigung.
Der ÖCC bezweckt die Förderung des Camping- und Caravaningwesens.
 

Aufbringung der Mittel

Einschreibegebühren, Mitgliedsbeiträge;
Erträgnisse aus Insertionen im Clubmagazin und erstelltem Informationsmaterial und -broschüren sowie aus nationalen und internationalen Veranstaltungen;

Insbesondere auch Erträgnisse aus dem Verkauf von der CCI-Karte, Camping Karte oder ähnlichem und sonstigem vom Verein erstellten Informationsmaterial;
 

Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft

Natürliche oder juristische Personen können auf eigenen Antrag von der Clubleitung in den ÖCC aufgenommen werden.

Jugendliche unter 18 Jahren können Clubangehörige werden, über deren Aufnahme entscheidet die Clubleitung.

Die Mitglieder haben die Vereinsstatuten, die Vereinsinteressen, die Clubdisziplin und die Beschlüsse der Organe zu beachten.

Der Austritt wird mit Ende des Kalenderjahres rechtswirksam, wenn die Abmeldung schriftlich bis spätestens 31. Oktober des gleiches Jahres beim ÖCC (Clubleitung) einlangt.
 

Rechte und Pflichten der Mitglieder

Alle Mitglieder, die ihren Verpflichtungen dem Verein gegenüber nachgekommen sind, sind berechtigt, die Einrichtungen des ÖCC und seine Begünstigungen satzungsgemäß in Anspruch zu nehmen.

Über Art und Umfang der Leistungen – allenfalls unterteilt nach Art der Mitgliedschaft – entscheidet die Clubleitung unter Ausschluss des Rechtsweges und der Schiedsgerichtbarkeit.

Sämtliche Mitglieder haben die Interessen und das Ansehen des Vereins stets voll zu wahren. Insbesondere haben die Mitglieder die Mitgliedsbeiträge zu leisten und für den Fall des Verzuges die Mahnspesen zu tragen.



Stand der Informationen: 01.01.2024



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