Maut für abgelastete Wohnmobile mit 3,5 t hzGG ab 2024 bzw. 2029
Im Bundesstraßen-Mautgesetz wurde das Unterscheidungsmerkmal für Vignetten- bzw. GO-Box-Pflicht geändert. Statt dem bisherigen
'höchstzulässigen Gesamtgewicht' ist künftig die technisch zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen ausschlaggebend. Klingt harmlos,
ist es aber nicht.